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Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 69

 

Ich möchte ein wenig auf die vorangegangene Kritik zu den städtebaulichen Verträgen eingehen, vor allem auch darauf, dass in manchen Anträgen vorgebrachte Beispiele in diesem Fall oder im Wiener Fall nicht zielführend sind. Es wird da München erwähnt, ich möchte darauf hinweisen, dass München einfach andere verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen hat. Das heißt, eine Eins-zu-eins-Übernahme für Wien ist nicht möglich, und auch die Berechnung auf Basis des Flächenzuwachses wird auf Grund der gesetzlichen Grundlage in Österreich von rechtskundigen Personen für nicht zulässig bezeichnet.

 

Was die städtebaulichen Verträge erreichen sollen, sind hauptsächlich zwei Ziele, nämlich Vereinbarungen zwischen der Stadt und den ProjektwerberInnen zu Qualitäten und Vereinbarungen zur Kostenbeteiligung oder Kostenübernahme von durch städtebauliche Entwicklungen ausgelöster Infrastruktur. Diese zwei Punkte sind in den sogenannten Planungszielen und den städtebaulichen Verträgen jedes Mal festgehalten. Wie gesagt, die Bauordnung wird besprochen, ist in Novellierung. Ich denke, diejenigen, die es verhandeln, erwarten auch bezüglich der Frage der Normierung oder Verbesserung der städtebaulichen Verträge nützliche Vorschläge.

 

Jedenfalls glaube ich aber, dass das, was wir bisher von städtebaulichen Verträgen gewollt haben, nämlich dass Qualitäten vereinbart und auch umgesetzt werden, in einer Art und Weise erfolgt, dass wir mit den bereits 14 städtebaulichen Verträgen, die die Kollegin Olischar genannt hat, schon einen Qualitätssprung in der Umsetzung von den Planungen bis hin zur Umsetzung erreicht haben. Ich stehe aber nicht an, zu sagen, dass das Bessere Feind des Guten ist, das heißt, jede nützliche Verbesserung nehmen wir gerne im Ziel auf, damit nämlich die Qualitäten, die bei der Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und bei der Ausschreibung oder Umsetzung der Wettbewerbe festgehalten werden, dann tatsächlich auch bei der baulichen Umsetzung erfolgen. Das Ziel muss erhalten werden, jede Verbesserung in diese Richtung kann nur sinnvoll sein.

 

Daher ersuche ich Sie nicht nur um Zustimmung zu diesem Flächenwidmungsplan und dem Projekt, sondern auch um Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag, weil das eine ohne das andere hinken würde - aber dazu sind Sie ja offensichtlich öfters bereit. Ich ersuche trotzdem um Zustimmung. (Beifall bei GRÜNEN und SPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr GR Mag. Pawkowicz. Ich erteile Ihm das Wort.

 

15.40.03

GR Mag. (FH) Alexander Pawkowicz (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Gemeinratsvorsitzender! Meine sehr verehrten Damen und Herren!

 

Ich steige gleich direkt bei dem ein, wo meine Vorrednerin, Frau Dr. Kickert, geendet hat, dass es hinken würde, wenn wir dem einen zustimmen und dem anderen nicht. Das sehe ich genauso und nehme das Ergebnis vorneweg: Wir werden beides ablehnen, aber nicht alleine aus sachlichen Erwägungen speziell für dieses Projekt, sondern vor allem aus formalen Überlegungen. Ich möchte ganz gerne ein bisschen näher darauf eingehen.

 

In einem Punkt muss ich Ihnen recht geben, Frau Kollegin, und da stimme ich Ihnen ausnahmsweise einmal wirklich auch zu: Es ist dieses ganz konkrete Projekt selbst in den Augen der Bevölkerung des 14. Bezirkes, der Bezirksvertretung des 14. Bezirkes tatsächlich ein gelungenes Beispiel für kooperative Stadtplanung. Das Projekt ist wirklich gut gelungen, ich habe es auch von Anfang an beobachtet, und es sind tatsächlich bei diesem Projekt im Wesentlichen sämtliche Bürgerwünsche, auch die Wünsche sämtlicher Parteien, darunter auch der Freiheitlichen, mit wenigen Ausnahmen mit eingeflossen. Es gibt neben dieser Geschichte mit dem Wasserpark, die Sie erwähnt haben, auch noch einen zweiten Punkt, der nicht ganz einhellig über die Runden gegangen ist, weil es hier natürlich unterschiedliche Vorstellungen über die Höhenentwicklung gegeben hat. Man muss auch hier sagen, dass die Projektwerber die Gesamtkubatur im Laufe dieses Prozesses deutlich verringert haben.

 

Insbesondere möchte ich die Durchgängigkeit positiv hervorheben, die dort zweifellos eine echte Verbesserung ist, weil die derzeitige Kaserne, die dort steht, das ehemalige Kommandogebäude General Körner mit der dazugehörigen Kaserne, den Bezirk an dieser Stelle großflächig in mehrere Teile trennt. Das wird in Zukunft nicht mehr so sein.

 

Nun kommt aber das große Aber, und dieses Aber ist leider auch eine Abfolge, die wir schon bei früheren Projekten, nicht zuletzt etwa beim Heumarkt, erlebt haben. Es ist auch, von vielen Rechtsexperten unbestritten, unzulässig, städtebauliche Verträge, also Vereinbarungen, die die Stadt mit einem ganz konkreten Bauwerber macht, mit einer ganz konkreten Widmung, die darauf erfolgt, zu verquicken. Da gibt es auch eine entsprechende Judikatur des Verfassungsgerichtshofes, etwa aus dem Salzburger Raumordnungsrecht, weil hier der Eindruck entstehen kann, dass sich ein Bauträger die Widmung dadurch erkauft.

 

Ich war eigentlich guter Dinge, wie dieses nämliche Projekt gekommen ist, weil im Ausschuss hatten wir dieses Mal - das erste Mal, seitdem zumindest ich hier Mitglied des Wiener Gemeinderates bin - den städtebaulichen Vertrag ohne die dazugehörige Widmung zur Debatte, beziehungsweise die Widmung an einem eigenen Ausschusstag. Es schien so, als würden hier tatsächlich erstmals zwei Dinge, die ex lege miteinander nichts zu tun haben dürfen, auch tatsächlich faktisch getrennt werden. Das ist auch der Grund, warum wir, wenn Sie vielleicht im Detail bemerkt haben, im Abstimmungsverhalten zunächst diesem zugestimmt haben. Im weiteren Verlauf bis zur heutigen Sitzung hat sich dann leider herausgestellt, dass das offenbar nicht zum ersten Mal wieder ein Trugschluss war und dass in der Tat sehr wohl auch hier wieder der städtebauliche Vertrag unzulässigerweise mit der Widmung verquickt wird. Das ist letztlich der Grund, warum wir uns in formaler Hinsicht ganz klar der entsprechenden Rechtsprechung des Ver

 

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