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Gemeinderat, 34. Sitzung vom 22.03.2018, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 12

 

Von Gemeinderatsmitgliedern des NEOS Rathausklubs wurden drei schriftliche Anträge eingebracht:

 

(PGL-255682-2018-KNE/GAT) Antrag von GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES an den GRA für Bildung, Integration, Jugend und Personal, den GRA für Finanzen, Wirtschaft und Internationales sowie den GRA für Soziales, Gesundheit und Frauen betreffend Prüfung zivilrechtlicher Regressforderungen bezüglich pflichtwidriger Direktvergaben und mangelhaftem Kontrollsystem durch den Krankenanstaltenverbund.

 

(PGL-255722-2018-KNE/GAT) Antrag von GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara an den GRA für Soziales, Gesundheit und Frauen betreffend Ausbau mobile Pflege.

 

(PGL-255761-2018-KNE/GAT) Antrag von GRin Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES und GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara an den GRA für Soziales, Gesundheit und Frauen betreffend einheitliches Tarifmodell und faire Bedingungen im Pflegebereich.

 

(zu PGL-77381-2018-KFP/GAT) Der Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Manfred Hofbauer, MAS, GR Michael Stumpf, BA, GR Georg Fürnkranz, GR Nikolaus Amhof und GRin Veronika Matiasek an den GRA für Umwelt und Wiener Stadtwerke betreffend Ende des Hundeverbotes im Wiener Rathaus, eingebracht in der Sitzung des Gemeinderates am 25. Jänner 2018, wird mit Schreiben vom 21. März 2018 zurückgezogen.

 

6. Folgende Anträge des Stadtsenates werden gemäß § 26 WStV ohne Verhandlung angenommen, wobei Vorsitzende GRin Gabriele Mörk feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(139999-2018-GIF; MD-OS, P 5) 1) Gemäß § 88 Abs. 1 lit. b der Wiener Stadtverfassung wird die in der Beilage enthaltene Änderung der Geschäftseinteilung für den Magistrat der Stadt Wien mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2018 genehmigt. (Beilage Nr. 101/18)

 

2) Die Magistratsabteilung 01 - Wien Digital wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2018 als Betrieb im Sinne des § 72 der Wiener Stadtverfassung geführt.

 

(146410-2018-GFW; MA 5, P 9) Für die Zuführung von Mehreinnahmen an die Rücklage resultierend aus Abrechnungen der Wiener Linien der Vorjahre wird eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 49 039 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2017 auf Ansatz 6501, Wiener Linien, unter der neu zu eröffnenden Post 298, Rücklagen, zu verrechnen und in Mehreinnahmen des selben Ansatzes, Post 828, Rückersätze von Ausgaben, zu decken ist.

 

(51768-2018-GFW; MA 5, P 10) 1) Die MA 5 wird ermächtigt, mit der Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres, die vorgelegte Vereinbarung über die Leistung eines Beitrages der Stadt Wien an den Bund in der Höhe von 35 % der dem Bund aus der Unterbringung des Verbindungsbüros des Europarates in Wien erwachsenden Kosten für den Zeitraum vom 1. Jänner 2018 bis 31. Dezember 2021 abzuschließen.

 

2) Der auf das Verwaltungsjahr 2018 entfallende Betrag in der Höhe von 2 730 EUR (wertgesichert) ist auf Haushaltsstelle 1/9000/750 bedeckt. Für die Bedeckung der Erfordernisse betreffend die Jahre 2019 bis 2021 ist von der MA 5 im Rahmen der jeweiligen Voranschläge entsprechende Vorsorge zu treffen.

 

(110050-2018-GFW; MA 5, P 11) Für die im Rahmen der "Gemeinsamen Kreditaktion" im Jahre 2018 zu gewährenden Betriebsmittel- und Investitionskredite wird durch die Stadt Wien ein Betrag von maximal 1 500 000 EUR, unter der Voraussetzung, dass auch die Wiener Wirtschaftskammer den gleich hohen Betrag leistet, genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, die für die Abwicklung notwendigen Regelungen mit der Wirtschaftskammer Wien zu treffen. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/7822/245 gegeben.

 

(134196-2018-GFW; MA 5, P 13) Die Zuführung von Barmitteln gemäß vorgelegtem Motivenbericht in der Höhe von maximal 100 000 EUR für das Jahr 2018 und in der Höhe von maximal 90 000 EUR für das Jahr 2019 durch die Stadt Wien an die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. zur Unterstützung bei der Erfüllung seiner satzungsmäßigen Aufgaben und Zielsetzungen im Wege einer Nachdotation gemäß § 3 lit. a der Fondssatzungen wird genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im Voranschlag 2018 auf Haushaltsstelle 1/7822/777 gegeben, wobei 100 000 EUR im Wege einer Umwidmung von Fördermitteln 2018 aufgebracht werden. Für das Folgejahr ist im Voranschlag Vorsorge zu treffen.

 

(170004-2018-GFW; MA 5, P 15) Die Subvention an die nachstehend angeführte Vereinigung in der Höhe von 91 125 EUR wird gemäß dem vorgelegten Motivenbericht genehmigt, und zwar:

 

Haushaltsstelle

1/0610/757

Science Center Netzwerk

91 125 EUR

(91492-2018-GKU; MA 7, P 16) Die Subvention an den Verein Musica Juventutis im Jahr 2018 für die Förderung des österreichischen Musikerinnen- und Musikernachwuchses in der Höhe von 18 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(91771-2018-GKU; MA 7, P 17) Die Subvention an die Stadtinitiative Wien - Konzerte im Jahr 2018 für die eingereichten Konzertprojekte in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(91854-2018-GKU; MA 7, P 18) Die Subvention für den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2018 für das Festival "Electric Spring" in der Höhe von 50 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(92614-2018-GKU; MA 7, P 19) Die Subvention an das Klangforum Wien im Jahr 2018 für die Konzerttätigkeit in der Höhe von 700 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(92663-2018-GKU; MA 7, P 20) Die Subvention an das Wiener Volksliedwerk im Jahr 2018 für das Wienerliedfestival "wean hean" in der Höhe von 65 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

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