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Gemeinderat, 31. Sitzung vom 15.12.2017, Wörtliches Protokoll  -  Seite 28 von 138

 

einer Oppositionspartei als auch als Bürgerin dieser Stadt, das war die Reaktion des StR Ludwig, der das nämlich zunächst nicht nur wie Teflon von sich gewiesen hat und auch eine Kritik, ehrlich gesagt, am Bundesrechnungshof angeschlossen hat und gesagt hat, ja, natürlich macht das das rot-grüne Wien, weil wir wollen nicht an den meistbietenden Spekulanten verkaufen. Das wäre eine politische Entscheidung, um leistbares Wohnen möglich zu machen. Er hat aber ehrlich gesagt dann, das muss man sagen, den Rechnungshofbericht nicht genau gelesen. Dazu werde ich auch noch kommen. Aber er hat das nicht nur in einer medialen Reaktion vom Tisch gewischt, nein, er hat eine Medienkampagne, eine Inseratenkampagne, oder wie er es nennt, fortlaufend begleitende Öffentlichkeitsarbeit gestartet, die de facto, muss man sagen, den Bundesrechnungshof und auch die Opposition, insbesondere, glaube ich, auch mich, da irgendwie desavouiert in allen Bestrebungen, hier dafür Sorge zu tragen, dass mit dem öffentlichen Vermögen gut umgegangen wird. Wir machen hier unsere Arbeit und zeigen Missstände auf genauso wie es der Bundesrechnungshof macht. Ich sehe überhaupt nicht ein, dass einem dann mit einer Inseratenkampagne begegnet wird! Diese erste Welle der Inseratenkampagne hat den Steuerzahler fast 200.000 EUR gekostet! Das war eine Inseratenkampagne nicht der SPÖ-Wien, sondern des Wohnressorts, wo gesagt wurde: Ich stehe dazu, Wohnen muss leistbar bleiben, und de facto eigentlich vom Tisch gewischt hat, was nämlich tatsächlich auch in diesem Rechnungshofbericht steht. Darin wurden nämlich in dieser Kampagne dann auch Dinge behauptet, wie, dass der Rechnungshof fordert, dass Grundstücke für sozialen Wohnbau an die jeweils Meistbietenden versteigert werden sollen. Und das ist einfach schlicht nicht wahr! Das ist eine Lüge! Darauf werde ich jetzt genau zu sprechen kommen.

 

Der Rechnungshof hat hier sehr wohl ganz genau differenziert. Natürlich unterliegt der soziale Wohnbau nicht vollständig dem Wettbewerb, und das ist auch richtig so. Aber die Stadt verkauft bei Weitem nicht nur an Bauträger, die geförderte Wohnungen errichten. Im Rechnungshofbericht betrifft der Großteil der Fallbeispiele drei freifinanzierte Wohnbau- und Betriebsgrundstücke. Da ist vom leistbaren Wohnen, vom sozialen Wohnbau überhaupt nicht die Rede! Wer das behauptet, der sagt hier nicht die Wahrheit! (Beifall bei den NEOS.)

 

Wir haben uns alle Fallbeispiele im Rechnungshofbericht sehr genau angesehen und errechnet, welcher potenzielle Schaden der Stadt nur aus diesen Fallbeispielen entstanden ist, bei denen sicher kein sozialer Wohnbau im Spiel war. Wenn man den Fall Palais Hansen herausrechnet, wo der Sachverhalt vielleicht etwas komplexer war, bleiben acht Fallbeispiele über, wo es kein korrektes Verfahren gegeben hat, wo es definitiv nicht um sozialen Wohnbau geht und wo auch nicht die De-minimis-Regel zur Anwendung kommen kann. Nur aus diesen 8 Fallbeispielen entstand ein Verlust für die Stadt und letztlich dann auch für die Wienerinnen und Wiener von über 7 Millionen EUR! Wenn man das jetzt auf hunderte vergleichbare Verkäufe hochrechnet, dann kann man sich vorstellen, wie wichtig dieser Bundesrechnungshofbericht war, der nämlich aufgezeigt hat, dass hier einfach nicht das Einnahmenpotenzial ausgeschöpft wird, das man ausschöpfen könnte. Es geht bei diesen Vorgängen nicht nur um eine eigenartige Optik, es geht auch um Fairness. Es geht darum, dass alle Unternehmen vom Staat aus gleiche Rahmenbedingungen haben sollten, und das gilt gerade auch bei Grundstücksverkäufen. Sie müssen sogar nach den Buchstaben des Gesetzes, wenn Sie hier nach EU-Recht gehen, sich die Frage gefallen lassen, ob beispielsweise bei Liegenschaftsverkäufen im Wege der Direktvergabe an einen einzelnen Bauträger für freifinanzierte Wohnungen zu günstigen Konditionen man hier nicht von unerlaubter Beihilfe nach wettbewerbsrechtlichem Maßstab gehen kann.

 

Das ist auch ein Grund gewesen, warum wir bei der EU-Kommission ein Ersuchen um Prüfung in diesen Angelegenheiten gestellt haben, weil natürlich gerade uns als Liberale ein freier und fairer Wettbewerb besonders am Herzen liegt und es nicht sein kann, dass hier einzelne Bauträger offensichtlich bevorzugt behandelt werden, indem sie günstig Grundstücke erwerben können und darauf freifinanzierte Eigentumswohnungen in bester Lage bauen können. Das geht nicht, und das geht auch aus gutem Grund gesetzlich nicht, und dagegen gehen wir entschieden vor! (Beifall bei den NEOS.)

 

In diesem Rechnungshofbericht gibt es zahlreiche Beispiele, die auf so eine Beihilfe schließen lassen. Da geht es um ein IT-Unternehmen in Favoriten, ein Restaurant in Wien-Landstraße sowie um mehrere Bauträger, die auf den günstig gekauften Grundstücken freifinanzierte Mehrfamilienhäuser errichten. Ich werde dann auf zwei eingehen, zum Beispiel die Laura Bauträger GmbH und die Glorit Bausysteme GmbH, weil ich einfach später noch darauf kommen werde. Das ist also kein Fake News, was hier vom Bundesrechnungshof verbreitet wird oder auch nicht von uns in unserer Kritik, sondern das ist eine völlig legitime Kritik entlang der Frage: Wie geht man mit dem Vermögen der Stadt Wien und letztendlich auch dem Vermögen der Wienerinnen und Wiener um? Ich möchte an der Stelle auch noch einmal zu Protokoll geben: Keiner, auch nicht NEOS, ist gegen sozialen Wohnbau. Aber es geht in diesem Rechnungshofbericht eben genau nicht um den sozialen Wohnbau! Dass aber der Bericht und die daran anschließende Kritik auch der Opposition wirken, das muss man jetzt positiv hervorheben, denn die MA 69 achtet in letzter Zeit penibel darauf, ordentliche, wie wir finden, Verfahren durchzuführen.

 

Zwei besondere Beispiele möchte ich jetzt anführen, die zeigen, wie man es eben besser kann, eines im Bereich der Baurechte. Also es gibt hier Tendenzen, im Wohnbau das Instrument des Baurechts zu forcieren. Das finden wir gut, und das haben wir an dieser Stelle ja auch öfters festgehalten. Ein Baurecht auf öffentlichem Grund auf die Nutzungsdauer eines geförderten Wohnbaus zu vergeben, macht es nämlich wesentlich leichter, den angemessenen Bodenpreis für die Wohnbauförderung einzuhalten, und das Kapital an Grund und Boden verbleibt dann auch langfristig bei der öffentlichen Hand.

 

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