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Gemeinderat, 25. Sitzung vom 27.06.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 29 von 78

 

treue ist, so wie ich sie kennen gelernt habe, ich zitiere die Frau Kollegin: „Eigentum hat im sozialen Wohnbau nichts verloren.“ Das ist sehr schade. Vielleicht kann man doch zumindest zu einer leichten Veränderung in dieser Frage kommen, denn in der Tat ist es so, dass es fast keine geförderten Eigentumswohnungen in dieser Stadt gibt. Aus einer Anfragebeantwortung geht hervor, dass in den Jahren 2010 bis 2015 durchschnittlich 3.786 geförderte Wohnungen pro Jahr entstanden sind. Davon waren es durchschnittlich pro Jahr lediglich 161 geförderte Eigentumswohnungen. Das heißt, wir sind in einer Größenordnung von ungefähr 4 Prozent geförderte Eigentumswohnungen und ungefähr 96 Prozent geförderte Mietwohnungen. Nimmt man andere Zahlen oder andere Betrachtungszeiträume, kommt man auf 3 Prozent Eigentumswohnungen und 97 Prozent Mietwohnungen. Ganz genau kann man die geringe Bedeutung der Eigentumswohnungen bei den Eigenmittelersatzdarlehen erkennen, die vergeben worden sind. Das muss man sich einmal vorstellen, wir reden da im geförderten Bereich von vielen Tausenden Wohnungen, die zur Verfügung gestellt werden. Was schätzen Sie, wie viel Eigenmittelersatzdarlehen pro Jahr vergeben werden? Es waren im Jahr 2012 ganze 43 für Eigentumswohnungen. Im Jahr 2013 waren es 42. Im Jahr 2014 wurden 22 Eigenmittelersatzdarlehen für geförderte Eigentumswohnungen vergeben. Im Jahr 2015 waren es 9, eine einstellige Zahl. Im letzten Jahr 2016 waren es ganze 18 Eigenmittelersatzdarlehen, die im geförderten Wohnbau, im sozialen Wohnbau vergeben worden sind. Das ist sehr wenig und das ist sehr traurig und zwar deshalb, weil es unsozial ist. Denn sozial ist doch das, wovon der Bewohner am meisten hat. Und am meisten hat er von einer geförderten Eigentumswohnung, weil, wie uns Experten mehrfach ausgerechnet haben, die Eigentumswohnung billiger kommt. Sie kommt billiger und daher ist es unsozial, fast ausschließlich Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen und fast keine Eigentumswohnungen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Es ist auch unverständlich, warum die Förderung bei der Mietwohnung eine höhere ist als bei der Eigentumswohnung. Aber selbst bei Vorhandensein dieser Benachteiligung kommt immer noch die geförderte Eigentumswohnung nach 33 Jahren in etwa bei einer 65-m²-Wohnung günstiger. Ist ja auch wenig überraschend, denn die Grundkosten sind die gleichen. Die Baukosten sind in etwa auch die gleichen. Es kommt die Umsatzsteuer dazu. Aber nach Rückzahlung der Förderung, nach Rückzahlung der Darlehen nach 30 Jahren kommt eben bei der Mietwohnung die Miete dazu, die man sich bei der Eigentumswohnung erspart. Die Experten haben uns das mit einer 65-m²-Wohnung ausgerechnet. Die amortisiert sich nach 33 Jahren. Eine Eigentumswohnung mit 100 m² ist in 36 Jahren günstiger als eine 100-m²-Mietwohnung. Wie gesagt, das ist nicht weiter überraschend, weil ja die wesentlichen Faktoren die gleichen sind. Jetzt ist es so, dass ich nach 33 oder 36 Jahren dann für die Eigentumswohnung weniger bezahle als für die Mietwohnung. Das ist natürlich die sozialere Form der Förderung. Aber nicht nur, dass ich dann nach diesen Jahren weniger bezahle. Der große Unterschied ist auch, die Wohnung gehört mir. Also das ist ein eklatanter Unterschied. Das ist natürlich auch der Grund, warum die Wiener, die Österreicher großes Interesse an geförderten Eigentumswohnungen haben.

 

Der ganz große Anteil wünscht sich das, wünscht sich eine ausgeprägtere Förderung, Eigentum, Vermögensbildung. Das ist einfach wichtig. Das ist Wohlstandsmehrung. Das bietet Unabhängigkeit, das bietet Sicherheit, das bietet Sicherheit im Alter, und das ist nachgefragt. (Beifall bei der ÖVP.) Aus diesem Grund bringe ich einen Antrag für mehr Eigentumswohnungen im sozialen Wohnbau ein. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zum Abschluss darf ich noch ein Beispiel einbringen, wo man vielleicht Synergieeffekte schaffen könnte und durch die Bereinigung von Parallelstrukturen zu Einsparungen kommen könnte, und wo man Synergieeffekte nutzen könnte. Der Anlass für meine Recherche waren die sechs Millionen pro Jahr für die Gebietsbetreuung. Wir haben untersucht, ob diese Aufgaben derzeit nicht schon von anderen Einrichtungen der Stadt Wien wahrgenommen werden. Und da sind wir draufgekommen, dass es noch sechs weitere Institutionen, Magistratsabteilungen, Organisationseinheiten der Stadt Wien gibt, die sich eigentlich mit den gleichen Themenfeldern beschäftigt. Die Gebietsbetreuung kümmert sich um mietrechtliche Fragen im Mieterschutz, Stadterneuerung, Blocksanierung als großes zweites Thema, und als großes drittes Thema Nachbarschaftsfragen im weiteren Sinn. Mit diesen Themen beschäftigen sich auch die Wohnpartner, die Wohnberatung Wien, das Wohnservice Wien, die MA 25, die MA 50 und der Wohnfonds Wien. Es ist für den Bürger jetzt auch nicht ganz leicht, die richtige Anlaufstelle zu finden. Hat er eine mietrechtliche Frage und begehrt er Mieterschutz, kann er sich an die Gebietsbetreuung, an das Wohnservice Wien, an die MA 25 oder an die Schlichtungsstelle, die zur MA 50 gehört, wenden. Hat er Fragen zur Stadterneuerung oder Blocksanierung, kann er sich an die Gebietsbetreuung, an die MA 25 oder den Wohnfonds Wien wenden. Geht es um eine Angelegenheit von Nachbarschaftsfragen im weiteren Sinn, kann er sich an die Gebietsbetreuung, die Wohnpartner oder das Wohnservice Wien wenden. Ist er auf Wohnungssuche und möchte eine Wohnung haben, dann stehen die Wohnberatung Wien, das Wohnservice Wien oder die MA 50 zur Verfügung. Sehr geehrte Damen und Herren, das ist ein gewisser Wildwuchs, wo ich überhaupt nicht daran zweifle, dass jede Einheit für sich ihre Meriten hat und wichtige Leistungen erbringt. Ich glaube aber, dass man das schlanker und effizienter machen müsste, nicht nur, weil es dann billiger wäre, sondern weil es auch für den Bürger einfacher wäre, eine Anlaufstelle zu finden.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Soweit unsere Vorstellungen und Ideen zum Kapitel. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Das war eine Redezeit von 14 Minuten, fraktionelle Restredezeit ist 11 Minuten. Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR

 

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