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Gemeinderat, 35. Sitzung vom 27.04.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 53 von 124

 

konkret, was genau die Verpflichtungen, die aus diesem völkerrechtlichen Vertrag heraus bestehen, bedeuten.

 

Oder anders gesagt: Natürlich hätte auf Bundesebene schon längst ein Ausführungsgesetz erlassen werden sollen, das präzisiert, was denn dieser Schutz, dieser Weltkulturerbe-Status bedeutet, und natürlich auch auf Wiener Ebene. Ob man es in die Stadtverfassung schreibt, das weiß ich nicht, ehrlich gesagt, aber jedenfalls in die Bauordnung, denn es ist schon ganz klar, dass damit der eigene Spielraum in Bezug auf Flächenwidmungen eingeschränkt wird. Das ist völlig klar.

 

Ich habe anlässlich der Debatte zum Heumarkt schon gesagt, dass ich glaube, dass es durchaus teilweise Kalkül ist, Bestimmungen zu machen oder Rahmenwerke zu schaffen, die dann nicht rechtsverbindlich sind, damit es da einen Spielraum gibt, der dann ja eigentlich Flexibilität bedeutet. Das ist die positive Deutung. Negativ gedeutet heißt das, den Raum zu öffnen für sämtliche Mauscheleien und Abmachungen.

 

Nichts anderes ist ja beim Heumarkt passiert. Ich meine, es ist ja sogar ein Hochhauskonzept geändert worden. In der früheren Version war ganz klar, dass dort eine Ausschlusszone ist und dort niemals hätte ein Gebäude so hoch gebaut werden können. Das ist dann geändert worden. Ich meine, so ehrlich muss man einfach sein, dass man hier seit Jahren sehenden Auges in diese Auseinandersetzung gekommen ist.

 

Oder anders gesagt: Die Drohung der UNESCO oder auch die Tatsache, dass Wien auf die Rote Liste der UNESCO gesetzt wurde in Bezug auf die Bedrohung des Weltkulturerbes, das ist ja bitte keine düstere Wolke, die aus heiterem Himmel auf einmal aufgezogen ist. Und alle waren überrascht und haben gesagt, hu, damit haben wir jetzt überhaupt nicht gerechnet, denn eigentlich hat der Wetterbericht etwas ganz anderes vorhergesehen. Ich meine, die UNESCO war sehr klar in allen Äußerungen, die sie getätigt hat, sehr klar, wie das in Bezug auf diesen Standort gesehen wird.

 

Noch etwas, weil das immer wieder gesagt wurde: Ich glaube, Kollege Woller hat gesagt, die UNESCO hätte hier die zeitliche Entwicklung der Innenstadt, die architektonische Entwicklung geschützt. Also so ist das nicht! Es ist nicht schützenswert, dass ein dynamischer Prozess der kontinuierlichen Stadtentwicklung passiert, sondern die UNESCO hat klar gesagt, dass auf dem Raum der Wiener Innenstadt, des Historischen Stadtzentrums, sowohl das Mittelalter als auch der Barock als auch die Gründerzeit in einer sehr ungewöhnlichen Kompaktheit und Erhaltung, sodass man genau diese spezifischen architektonischen Gesichtspunkte herausarbeiten kann, umfassend erhalten geblieben ist. Es ist nicht die dynamische Fortentwicklung, dass man sagen kann, na ja, und da sieht man auch noch die Moderne, et cetera. Das ist nicht gegeben.

 

Es ist auch nicht überraschend, dass auch Sichtachsen und die Skyline davon mit umfasst sind. Denn das ist ja in der Begründung der UNESCO, warum das Historische Stadtzentrum der Stadt Wien diesen Status bekommen hat, klar ausgeführt. Also bitte tun Sie nicht so, und zwar alle Seiten, wie wenn das jetzt alles überraschend gekommen wäre! Es haben nicht nur wir über einen langen Zeitraum darauf aufmerksam gemacht, dass das passiert.

 

Aus diesem Grund werde ich einen Antrag einbringen, der dazu auffordert, dass sich der Gemeinderat dafür ausspricht, dass sowohl auf Bundesebene Ausführungsgesetze erlassen werden, aber auch auf Wiener Ebene.

 

Der zweite Punkt geht eigentlich in die Richtung der ÖVP, die jetzt hier das Weltkulturerbe als das Kampagnenthema erkannt hat, das sich nun einfach durchzieht in mehr oder weniger qualifizierten Redebeiträgen. Aber das ist der Kampfbegriff: der Erhalt des Weltkulturerbes. Und Blümel geriert sich sozusagen als der Retter des Weltkulturerbes.

 

Na ja, aber wir können keiner Politik zuschauen, die irgendwie heißt: Wasch mich, aber mach mich nicht nass! Wenn es eine rechtliche Möglichkeit gibt, beim Verfassungsgerichtshof ein Normenprüfungsverfahren einzuleiten hinsichtlich des Flächenwidmungsplans, dann muss ich klar sagen: Mag das jetzt auch wenig aussichtsreich sein, gibt es hier unterschiedliche Expertenmeinungen, gibt es offensichtlich auch unterschiedliche Aussagen der Experten, die die Regierung hier konsultiert hat, so hindert mich das aber nicht daran, trotzdem so ein Normenprüfungsverfahren einzuleiten.

 

Anlässlich der Debatte letzte Woche im Nationalrat, der dringlichen Debatte, habe ich nur vernommen: Na ja, das wäre ja Ultima Ratio, und jetzt setzen wir auf Dialog, et cetera. Also sich dann hinzustellen, wenn jetzt die UNESCO das nicht aberkennt, und zu sagen: „Wir haben das gerettet.“, aber eigentlich nichts mehr zu tun beim Heumarkt, weil wir da irgendwie eh immer schon so eine schwammige Position gehabt haben, das halte ich für unerträglich!

 

Das halte ich einfach für unerträglich, und deshalb fordere ich in einem weiteren Beschlussantrag dazu auf, dass wir uns dafür aussprechen, dass dieses Normenprüfungsverfahren selbstverständlich in die Wege geleitet wird, weil wir dann nämlich auch eine Judikatur dazu haben. (Beifall bei den NEOS und von GR Dr. Wolfgang Aigner.) Aber ich bringe das, wie gesagt, bei Postnummer 45 ein.

 

Ich möchte jetzt noch einen zweiten Aspekt sagen, nämlich noch einmal zur Central European University. Wir haben das ja im Kulturausschuss debattiert, und da war die Begründung der FPÖ - diese war auch medial zu lesen -, dass man nicht versteht, warum man hier nicht einer inländischen Universität den Vorzug gibt.

 

Ich bin ja eigentlich geradezu dankbar, dass Sie, Frau Kollegin Stenzel, sich zum Wort gemeldet haben und hier klar gesagt haben, dass es eigentlich genau um diese Universität geht, genau die Universität von Georg Soros, und dass es eigentlich um Georg Soros geht, der Ihnen hier sauer aufstößt. Sie haben in Ihrem Redebeitrag auch gesagt, mit dieser Open Society Foundation, da wäre diese Central European University ja eine Kaderschmiede, um genau diese Ideologie in die Welt zu bringen.

 

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