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Gemeinderat, 30. Sitzung vom 22.11.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 70 von 89

 

stehen die Novellen des Wiener Tagesbetreuungsgesetzes sowie der Wiener Tagesbetreuungsverordnung und des Wiener Kindergartengesetzes sowie der Wiener Kindergartenverordnung.

 

Zuerst wird das pädagogische Konzept der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers in den Vordergrund gerückt. Dieses muss auch gegenüber den Eltern transparent gemacht werden. Wenn der Antrag auf den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindergruppe gestellt wird, dann müssen ein pädagogisches Konzept auf Basis des Bildungsplanes und ein Businessplan vorgelegt werden. Beides wird dann von der MA 11 gemeinsam mit der MA 10 streng geprüft.

 

Die Angabe im pädagogischen Konzept - auch das wurde schon erwähnt -, ob und welche religiöse Vermittlung stattfindet, wird nun verpflichtend festgeschrieben, und der Businessplan soll wiederum über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Auskunft geben. So wird etwa in Zukunft eine bereits erfolgte Insolvenz ein Ausschließungsgrund für den Betrieb eines Kindergartens oder einer Kindergruppe sein.

 

Weiters intensiviert wird eine Zusammenarbeit, die wir bereits jetzt eng pflegen, nämlich die Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz. Die Auskunft zu jedem neuen Betreiber wird auf Basis der neuen gesetzlichen Grundlage erleichtert und breiter aufgestellt. Zusätzlich zu diesen Rahmenbedingungen wird schon ganz am Beginn eine verstärkte Verantwortung der jeweiligen Kindergartenleiterin oder des jeweiligen Kindergartenleiters gesetzlich verankert. So wird beispielsweise eine Ausbildung im Umfang von 100 Stunden in den Bereichen Konflikt- und Personalmanagement, Teamentwicklung sowie rechtliche und betriebswirtschaftliche Rahmenbedingungen zwingend vorgeschrieben Ebenso ist auch die verpflichtende Zusammenarbeit mit den Eltern festgeschrieben. Dass den Eltern gegenüber Rechenschaft abgelegt werden muss beziehungsweise die Eltern in den Bildungsprozess einbezogen werden müssen, ist für uns von wirklich zentraler Bedeutung. Die jeweiligen LeiterInnen müssen also mehr Kompetenz im Bereich Management vorweisen, mehr Kompetenz im Bereich Führung entwickeln und zudem dafür sorgen, dass die Eltern über die pädagogische Arbeit umfassend informiert werden und als Bildungspartnerinnen beziehungsweise Bildungspartner ernst genommen werden.

 

Was schon, sozusagen „downsized“ in der Argumentation, erwähnt wurde, ist das Aufsichtspersonal der MA 11, bei dem ich mich auch besonders bedanken möchte. Dort wurden nämlich diese über 3.000 Kontrollen durchgeführt, und es wurde sehr genau hingeschaut, und die Mitarbeiter haben es sich bei keinem Kindergarten, bei dem diese Kontrollen zu Maßnahmenfestsetzungen bis zur Schließung geführt haben, leicht gemacht. Dieses Aufsichtspersonal der MA 11 ist - noch einmal - auf 20 Personen aufgestockt worden, damit die MA 10 und MA 11 mit 39 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unsere Wiener Kinderbetreuungseinrichtungen kontrollieren können.

 

Meiner Meinung wurde noch nicht ausreichend erwähnt, dass im September auch ein Leitfaden der Stadt zum Umgang mit Religionen, Weltanschauungen und Werten online gegangen ist. Dieser Leitfaden wurde in sehr intensiver Zusammenarbeit auch mit den Religionsgemeinschaften und anderen Kindergartenbetreibern erarbeitet, und dieser soll als Ergänzung zum Bildungsplan im Grunde genommen in - wie ich meine - sehr klaren Worten die Grundsätze und Grundwerte beinhalten, welche die Basis für jedes pädagogisches Handeln sein sollen, sowohl für die pädagogischen Konzepte als auch für den Alltag im Kindergarten.

 

Mit diesem Leitfaden machen wir deutlich, dass diese Werthaltung der pädagogischen Arbeit in den Kindergärten wichtig ist und auf Basis folgender Gedanken beruht: Wir stehen für Pluralismus in unserer Stadt und auch für Pluralismus in der Bildungsarbeit, selbstverständlich aber auf Basis klarer Grundsätze darüber, was geht und was nicht geht. Wichtig ist weiters als klarer Grundsatz die Anerkennung des demokratischen Rechtsstaates und dessen Zuständigkeit für Gesetzgebung, Justiz und Exekutive. Als weitere Grundprinzipien gelten die Gleichberechtigung von nichtreligiösen und religiösen Menschen sowie von Menschen unterschiedlicher Religionszugehörigkeit, die Gleichberechtigung der Geschlechter sowie Offenheit und Dialogbereitschaft gegenüber der Pluralität der Gesellschaft.

 

Insgesamt ist also klar: Wir drehen an allen Schrauben, um die Qualität unserer Kindergärten und Kindergruppen zu sichern, und parallel dazu kontrollieren wir schon jetzt sehr scharf. Alle Einrichtungen werden regelmäßig überprüft, ich habe ja schon von den Schritten berichtet, die allein 2017 gesetzt wurden und schon dazu geführt haben, dass 85 Einrichtungen schließen mussten.

 

Allen Hinweisen - und es ist mir sehr wichtig, das auch von dieser Stelle zu betonen -, egal, ob sie pädagogische oder bauliche Mängel betreffen, wird sofort nachgegangen. Das betrifft übrigens auch Hinweise auf mögliche islamische Radikalisierungen. Ich sage also jetzt von dieser Stelle, was meine VorgängerInnen mehrfach gesagt haben und was auch ich schon ein paar Mal gesagt habe: Ich ersuche Sie, sollten die ÖVP oder wer auch immer konkrete Verdachtsfälle feststellen, zum wiederholten Mal dringend, uns das umgehend zu melden, denn schließlich geht es um das Wohl der Kinder! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Diese Verdachtsfälle werden dann weder kleingeredet noch weggeredet, sondern es wird der jeweiligen Angelegenheit wie allen anderen Verdachtsfällen nachgegangen, sollten sie von einem Schulddirektor oder einer Schuldirektorin, von KindergartenleiterInnen, von einem Elternteil oder interessierten BürgerInnen kommen, jedenfalls wird solchen Fällen nachgegangen.

 

Wesentlich ist für uns: Kindergärten müssen ein entsprechend pädagogisch ausgebildetes, deutschsprachiges Personal vorweisen können und die Grundsätze des Wiener Bildungsplans einhalten. Wie ich schon gesagt habe: Problematische Einrichtungen werden sofort geschlossen. Das haben ganz besonders auch die Fälle der vergangenen Monate gezeigt.

 

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