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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 27.04.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 124

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Hoher Gemeinderat! Sehr geehrte Frau GRin Akcay!

 

Mir ist es ein großes Anliegen, dass wir die Veränderungen am Wohnungsmarkt genau beobachten. Wir haben in den verschiedensten Institutionen der Stadt Wien, die sich auch mit den Anliegen der Mieterinnen und Mieter beschäftigen, bemerkt, dass es nicht nur in Teilen des Wohnungsmarktes zu einem Ansteigen der Mieten kommt, insbesondere im privaten Wohnhausbereich, sondern dass es insbesondere auch bei der Zusammenstellung der Mietverträge zu Unregelmäßigkeiten kommt oder, genauer gesagt, zu Überschreitungen der im Gesetz vorgesehenen Rahmenbedingungen.

 

Ich habe deshalb auch schon in den letzten Jahren eine ganze Reihe von Maßnahmen gesetzt, um die Mieterinnen und Mieter zu unterstützen. Wir haben ein Servicetelefon eingerichtet und haben auch die Öffnungszeiten der Mieterhilfe konsumentenfreundlicher ausgerichtet. Man kann sich auch, ohne vorher einen Termin zu vereinbaren, mit den Expertinnen und Experten der Mieterhilfe treffen und auch persönliche, individuelle Anliegen vorbringen, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mieterhilfe sind hier in vielen Fragen auch sehr behilflich.

 

Mir war es jetzt wichtig, dass wir die Möglichkeit bieten, sich insbesondere auch die Mietverträge genauer anzusehen, denn wir wissen, dass es hier zu starken Überschreitungen der festgelegten Mieten beziehungsweise auch der Betriebskosten, die zulässig sind, kommt. Von daher haben wir vorgesehen, dass es eine entsprechende Informations- und Serviceoffensive geben soll, um sich die Vertragsgrundlage der Mietverträge genauer anzusehen, vor allem, ob die Gesetzmäßigkeit eingehalten wird und auch die Höhe der Miete, die vom Gesetz vorgesehen ist, nicht überschritten wird.

 

Es gibt eine Reihe von Qualitätsmerkmalen, die hier einzuhalten sind. Wir haben vorgeschlagen, dass man quasi ein Qualitätspickerl für jene Mietverträge vorsieht, die auch dem Gesetz entsprechen, wie wir das auch aus anderen Teilen des Marktes kennen, um auch den Mieterinnen und Mietern, die ja auch Konsumenten sind, mehr Rechtssicherheit zu garantieren. Insbesondere auch dort, wo jetzt ein solches Pickerl vom Qualitätsniveau nicht erreicht wird, ist es möglich, dass es einen Prüfbericht gibt und dass die Mieterinnen und Mieter wissen, warum diese Qualitätskriterien nicht erfüllt werden.

 

Aber ich denke, es ist nicht nur für die Mieterinnen und Mieter ein großer Vorteil, wenn es solche Standardmietverträge gibt, sondern es ist auch für die Vermieter eine gute Gelegenheit, kostenfrei zu einem Mustervertrag zu kommen, den man sich auch von der Homepage herunterladen kann, weil auch die Vermieter mehr Rechtssicherheit haben und ohne juristischen Beistand einen solchen Mietvertrag abschließen können, der auch allen Gesetzen entspricht.

 

Von daher, denke ich, ist es eine Möglichkeit, Mieterinnen und Mietern in diesem Wirrwarr, das das Mietrechtsgesetz derzeit bietet, eine unterstützende zusätzliche Maßnahme anzubieten. Es ist aber auch für die Vermieter eine Möglichkeit, mehr Rechtssicherheit und einen Mustermietvertrag zu haben, an dem sich auch Vermieter orientieren können.

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Die 1. Zusatzfrage wird von Herrn GR Dr. Gara gestellt. - Bitte schön.

 

10.14.59

GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara (NEOS): Guten Morgen, Herr Stadtrat!

 

Vielen Dank für die bisherige Beantwortung. Ich finde es gut, dass Sie sich für die MieterInnen, den MieterInnenschutz, und so weiter einsetzen. Es gibt allerdings auch im unmittelbaren Wirkungsbereich der Gemeinde Potenziale - drücken wir es einmal so aus -, denn laut den aktuellen Mikrozensusdaten der Statistik Austria für 2016 liegen beispielsweise die Betriebskosten bei den Wiener Gemeindebauten pro Quadratmeter noch immer zirka 4 Prozent über dem Durchschnitt, und wenn man das auch noch mit den Genossenschaftswohnungen vergleicht, um 20 Prozent drüber.

 

Meine Frage ist: Welche Maßnahmen können Sie hier aktuell setzen, um die Betriebskosten entsprechend auf dieses Durchschnittsniveau zu senken?

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Bitte, Herr Stadtrat.

 

Amtsf. StR Dr. Michael Ludwig: Da muss man sich die Hintergründe genauer ansehen. Ich ziehe da nicht nur die Erfahrungen meines Ressorts heran, sondern auch Berichte des Rechnungshofes und des Stadtrechnungshofes. Der Grund, warum in manchen Anlagen die Betriebskosten höher liegen, hängt natürlich auch damit zusammen, dass es in vielen Gemeindebauanlagen - nicht in allen, aber in vielen - andere Rahmenbedingungen gibt, wie zum Beispiel einen Grünraum, den es in keinem privaten Wohnhaus und auch in den allerwenigsten Genossenschaftsbauten gibt. Dass natürlich eine Wohnhausanlage mit einer großzügigen Grün- und Freifläche, die einem Park ähnlich ist und in manchen Bezirken die grüne Lunge darstellt, andere Aufwendungen für die Gartenpflege als beispielsweise ein Wohnhaus hat, das außer einem Lichthof nichts zu betreuen hat, liegt auf der Hand. Das ist ein Grund.

 

Ein weiterer Grund ist aber beispielsweise auch der Umstand der Wohnungsnutzung. Dass natürlich Wohnungen - und das ist in den städtischen Wohnhausanlagen in einem stärken Ausmaß gegeben -, in denen Familien mit mehreren Kindern leben, die auch natürlich andere Nutzungsrahmenbedingungen haben, als das in anderen Wohnhäusern ist, liegt auch auf der Hand. Von daher sind beispielsweise der Wasserverbrauch und vieles andere mehr in diesen Wohnsituationen in einem größeren Ausmaß gegeben.

 

Man muss da immer genauer hinschauen, was der Kostentreiber in einer Wohnhausanlage ist, was Betriebskosten betrifft. Das gilt nicht nur im Vergleich zwischen städtischen Wohnhausanlagen, Genossenschaften und privaten Wohnhäusern, sondern da sind die Unterschiede oft innerhalb dieser Kategorien größer. Das heißt, die Unterschiede auch zwischen Gemeindebauanlagen oder zwischen Genossenschaftshäusern, aber auch zwischen Privathäusern sind oft größer als der

 

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