Gemeinderat, 33. Sitzung vom 23.02.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 64 von 69
fassungsgerichtshofes selbstverständlich beugen und dann eben folgelogisch beides ablehnen.
Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, um ganz kurz auf die Anträge einzugehen, die hier eingebracht werden. Der eine ist der von der Frau Kollegin Olischar und dem Kollegen Juraczka zum Thema Umwandlung der städtebaulichen Verträge in Richtung Finanzierungsbeiträge. Da sehe ich es ähnlich, wie es auch Frau Dr. Kickert vorher schon gesagt hat. Das halte ich schlichtweg in dieser Art für vollständig unzulässig, weil dann nämlich noch stärker die Finanzierung, hier sogar in Form eines geforderten Beitrages, an die Widmung gebunden ist. Das heißt, der Grundsatz, dass man sich eben eine Widmung nicht erkaufen darf, tritt dann bei dieser Art und Weise der Umsetzung noch viel stärker zutage, als es bei der derzeitigen Version des städtebaulichen Vertrages ist. Es ist grundsätzlich unzulässig, Widmung mit Kosten zu verbinden.
Ich sehe aber einen Ausweg, und das möchte ich euch in Richtung Volkspartei mitgeben. Es ist also eher auch hier ein Formalismus, die Idee ist mir klar. Ich sehe einen Ausweg, den zum Beispiel die Stadt Graz gewählt hat, vielleicht wollt ihr euch das in den nächsten Tagen einmal kurz anschauen. In Graz gibt es so etwas Ähnliches, aber eben nicht in Form eines städtebaulichen Vertrages, sondern jeder einzelne Bauträger, der irgendein Bauwerk errichtet, völlig egal, ob es das Gartenhaus bis hin zum potenziellen Hochhaus ist, entrichtet dann im Zuge einer Baugenehmigung eine Abgabe an die Stadt Graz, die jeweils den erzielten Nutzflächen entspricht. Auf die Beträge hat man sich in Graz gemeinsam mit den Bauträgern geeinigt, und je größer das Ding halt wird, salopp gesagt, desto höher sind dann auch die Beiträge, die man dafür leistet. Es steht aber eben nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Widmung selbst. So könnte man das lösen.
Den konkreten Beschlussantrag halte ich allerdings in der Tat für unzulässig, und wir werden ihn daher auch ablehnen.
Der letzte Punkt meiner Wortmeldung betrifft den Beschlussantrag, von dem wir jetzt noch nichts gehört haben, den vermutlich in der nächsten Wortmeldung die Kollegin Emmerling einbringen wird, den Beschlussantrag von den NEOS. Da geht es um ein Thema, das hier jetzt eher am Rande den Gegenstand dieses Geschäftsstückes oder dieser beiden Geschäftsstücke streift, nämlich um das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Das ist jetzt an der Stelle nicht ganz falsch.
Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, UVP-Gesetz, trägt den Namen Umwelt in seinem Wortlaut, ist aber in Wirklichkeit, Sie wissen das als Antragstellerin, eines der Nebengesetze zu den Baumaterien und zu den Planungsmaterien. Ganz kurz, für die gesagt, die damit nicht befasst sind: Worum geht es im UVP-Gesetz? - Da geht es darum, dass bei sehr großen Bauvorhaben, gemeint sind primär Kraftwerke und solche Geschichten, alle Verfahrensgegenstände in einer Hand abgewickelt werden sollen, damit nicht die Bauverhandlung bei der einen Behörde landet, die wasserrechtlichen Überprüfungen bei der nächsten Behörde, die eisenbahnrechtlichen Überprüfungen bei der dritten Behörde und verschiedene Ministerien betraut werden, sondern dass das gesamte Verfahren in einer Hand abgewickelt wird. Das ist der Sinn dieses UVP-Gesetzes, damit eben gerade im Sinne der Umweltauswirkungen bei großen Immobilien- oder Bauprojekten sich dann die verschiedenen Behörden nicht womöglich gegenseitig blockieren oder gegenseitig Dingen zustimmen, die im Einzelfall aber abzulehnen wären.
Wir werden allerdings auch diesen Antrag ablehnen, weil - das darf ich im Detail begründen - Sie hier insbesondere darauf eingehen, indem Sie sagen, dass das derzeitige Gesetz, speziell, was Städtevorhaben betrifft, zu große Interpretationsspielräume hat. Das sehe ich ausdrücklich nicht so. Es gibt andere Gründe, warum es heutzutage selten zur Anwendung kommt, die Interpretationsspielräume sind es aus meiner Sicht nicht. Es steht im Anhang zum UVP-Gesetz, den Sie hier auch in Ihrem Antrag zitieren, ganz klar eine Punktation drinnen, wann das anzuwenden ist. Im Falle von Städtebauvorhaben sind das zum Beispiel so Dinge wie, wie viele Garagenplätze öffentlich zugänglich dort gebaut werden, und der Schwellenwert wird eben entweder erreicht oder er wird nicht erreicht.
Ein anderer Hintergrund, der ebenfalls dort im Anhang ganz klar drinnensteht, ist zum Beispiel, wenn die Zufahrtsstraße zu diesem zu schaffenden Projekt im Rahmen einer Prognoserechnung zumindest 2.000 Fahrten pro Tag überschreitet, dann möge man eine Umweltverträglichkeitsprüfung machen. Aber der Schwellenwert ist auch hier ganz klar definiert, es ist ein punktueller Wert. Dasselbe gilt für einen weiteren Wert, um den es da geht, nämlich wenn die Zufahrtsstraße mindestens 500 m lang ist, das ist eine Und-Bestimmung zu den Fahrten, und einige andere. Es ist also ganz klar geregelt.
In dem Sinn gibt es nicht so, wie Sie es hier behaupten, Interpretationsspielraum. Der Gesetzestext ist soweit klar, das Problem ist ein anderes, und das sagt auch das Bundesverwaltungsgericht. Das Problem ist, dass die Bundesländer unterschiedliche Qualitäten bei den, sagen wir, Fachexpertisen und bei der Frage, ob diese Schwellenwerte erreicht werden oder nicht, liefern.
Konkretes Beispiel in Wien, und jetzt kommen wir zur eigentlichen Kritik, die Sie zu Recht haben: In Wien ist es halt so, dass man den Eindruck hat, dass diese Schwellenwerte oft, sagen wir, großzügig heruntergerechnet werden. Im Gesetz steht ganz klar drinnen: 2.000 Fahrten. Ich nenne Ihnen jetzt ein konkretes Beispiel, an dem ich auch aktiv beteiligt war, nämlich ein Projekt in Meidling, das Projekt Wildgarten, wo ein riesiger Stadtteil errichtet werden soll. Wie es der Zufall will, sagt dann dort der Sachverständige, na ja, er hat das jetzt genau ausgerechnet, dort werden etwa 1.900 Fahrten erfolgen, also knapp unter den 2.000. Dann haben wir in der Beschwerde gesagt: Na gut, aber spätestens, wenn der Autobus da durchfährt, der ursprünglich in diesem Projektgebiet geplant war, der sich aber nicht im Gutachten findet - jetzt rechnen wir eine Fahrt hin, eine wieder zurück, das Ganze im 10-Minuten-Takt -, schafft alleine der
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