Gemeinderat, 27. Sitzung vom 28.09.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 102
Bitte, Frau Stadträtin, um Beantwortung.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Also guten Morgen noch einmal, Frau Abgeordnete!
Ich möchte es einfach noch einmal wiederholen, damit wir auch den Prozess uns noch einmal vor Augen führen: Es war viele, viele Jahre einfach die Diskussion hier, dass der Krankenanstaltenverbund immer wieder verantwortlich gemacht wird, aber eigentlich sehr schwer in die Verantwortung gehen konnte, weil er viele Befugnisse einfach in der Form nicht hatte, um die Verantwortung so wahrnehmen zu können, wie wir alle es uns hier erwartet hätten vom Krankenanstaltenverbund. Das ist die eine Sache. Da kann man hergehen und überlegen - und das haben wir getan: Wie ist der Krankenanstaltenverbund aufgestellt? Wo gibt es sozusagen große Herausforderungen für die Zukunft? Er wächst, weil auch die Bevölkerung wächst. Das heißt, wir brauchen mehr Personal. Wir wissen, dass wir enorme medizinische Fortschritte gemacht haben. Das bedeutet, das hat eine Auswirkung auf unser Spitalskonzept 2030, das ein sich bewegendes Modell sein muss, ein Prozess sein muss, wo man große Ziele beschreibt, wo man aber vielleicht die Wege immer wieder einmal adaptieren muss auf Grund von medizinischen Fortschritten.
Wir hätten uns - das habe ich schon einmal in einer Anfragebeantwortung gesagt - vor zehn Jahren nicht vorstellen können, dass man ein Vienna Cancer Center als virtuelles Cancer Center bauen kann. Diese Entwicklungen passieren, diese Dynamik ist da. Sie sind selbst Gesundheitsexpertin, Sie wissen, wir haben Umbrüche zum Teil nicht mehr nur in fünf Jahren, sondern zum Teil schon in zwei bis drei Jahren in der medizinischen Entwicklung.
Um einen Apparat zu organisieren, der all dem gerecht werden muss und auch die Verantwortung tragen kann, war es einfach an der Zeit, sich zu überlegen, in welcher Rechtsform das passieren soll. Die Rechtsform kann aber nicht alleine gesehen werden. Sie ist eigentlich ein Pfeiler. Ein weiterer Pfeiler ist die gesamte Dienstrechts- und Besoldungsreform, ein weiterer Pfeiler ist das Spitalskonzept 2030. Ein weiterer wichtiger Pfeiler ist das Thema Führung an sich, und zwar nicht nur im Vorstand und in der Generaldirektion, wie wir sie jetzt noch haben, sondern in weiterer Folge in den Häusern, in den Regionen, nach dem Spitalskonzept 2030, das AKH, sechs Häuser, drei Regionen.
Die Idee war: Wir möchten nicht nur verantwortlich machen, sondern auch Verantwortung geben, aber dann braucht es natürlich auch Personen, die Verantwortung übernehmen. Das bedeutet, dass wir vom monokratischen System bewusst abgehen in ein Vorstandssystem und dass wir ausschreiben werden und versuchen werden, die besten Personen für diese wichtige Gesundheitseinrichtung zu finden. Wie können wir diese Personen finden? Die können wir aus unserer Sicht so finden, dass wir jetzt einmal in dieser Untergruppe das Gesetz schreiben, das hat die höchste Priorität, damit wir uns im Gemeinderat damit auseinandersetzen können, dieses Gesetz beschließen können, dann ausschreiben können und dann einen Aufsichtsrat bestellen können und dieser Aufsichtsrat dann eben den Vorstand bestellt.
Das ist das Procedere, wie wir es aus der Privatwirtschaft kennen, aber wie es der Krankenanstaltenverbund jetzt einmal beschrieben bekommen muss in seinen Spielregeln, in dem Gesetz, das wir hier beschließen, und dann aber auch letztendlich leben müssen, und das wird die große Herausforderung sein. Dass das Procedere transparent abgewickelt werden muss, darüber sind wir uns alle miteinander einig.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Danke schön. Die 1. Zusatzfrage kommt von der FPÖ. - Herr GR Dr. Koderhold, bitte.
GR Dr. Günter Koderhold (FPÖ): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Wenn Sie möglichst bald einen neuen Direktor oder eine Frau Direktor einsetzen, müssen Sie damit rechnen, dass dieser natürlich anspruchsvoll ist und sich vor allem im Bereich Finanzhoheit an Sie wenden wird. Gegenwärtig hat ja die Finanzhoheit die Magistratsabteilung 24, Gesundheitsplanung, die ja auch die Bereichsleitung Finanz darstellt. Was werden Sie machen, wenn der zukünftige Direktor sagt, er will sofort die Finanzhoheit?
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Nun, die Anstalt öffentlichen Rechts wird mit 1. Jänner 2019 in Kraft treten, als Anstalt öffentlichen Rechts arbeiten. Das Auswahlverfahren muss davor stattfinden. Der Aufsichtsrat wird die Position bestellen, und wie es in einer transparenten Ausschreibung üblich ist, werden wir natürlich auch die Bedingungen für diese Position in der Ausschreibung festschreiben. Das heißt, die Menschen die sich für diese Position bewerben, werden wissen, was ihre Verantwortung ist, und werden auch wissen, was sie verdienen werden. Das ist, glaube ich, so üblich am Markt, und das werden wir natürlich auch genauso marktüblich angehen.
Vielleicht noch zu Ihrer Frage nach einem Direktor: Der Direktor oder die Direktorin des Krankenanstaltenverbunds wird im Jänner 2019 Geschichte sein, es wird Vorstände geben. Ob es dann eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden des Vorstands gibt oder einfach eine Sprecherin- oder Sprecherfunktion von drei oder vier Vorstandsmitgliedern, das gilt es noch zu erarbeiten, aber den Direktor beziehungsweise die Direktorin wird es im KAV nicht mehr geben.
Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Die 2. Zusatzfrage kommt von NEOS. - Herr GR Dipl.-Ing. Dr. Gara, bitte.
GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Danke für Ihre Antwort. Ich möchte noch ergänzen: In dieser neuen Struktur spielt ja der Aufsichtsrat eine wesentliche Rolle. Wie ist sichergestellt, dass gerade der Aufsichtsrat parteipolitisch unabhängig besetzt wird? Ich frage das, weil bei der Auswahl des zukünftigen Vorstandes et cetera dem eine besondere Rolle zukommen wird.
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