Gemeinderat, 27. Sitzung vom 28.09.2017, Wörtliches Protokoll - Seite 95 von 102
sich ein bissel als Mediator zwischen ÖVP und FPÖ in dieser Frage gewunschen. Aber sei‘s drum, gehört auch zum Ritual und gehört zu den Traditionen. Und es gehört natürlich ein Misstrauensantrag dazu. Bis jetzt habe ich ja immer geglaubt, es wird ein bissel mit Zündhölzern gezogen: Wen trifft’s? Irgendeiner hat dann das kürzeste in der Hand, dann sagt man, okay, das ist der Stadtrat/die Stadträtin XY. Bei dem Thema muss ich ehrlich sagen, da glaube ich sogar, es war nicht nur ein Zufallstreffer, dass man jetzt gesagt hat, irgendeinen ziehen wir halt, den der Misstrauensantrag trifft, sondern es baut natürlich auf einem insgesamten Konzept auf: Wie kann ich, in welchem Bereich kann ich Menschen Angst machen? Da ist das eine große Sicherheitsthema. Vor dem kann man sich immer fürchten. Es gibt auch kleine Gruppen, die fürchten sich auch vor dem Kometen, und die dritte natürlich fürchtet sich und hat Angst um ihre Gesundheit.
Das ist natürlich ein durchaus sehr ernstes Thema, über das man sich tatsächlich intensiv unterhalten kann. Aber ich glaube trotz alledem, man hat zwar das Thema gewusst, aber man war sich nicht ganz sicher, wie kann man es jetzt eigentlich begründen. Man hat jetzt versucht, einen Antrag zu basteln. Der ist dann eineinviertel Seiten lang geworden, wo man versucht hat zusammenzustellen, warum man jetzt eigentlich einen Antrag gegen die StRin Frauenberger macht, die jetzt für die Gesundheit zuständig ist. Das muss man machen, weil man muss in dem Bereich auch noch Angst machen. Aber wirklich gelungen, das muss ich ganz offen sagen, ist es nicht. Das merkt man schon daran, dass er teilweise richtig lustlos geschrieben worden ist. Jetzt kann man sagen: Gut, es ist eine Kleinigkeit. Aber es fängt gleich im ersten Satz an: „Knapp ein halbes Jahr.“ Ich meine, das war im Jänner, das sind über acht Monate, die es mittlerweile sind. Man könnte das natürlich fortsetzen. Das Wesentliche daran ist mir aber in dem Antrag, und ich meine, wenn man das durchgeht, dann sieht man, dass man den Misstrauensantrag, glaube ich, nicht einmal selbst wirklich ernst genommen hat, wenn man sich die konkreten Maßnahmen ansieht, die die StRin Frauenberger in diesen wenigen Monaten gesetzt hat, in denen sie im Amt ist, und es ist jetzt wurscht, ob es knapp ein halbes Jahr ist, ob es acht Monate sind oder was immer es ist. Tatsache ist, in vielen Bereichen - und natürlich soll sich das Gesundheitssystem weiterentwickeln -, wo das Gesundheitssystem vor neuen Herausforderungen steht, sind Maßnahmen gesetzt worden, von denen ich sage, sie waren richtig und sie waren notwendig.
Ein Misstrauensantrag ist in erster Linie dazu da, dass man sagt, okay, es gibt politische Verantwortung für Entscheidungen, die man für falsch findet. Man kann sie inhaltlich anders sehen. Nehmen wir das Beispiel der Mindestsicherung. Gar keine Frage, dass die FPÖ das anders sieht, dass die ÖVP das anders sieht, das wissen wir aus vielen Anträgen und vielen Diskussionen. Ja, wir bekennen uns dazu. Es ist für uns ein wesentliches soziales Netz. Wir haben uns auch dazu bekannt, immer wieder das entsprechende System zu reformieren. Gerade das ist eine Maßnahme, wo die StRin Frauenberger die Taskforce nach dem Rechnungshofbericht, wo es Missstände gegeben hat, wo Mängel aufgezeigt wurden, wie immer wieder in Rechnungshofberichten Mängel aufgezeigt werden, eingesetzt hat, und sie hat es umgesetzt. Über 85 Prozent der Maßnahmen sind umgesetzt. Rechtfertig das einen Misstrauensantrag? Ich sage Nein, mein Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Sie hat auch sehr rasch das Thema der Mindestsicherung und die Reform der Mindestsicherung, nicht zuletzt auf Grund der Torpedoaktion einer gesamtösterreichischen Lösung, angegriffen. Wir werden im nächsten Landtag, also nicht im nächsten Landtag, ich lasse jetzt den auf Verlangen der NEOS außen vor, aber im nächsten Landtag hier auch das neue Mindestsicherungsgesetz beschließen. Ja, da gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Aber rechtfertigt das einen Misstrauensantrag bei einer politischen Entscheidung, die dieses Haus hier hoffentlich mit breiter Einigkeit, ich gebe die Hoffnung nicht auf, finden wird und letztendlich umsetzt? Ich sage Nein, meine Damen und Herren, denn dieses Mindestsicherungsgesetz geht einfach von einer wesentlichen politischen Prämisse dieser rot-grünen Stadtregierung aus, nämlich zu sagen: Nein, keine Kürzungen, sondern verbesserte Anreize, mehr Verpflichtung, strengere Kontrollen. Das ist unser Grundsatz. aber nicht Menschen in Obdachlosigkeit stürzen, nicht Menschen in dieser Stadt in Armut stürzen, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)
Auch der für uns so wesentliche Fokus, und auch das sollten wir einmal diskutieren, auf Unterstützung und mehr Anreize auch für junge Menschen und zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen, also genau das, was eigentlich immer wieder in der Rhetorik auch gefordert wird, die Mindestsicherung soll nicht die Hängematte sein, man soll mehr qualifizieren, neue Anreize geben, all dem wird dieses Mindestsicherungsgesetz gerecht. Wer hat es auf den Weg gebracht? Sandra Frauenberger. Ist es ein Misstrauensantrag? Nein, meine Damen und Herren.
Ein weiterer Bereich, und der wird im Antrag ja auch angesprochen, ist die latente Führungskrise. Entschuldige, auch hier eine ganz klare Entscheidung, die getroffen wurde, mit ganz klaren Maßnahmen. Wir haben eine interimistische Führung. Ja, sie arbeitet hervorragend. Es ist der Fahrplan, wie wir letztendlich zu neuen Entscheidungen, zu einer neuen Führungsstruktur kommen, auf Schiene. Rechtfertigen diese Maßnahmen einen Misstrauensantrag? Ich sage Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Wir haben auch die Frage der grundsätzlichen Struktur des KAV, etwas, was wir durchaus intensiv immer wieder diskutiert haben. Auch hier war es notwendig, eine Entscheidung zu treffen. Es ist, und ich glaube, da waren sehr viele eigentlich baff, auch gerade in diesem Kreis, ganz rasch gelungen. hier zu einer Entscheidung noch vor dem Sommer zu kommen mit dem Vorschlag, eine Anstalt öffentlichen Rechts aus dem KAV zu machen.
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