Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Einen schönen guten Morgen, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich darf die 32. Sitzung des Wiener Gemeinderates eröffnen.
Entschuldigt sind: Frau Amtsf. StRin Mag. Sima, sie ist krank, Frau GRin Mag. Hungerländer aus privaten Gründen, GR Kopietz ist ebenfalls krank und GR Kops ist dienstlich verhindert. Dienstlich verhindert sind weiters: Amtsf. StR Mag. Czernohorszky von 10.30 Uhr bis 12.30 Uhr, GR Damnjanovic ist ab 17 Uhr verhindert, GR Florianschütz von 9 Uhr bis 12 Uhr sowie ab 16 Uhr, GR Hursky von 13.15 Uhr bis 15 Uhr, GR Mag. Kowarik von 9.30 Uhr bis 10.30 Uhr, Mag. Maresch ab 13 Uhr, GR Dr. Stürzenbecher ab 16 Uhr und GR Wiederkehr von 16.45 Uhr bis 18.45 Uhr.
Wir kommen nun zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP-60368-2018-KNE/GM) wird von Herrn GR Dipl.-Ing. Dr. Gara gestellt und ist an Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung gerichtet. (Am 17. Jänner beschlossen alle Fraktionen der Bezirksvertretung Alsergrund eine auf Initiative des SPÖ- und des grünen Bezirksklubs erarbeitete, ablehnende Stellungnahme zum Planentwurf 8233 / Althanquartier. Das, obwohl in der Lenkungsgruppe des von der MA 21 durchgeführten dialogorientierten Verfahrens für das lokale städtebauliche Leitbild „Julius-Tandler-Platz / Althangrund“ SPÖ- und grüne Vertreter des 9. Bezirkes ständig anwesend sowie die Planungssprecher von SPÖ und Grünen im Rathaus und Vertreter der Geschäftsgruppe SVKEB punktuell anwesend waren. Wie ist es aus Ihrer Sicht zu erklären, dass das städtebauliche Leitbild , das von allen Fraktionen und auch von der Bezirksvorstehung mitgetragen wurde, trotz eines fast einjährigen dialogorientierten Verfahrens in einem so desaströsen Flächenwidmungsverfahren mündete?)
Bitte Frau Stadträtin.
VBgm.in Mag. Maria Vassilakou: Einen schönen guten Morgen! Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrter Herr Gemeinderat!
Der Bereich des Althangrundes zählt sicher zu den herausforderndsten städtebaulichen Vorhaben in der Stadt. Die Franz-Josefs-Bahn und ihr Kopfbahnhof waren seit ihrer Errichtung im 19. Jahrhundert eine städtebauliche Barriere im Alsergrund, die sich seit der Überbauung der Gleisanlagen und des Bahnhofes noch verstärkt hat. Neben der baulichen Barrierewirkung war auch die große Menge unterschiedlicher Stakeholder mit unterschiedlichen und teils widersprüchlichen Zielen eine der Rahmenbedingungen, die eine Entwicklung über lange Zeit gehemmt haben. Seit die Stadtplanung an der Entwicklung dieses Areals arbeitet, war daher die Einbindung der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure auf verschiedenen Ebenen von zentraler Bedeutung. Die Planungen mündeten in einem Leitbild, das in der Stadtentwicklungskommission im März 2017 einstimmig zur Kenntnis genommen wurde. Dieses städtebauliche Leitbild umfasste verschiedene Rahmenbedingungen und Ziele. Es wurden Dichten und Baumassen festgelegt, öffentliche Freiräume, Durchgänge und deren Wechselbedingungen.
Es wurde gemeinsam festgelegt, dass die Größe der Freiräume und die Höhe der baulichen Entwicklung sich wechselseitig bedingen. Deren genaues Verhältnis sollte im Rahmen eines folgenden Architekturwettbewerbes entwickelt werden. Um hier eine möglichst große Bandbreite zu ermöglichen, wurde auch die Möglichkeit von Hochhäusern an bestimmten Stellen eröffnet. Ebenso wurden qualitative Zielsetzungen definiert wie eine Belebung der Erdgeschoßzone, Freiraumqualitäten, Nutzungsverteilungen, Überlegungen zu Handels- und Dienstleistungseinrichtungen im Sockelbereich, Mobilitätsfragen, nicht zuletzt übrigens inklusive Möglichkeit der Unterbauung der Nordbergstraße, um hier eine Tiefgarage entstehen zu lassen, und vieles andere mehr.
Ein wesentlicher Schritt war es also, dass man neben der baulichen Entwicklung ein umfassendes Ziel formulierte und dass darüber grundsätzlich ein Übereinkommen gefunden wurde. Bei den folgenden Planungsschritten waren nun alle Beteiligten gefordert, diese durchaus sehr umfangreichen Ziele, die ich aufgelistet habe, gemeinsam zu konkretisieren. Es wurde in weiterer Folge die Entscheidung getroffen, zwei Widmungsverfahren durchzuführen. Das erste Widmungsverfahren würde sich beziehen auf das Objekt beim Julius-Tandler-Platz, das darauffolgende, wie gesagt, später zu erfolgende Widmungsverfahren würde das Wettbewerbsergebnis einfach übernehmen und dieses ebenfalls in eine konkrete Widmung gießen. Es sei auch gesagt, dass der Wettbewerb aktuell läuft und dass meines Wissens im April mit einem Ergebnis zu rechnen sein wird.
In weiterer Folge haben wir die Ergebnisse dieses einstimmigen Beschlusses der Stadtentwicklungskommission auf Punkt und Beistrich in einen Widmungsvorschlag gegossen, der im Übrigen auch vom Fachbeirat positiv beurteilt wurde, und sind damit in die öffentliche Auflage gegangen. Und wie Sie wissen, liegt seit einigen Tagen eine negative Stellungnahme des Bezirks vor.
Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau Dipl.-Ing. Olischar gestellt. - Bitte.
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP): Vielen herzlichen Dank! Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Danke für die Ausführungen! Einer unserer größten Kritikpunkte, vor allem von unseren Vertretern im Bezirk war es, dass es kein gesamtheitliches Konzept gibt, was den Verkehr betrifft, dass keine Verkehrsstromanalyse vorliegt. Kürzlich gab es aber eine Sitzung, an der auch die Vertreter der Stadt im Sinne der Magistratsabteilung anwesend waren, um Rede und Antwort gegenüber der Vertretung des Bezirks zu stehen. Dort wurde bekannt gegeben, dass es sehr wohl ein Verkehrskonzept oder eine Verkehrsanalyse gibt. Jetzt meine Frage an Sie: Wie kann es sein, dass diese so wichtigen Unterlagen für eine Meinungsbildung seitens der Bezirksvertretung und in weiterer Folge natürlich auch für uns nicht vorliegen?
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