«  1  »

 

Gemeinderat, 32. Sitzung vom 25.01.2018, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 13

 

Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/7822/777 gegeben. Für die Folgejahre ist in den Voranschlägen Vorsorge zu treffen.

 

(1042510-2017-GFW; MA 5, P 24) Die Subventionen bzw. Beiträge an die nachstehend angeführten Vereinigungen bzw. Einrichtungen in der Höhe von insgesamt 3 902 900 EUR werden gemäß den vorgelegten Motivenberichten genehmigt, und zwar:

 

Haushaltsstelle

1/0600/757

Kuratorium Wiener Jugendwohnhäuser

814 900 EUR

1/0610/757

Wiener Hilfswerk

3 088 000 EUR

 

 

3 902 900 EUR

(1053215-2017-GKU; MA 7, P 26) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Verein Jazz Fest Wien ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein Jazz Fest Wien werden für die Jahre 2018 bis 2020 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018               250 000 EUR

präliminiert Jahr 2019               250 000 EUR

präliminiert Jahr 2020               250 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 250 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 im Voranschlag 2018 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1053288-2017-GKU; MA 7, P 27) Die Subvention an den Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2018 für die Jazzkonzerte in der Höhe von 110 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1053317-2017-GKU; MA 7, P 28) Zur Förderung diverser Projekte im Bereich Musik wird im Jahr 2018 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 450 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 768 gegeben.

 

(1053347-2017-GKU; MA 7, P 29) Zur Förderung diverser Projekte im Bereich Komposition wird im Jahr 2018 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 15 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/768 gegeben.

 

(1053393-2017-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention für D’Akkordeon - Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2018 für das Akkordeonfestival in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1053418-2017-GKU; MA 7, P 31) Die Subvention an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2018 für den "Matineen- und Soiréenzyklus" in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1059192-2017-GKU; MA 7, P 33) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Musikalischen Jugend Österreichs ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Musikalische Jugend Österreichs werden für die Jahre 2018 bis 2020 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2018               370 000 EUR

präliminiert Jahr 2019               370 000 EUR

präliminiert Jahr 2020               370 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 370 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2018 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1059250-2017-GKU; MA 7, P 34) Die Subvention an den Wien im Rosenstolz Kulturverein im Jahr 2018 für das Festival "Wien im Rosenstolz" in der Höhe von 15 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1059284-2017-GKU; MA 7, P 35) Die Subvention an das Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2018 für die Konzerttätigkeit in der Höhe von 47 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1059453-2017-GKU; MA 7, P 38) Die Subvention an das Ensemble 20. Jahrhundert, Instrumentalensemble für Musik im Jahr 2018 für die Konzerte in Wien in der Höhe von 28 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1059512-2017-GKU; MA 7, P 39) Die Subvention an den Hot Club de Vienne (Verein zur Förderung der Jazzmusik) im Jahr 2018 für die eingereichten Projekte in der Höhe von 26 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung der Förderung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1039702-2017-GKU; MA 7, P 40) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit TANZART - Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters ermächtigt. Dem Subventionsnehmer TANZART - Verein zur Förderung und Entwicklung des Tanztheaters werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

«  1  »

Verantwortlich für diese Seite:
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular