Gemeinderat, 32. Sitzung vom 25.01.2018, Sitzungsbericht - Seite 5 von 13
präliminiert Jahr 2018 70 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 70 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 70 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 70 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 70 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(1039751-2017-GKU; MA 7, P 41) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theaterverein Ansicht ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Ansicht werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2018 60 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 60 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 60 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 60 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 60 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(1040309-2017-GKU; MA 7, P 45) Zur Förderung diverser Theatergruppen und -institutionen im Bereich der Bau- und Investitionskosten wird im Jahr 2018 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 616 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 500 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/775 und 777 im Voranschlag 2018 gegeben. Die Bedeckung der Förderung in der Höhe von 116 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3819/775 und 777 im Voranschlag 2018 gegeben.
(1048349-2017-GKU; MA 7, P 46) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater ermächtigt. Dem Subventionsnehmer SALTO, Verein zur Förderung von neuem Tanz und Theater werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2018 90 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 90 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 90 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 90 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 90 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 im Voranschlag 2018 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.
(1053252-2017-GKU; MA 7, P 47) Die Subvention an Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk im Jahr 2018 für die Blasmusikaktivitäten in der Höhe von 100 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(1056671-2017-GKU; MA 7, P 48) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit "nadaproductions" Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanz-, Performance und Filmformen ermächtigt. Dem Subventionsnehmer "nadaproductions" Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanz-, Performance und Filmformen werden für die Jahre 2018 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:
präliminiert Jahr 2018 90 000 EUR
präliminiert Jahr 2019 90 000 EUR
präliminiert Jahr 2020 90 000 EUR
präliminiert Jahr 2021 90 000 EUR
Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Verwaltungsjahr 2018
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