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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 69

 

als besonders exponierte Gruppe, unabhängig von Empfehlungen mit dem bestmöglichen - in diesem Fall einem Vierfachimpfstoff - zu versorgen?)

 

Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf. StRin Sandra Frauenberger: Herr Gemeinderat!

 

Da es hier ein paar sehr wesentliche Details und Fakten gibt, werde ich jetzt einmal den ersten Teil vortragen.

 

Beim Influenzavirus handelt es sich um einen sehr wandlungsfähigen Erreger, sodass der Influenzaimpfstoff jedes Jahr neu angepasst werden muss, denn die Impfstoffproduktion dauert in der Regel ein halbes Jahr. Welche Virusstämme dann in der Saison zirkulieren, kann jedoch nur abgeschätzt werden. Im Februar legt daher die Weltgesundheitsorganisation die Impfstoffstämme für die Nordhalbkugel in der kommenden Saison fest.

 

Es zeigt sich aber, dass der Verlauf und die Ausbreitung in der Saison auch regional sehr unterschiedlich sein können. So dominierte etwa in der Saison 2016/2017 das Influenzavirus A mit dem Subtypen H3N2 in Österreich. In der Saison 2017/2018 war bisher das Influenzavirus B gegenüber dem Influenzavirus A im Verhältnis von 60 zu 30 dominant. In der Symptomatik ist es so: Da verläuft die Influenza, die durch das Influenzavirus B verursacht wird, generell milder gegenüber den durch das Influenzavirus A hervorgerufenen Erkrankungen, welche schwere Verlaufsformen vorweisen, und das vor allem bei älteren Personen.

 

Der Wiener Krankenanstaltenverbund bezieht jährlich bis zu 5.000 Dosen Impfstoff für das Personal bei der MA 15. Die MA 15 beschafft auf Basis der Empfehlung der WHO und des Nationalen Impfgremiums den Impfstoff für die jährliche Influenzaimpfaktion in den eigenen Impfstellen - so wie auch andere Großabnehmer aus dem öffentlichen Bereich, zum Beispiel das Bundesheer, andere Bundesländer oder auch Gemeinden - über die Bundesbeschaffungsgesellschaft, die BBG.

 

Das Nationale Impfgremium besteht aus Fachexpertinnen und -experten aus dem ärztlichen, wissenschaftlichen und gesundheitsbehördlichen Bereich. Es ist als nationales beratendes Gremium für die Beurteilung von neu zugelassenen Impfstoffen und ihre Einsetzbarkeit zuständig und gibt jedes Jahr den Nationalen Impfplan für Österreich heraus, der eine Richtlinie für die Ärztinnen und Ärzte zur Anwendung von Impfstoffen und Impfungen darstellt. In Deutschland gibt es ebenso ein nationales Impfgremium, die Ständige Impfkommission, wo jedoch auch die jährlich herausgegebene Richtlinie die gesetzlich geregelte Grundlage für die Kostenübernahme der Impfung durch die Sozialversicherung ist.

 

Der Beschaffungsvorgang bedarf auf Grund der Ausschreibungsbedingungen gemäß dem Bundesvergabegesetz ebenso einer mindestens halbjährlichen Vorlaufzeit. Somit erfordert der Bezug des Impfstoffes eine längerfristige Planung, und die Entscheidung für einen bestimmten Impfstoff wird zu einem Zeitpunkt getroffen, wo noch nicht vorausgesehen werden kann, ob die Komponenten des Impfstoffes auch die dann während der Saison regional zirkulierenden Viren optimal abdecken.

 

Die Impfung selbst erfolgt fachgerecht vor Beginn der Grippewelle. Erst mit Ausbruch und im Verlauf der Grippewelle ist dann letztendlich die Möglichkeit gegeben, die Treffsicherheit des Impfstoffes tatsächlich zu beurteilen.

 

Dabei ist weltweit eine unterschiedliche Entwicklung zu beobachten. So dominiert etwa in den größten Teilen Europas das Influenzavirus B, ausgenommen in Frankreich, wo genauso wie in Kanada und den USA das Influenzavirus A dominiert.

 

Unter den genannten Bedingungen erfolgte durch die MA 15 für die Impfsaison 2017/2018 die Beschaffung des trivialen Influenzaimpfstoffes im Rahmen der noch gültigen Vereinbarung der BBG mit einem Impfstoffhersteller. Diese entsprach auch der damals aktuellen Empfehlung des Nationalen Impfgremiums.

 

Es ist während der laufenden Grippeimpfaktion eine differenzierte Empfehlung des Nationalen Impfgremiums für Österreich publiziert, die den inaktivierten tetravalenten Influenzaimpfstoff für bestimmte Personengruppen, unter anderen medizinisches Personal, empfiehlt. Auch die StIKo - das ist die deutsche Gruppe - hat erst Ende 2017/Anfang 2018 eine national gültige Empfehlung für den inaktivierten tetravalenten Influenzaimpfstoff veröffentlicht, welche erst für die Impfsaison 2018/2019 zur Anwendung kommen wird.

 

Auf Grund der oben beschriebenen Bedingungen ist es nicht möglich, mitten in der Impfsaison eine Neuausschreibung durchzuführen. Wobei zudem die Impfstoffkontingente bei den Impfstoffproduzenten zu diesem Zeitpunkt auch bereits ausgeschöpft sind.

 

So wie in anderen Saisonen auch, in denen durch einen genetischen Drift die Schutzwirkung des Influenzaimpfstoffs für einzelne im Impfstoff enthaltene Komponenten nicht optimal ist, steht dem medizinischen Personal natürlich auch zusätzlich zum Impfschutz die Möglichkeit der Verwendung von persönlichen Schutzausrüstungen in Form von geeigneten Schutzmasken zur Verfügung.

 

Zusammenfassend ist Folgendes festzuhalten:

 

Erstens: Für die Beschaffung des Impfstoffes richtet sich der öffentliche Gesundheitsdienst nach den Empfehlungen des Nationalen Impfgremiums. Dieses Vorgehen entspricht den üblichen, auch internationalen Standards.

 

Zweitens: Die Empfehlung für den Einsatz eines tetravalenten Impfstoffes wurde Ende der aktuellen Impfsaison von den Impfgremien gegeben.

 

Drittens: Die WHO wird auch heuer anlässlich des Meetings am 19. und 21. Februar 2018 über die Impfstoffzusammensetzung der Influenzavakzine der kommenden Saison 2018/2019 für die nördliche Hemisphäre entscheiden. - „Wird“ ist gut; 19./21., die haben schon entschieden.

 

Für die nächste Saison, 2018/2019, ist seitens der MA 15 bereits die Beschaffung von inaktiviertem tetravalenten Influenzaimpfstoff bei der BBG vorgesehen. Bitte schön.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Danke, Frau Stadträtin. Die 1. Zusatzfrage wird von Frau GRin Korosec gestellt. Bitte.

 

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