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Gemeinderat, 38. Sitzung vom 26.06.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 101

 

wohl es im Einzelfall natürlich auch Kunst geben kann, ohne dass große Publikumskreise angezogen werden.

 

Ich darf aber auf Grund meines Berufes auch auf ein paar Formalismen hinweisen, die aus meiner Sicht sehr wichtig sind. Ich bin Jurist und meine daher, dass es ganz wichtig ist, dass man den rechtlichen Rahmen einhält und dass man sich bei der Kulturförderung an einen rechtlichen Rahmen hält, denn je gefestigter der Rechtsstaat ist und je sicherer der Rechtsstaat arbeitet, umso unabhängiger sind die Kulturschaffenden und umso leichter tun sie sich auch. Die Vergabe von Subventionen steht im Mittelpunkt der Kulturpolitik schlechthin, und ich glaube, da muss man sehr sensibel sein und ein Grundgerüst beziehungsweise einen Grundrahmen anbieten. Innerhalb dieses Rahmens soll man den Kulturschaffenden dann sozusagen nicht im Weg stehen, sondern soll sie ihre Arbeit tun lassen.

 

Ich möchte jetzt nicht als Spaßbremse auftreten, nachdem so viele schöne Dinge über die Kulturstadt Wien gesagt wurden. Mein Vorredner von meiner Fraktion, Fritz Aichinger, hat ja sehr viele inhaltliche Dinge angeführt. Ich darf jetzt aber auf ein paar Formalismen eingehen: In Wien ist es vorgesehen, dass für die Vergabe von Subventionen ab 14.400 EUR der Gemeinderat zuständig ist. Das ist so in der Stadtverfassung festgeschrieben. Es gibt darin nämlich einen § 88, in dem aufgezählt ist, was dem Gemeinderat vorbehalten ist, und unter lit. p wird die Bewilligung von Subventionen in der Höhe mehr als 4 Prozent eines bestimmten Wertes angeführt, und wenn man diesen berechnet, dann kommt man auf diese 14.400 EUR. - Im Hinblick darauf bin ich als Jurist relativ unflexibel und spaßbefreit, denn ich denke mir, dass die Verwaltung auf Grund der Gesetze erfolgen muss. Das ist das Legalitätsprinzip. So ernst müssen wir uns nehmen!

 

Wenn man der Meinung ist, dass diese Grenze von 14.400 EUR zu niedrig ist, um jedes Mal den Gemeinderat damit zu befassen, dann kann man ja die Stadtverfassung ändern! Es gibt in diesem Haus eine rot-grüne Mehrheit, das wäre also kein großes Problem. Aber solange wir diese Grenze haben, bitte ich sehr darum, sich an diese Grenze zu halten! Anders geht es nicht, als dass die Verwaltung auf Grund der Gesetze erfolgt und dass die Kulturschaffenden ihre Kulturarbeit auf Grund eines bestimmten Rahmens erbringen, auf den wir uns geeinigt haben.

 

Ich verstehe daher wirklich nicht, dass man sich an diese Bestimmung der Stadtverfassung von Seiten des Kulturressorts in der Vergangenheit nicht halten konnte! Es war nicht alles gut, was in der Vergangenheit passiert ist. Wir haben beachtliche Probleme, über die man in der Zeitung lesen kann, auf die uns aber auch der Stadtrechnungshof aufmerksam gemacht hat.

 

Ich verstehe wirklich nicht, dass aus dem Stadtratsbüro am Anfang dieses Jahres eine Information zu den Rahmenbeträgen kommt, die hier im Gemeinderat immer wieder genehmigt werden! Man vergibt einen Rahmen in der Größenordnung 100.000 EUR oder von 1 Million EUR oder mehr, und innerhalb dieses Rahmens entscheiden dann die MA 7 beziehungsweise der Stadtrat darüber, wer dann quasi eine Sub-Subvention bekommt. Unter Berücksichtigung dessen, was ich soeben ausgeführt habe, erhebt sich wirklich die Frage, ob eine solche Subvergabe von Subventionen möglich ist. - Das ist jedenfalls ganz sicher nicht möglich, wenn eine solche Subvention über 14.400 EUR liegt!

 

Anfang des Jahres haben aber, wie gesagt, die Kultursprecher und die Klubs aus dem Büro des Kulturstadtrates die Information bekommen, dass es mit den Förderungen aus den Rahmenbeträgen so ausschaut, dass man in Zukunft aus den Rahmenbeträgen pro einzelne Förderung beziehungsweise pro einzelnes Projekt nur noch folgende Maximalbeträge vergeben möchte: Bei der bildenden Kunst maximal 50.000 EUR pro Projekt, ebenso bei Film, Literatur, Musik, Stadtteilkultur, Wissenschaft. Bei den Baukosten ist es etwas anderes, da möchte man bis auf maximal 200.000 EUR sozusagen eigenhändig vergeben, und beim Theater soll es eine Subvention bis zu 150.000 EUR sein.

 

Begründet wird das damit, dass man unbürokratischen Handlungsspielraum haben möchte und dass eine gewisse Flexibilität vorhanden sein muss. - Das ist rechtswidrig! Diese Vorgangsweise ist rechtswidrig, und nicht einmal an diese Vorgangsweise möchte man sich immer halten, denn es gibt Projekte, bei denen diese Höchstsummen ganz einfach überschritten werden müssen. Das tut Ihnen sehr leid. Ja. Aber dabei kommt man auch mit den 50.000 EUR nicht aus, sondern da müssen es schon das eine oder andere Mal 80.000 EUR sein wie zum Beispiel bei der Schule für Dichtung.

 

Sehr geehrte Damen und Herren! So geht es leider Gottes nicht! Ich habe allerdings Hoffnung, dass das jetzt anders wird, sehr geehrte Frau Kulturstadträtin! Ich habe ein bisschen etwas von Ihren Aussagen in den Medien gelesen, da sprechen Sie auch davon, dass es Restrukturierungen geben, dass das Kulturbudget optimiert werden und dass es auch ein verbessertes internes Controlling geben soll.

 

Wohin wir kommen, wenn wir uns nicht an die elementaren Rechtsgrundlagen halten, das musste uns der Stadtrechnungshof in der Vergangenheit immer wieder aufzeigen: Es gibt hier etwa einen Verein Stadtimpuls. Ich habe jetzt nicht die Gelegenheit, im Einzelnen auf die Missstände in diesem Verein einzugehen. Ich sage nur: Dieser Verein bekommt Jahr für Jahr 436.000 EUR, und es gibt einen Stadtrechnungshofbericht dazu, angesichts dessen man nur sagen kann: Wie hier vorgegangen wurde, das spottet wirklich jeder Beschreibung! Da gibt es eine Subvergabe von Förderungen ohne Richtlinien, ohne Zielvereinbarungen und ohne Abrechnung, Eigengeschäfte, unrichtige Vertretung und vieles, vieles andere mehr. In dieser Art und Weise dürften Subventionen in Zukunft eigentlich nicht mehr erfolgen!

 

Wir sollten die Subventionsvergabe auf gesetzliche Beine stellen. Wir haben als einziges Bundesland von neun Bundesländern kein Kulturförderungsgesetz. Das ist mir wirklich unverständlich! Es gibt einen Leitfaden, aber wir wissen nicht, wie eine Entscheidung zustande kommt, wann sie zustande kommt und wer diese Entscheidung trifft.

 

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