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Gemeinderat, 27. Sitzung vom 28.09.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 102

 

09.01.52(Beginn um 9.01 Uhr.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Schönen guten Morgen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Willkommen zur 27. Sitzung des Wiener Gemeinderates.

 

Die Sitzung des Gemeinderates ist eröffnet.

 

09.02.15Entschuldigt sind: Frau Amtsf. StRin Mag. Sima ist dienstlich verhindert, GR Mag. Maresch und GR Seidl sind krank. Kurzfristige dienstliche Verhinderungen, Abwesenheiten gibt es durch Frau GRin Mag. Meinl-Reisinger, GRin MMag. Dr. Kugler, GRin Hebein und GR Mag. Dr. Wansch. Sie werden die Sitzung kurz verlassen oder erst später kommen.

 

09.02.47Wir kommen nun zur Fragestunde.

 

9.02.50†Amtsf. StRin Sandra Frauenberger - Frage|

Die 1. Anfrage (FSP - 03131-2017/0001 - KNE/GM) wurde von Herrn GR Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an die Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Frauen gerichtet. Sie betrifft den Bestellungsprozess des KAV-Vorstands. (Die KAV-Direktion war in den letzten Jahren vermehrt in der Kritik, einerseits durch schlecht gemanagte Projekte wie dem Krankenhaus Nord oder die neuen Dienstzeitmodelle, andererseits auch durch personenbezogene Kritik. Als Grund für die Trennung vom vormaligen Direktor nannten Sie „fehlendes Vertrauen“. Nachdem nun die Bestellung eines neuen KAV-Direktors ansteht: Denken Sie daran, beim Bestellungsprozess des künftigen KAV-Vorstandes ein öffentliches oder auch nicht-öffentliches Hearing der Berwerber_innen im Gemeinderat oder im zuständigen Gemeinderatsausschuss abzuhalten, um in Zukunft ein größtmögliches Vertrauen auf breiter Basis zu erzielen?)

 

Guten Morgen, Frau Stadträtin - bitte schön!

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Einen schönen guten Morgen! Schönen guten Morgen, Herr Abgeordneter!

 

Zu Ihrer Frage: Wir hatten ja die politische Einigung zwischen den Regierungsparteien und der Belegschaftsvertretung, wo wir vorgesehen haben, dass der Krankenanstaltenverbund eine Anstalt öffentlichen Rechts wird. Diese Umsetzung war notwendig, weil wir davon überzeugt waren, dass wir strukturelle Änderungen brauchen, dass wir Rahmenbedingungen schaffen müssen, die unter anderem dazu beitragen werden, dass der Krankenanstaltenverbund die Eigenverantwortung für Personal und Finanzen bekommt. Wir erhoffen uns davon, dass, wenn wir den KAV so strukturieren, wie wir es jetzt geplant haben, dies auch weiter eine sehr wesentliche Rolle spielen kann, nämlich im Gesundheitssystem Österreichs, weil wir bei der PatientInnenversorgung, aber auch bei Forschung und Lehre weiter eine sehr, sehr gute Position haben.

 

Die Einrichtung der Organe der Anstalt öffentlichen Rechts einschließlich der Organverantwortung wird sich an der Gesellschaftsform einer Kapitalgesellschaft orientieren. Die innere Organisation der Anstalt öffentlichen Rechts wird die Aufsicht in Anlehnung an einen Aufsichtsrat und die Führung des KAV in getrennten Organen abbilden. Das heißt, wir werden in Zukunft einen Vorstand und einen Aufsichtsrat haben, und die Bestellung der neuen Führung wird sich an den Usancen und Regulativen der Privatwirtschaft orientieren. Das heißt, die Bestellung des Vorstands wird eben letztendlich maßgeblich durch den Aufsichtsrat gestaltet werden, und dazu gehört selbstverständlich auch eine transparente Ausschreibung und Besetzung. Diese Governance soll eine verantwortliche, qualifizierte, transparente und auf langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung im KAV gewährleisten. Sie soll damit eine Organisation bilden, die unserer Intention der Schaffung einer neuen guten Institution in der politischen Geschichte entspricht.

 

Das heißt, wir haben in diesen Vereinbarungen mit der Koalitionspartnerin und mit der Personalvertretung nicht nur die Frage von Personal und Finanzen geklärt, sondern wir haben das gleich genutzt, um sozusagen auch eine Art Pflöcke einzuschlagen: Wie wollen wir in Zukunft den KAV gestalten? Die Besetzung haben wir eben in dieser Vereinbarung so vorgesehen, dass wir das Gesetz machen, dass wir einen Aufsichtsrat bestellen und dass dann die Ausschreibung erfolgt - selbstverständlich transparent - und dass dann der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt wird.

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 1. Zusatzfrage kommt von der ÖVP. - Frau GRin Korosec, bitte.

 

9.06.30

GRin Ingrid Korosec (ÖVP): Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Sie haben uns gerade eben erklärt, dass die Organisationsform geändert wird, dass es also einfach einen Vorstand und auch einen Aufsichtsrat dann geben wird. Was die Zuschussvereinbarung für 5 Jahre, glaube ich, betrifft, das haben Sie an sich nicht beantwortet, aber mir ist das so berichtet worden. Meine Frage geht jetzt in folgende Richtung: Das Ganze soll mit 1. Jänner 2019 beginnen. Ist die Ausschreibung, die Sie jetzt vorhaben, so ausgerichtet, dass es für die Position 2019 gilt? Heißt das, dass ein Vorstandsvorsitzender gesucht wird? Nach den Rahmenbedingungen für eine Kapitalgesellschaft haben Sie dann Vorstand und Aufsichtsrat, der Generaldirektor wäre dann der Vorstandsvorsitzende. Ist das so vorgesehen?

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Wir haben ein Umsetzungsprojekt aufgesetzt, und in diesem Umsetzungsprojekt gibt es mehrere Arbeitspakete. Unter anderem gibt es da das Arbeitspaket Recht, wo daran gearbeitet wird, überhaupt einmal das Gesetz für die Anstalt öffentlichen Rechts zu formulieren, in dem dann die Spielregeln für Aufsichtsrat, Bestellung, Vorstand, et cetera festgelegt werden. Die neue Rechtsform gilt ab 1. Jänner 2019. Wenn wir das Gesetz beschließen - ich sage jetzt einmal, vielleicht schon im Juni 2018 -, dann könnte zu diesem Zeitpunkt schon die Ausschreibung erfolgen und dann die Bestellung des Vorstandes durch den Aufsichtsrat, sodass die personelle Besetzung mit der Schaffung der Anstalt öffentlichen Rechts mit 1. Jänner 2019 auch tatsächlich erfolgen kann.

 

Wenn wir sagen, wir möchten einen Vorstand machen, dann ist das natürlich auch eine Veränderung für

 

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