Gemeinderat, 43. Sitzung vom 24.10.2018, Wörtliches Protokoll - Seite 27 von 48
wie die meisten Flohmarktbetreiber dafür sorgen, dass der Markt nicht zu einer Müllhalde verkommt. Auch das wurde seitens der Stadträtin völlig ignoriert.
Ich kann hier nur sagen, die Frau Stadträtin … Ich glaube nicht, dass das alles in böser Absicht war, dass dieses ganze Chaos rund um die Einführung der Marktordnung eine böse Absicht war, das glaube ich gar nicht. Ich glaube, dass es einfach eine Paarung aus völliger Ignoranz und völliger Unkenntnis über die Wiener Märkte ist. (Beifall bei der FPÖ.)
Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr GR Valentin. Ich erteile ihm das Wort.
GR Erich Valentin (SPÖ): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau Berichterstatterin!
Wenn ich mir die Diskussion zu den Märkten anhöre, so muss ich Ihnen verraten, dass ich ja der Wortmeldung des Kollegen Kohlbauer wirklich extrem viel Positives abgewinnen kann, insofern Positives, dass ich glücklich bin, dass unsere Marktstandlerinnen und Marktstandler, unsere Geschäftspartner auf den Wiener Märkten, offensichtlich die Markordnung wesentlich besser verstanden haben und sich wesentlich konstruktiver einbringen, als das die Freiheitliche Partei und ihre Vertreter tun.
Lassen Sie mich ein bisschen ausholen. Warum betreibt die Stadt Wien Märkte? - Wir betreiben deshalb als Stadt Märkte, weil wir die Nahversorgung und ein bestimmtes Genre, wo teilweise Direktproduzenten ihre Waren anbieten, in möglichst viele Teile der Stadt bringen möchten.
Warum gibt es Menschen, die dieses Angebot annehmen und Partner der Stadt werden? - Das ist deshalb der Fall, weil du nirgendwo preisgünstiger Handel betreiben kannst als auf einem Wiener Markt. Wenn ich mir die Preisrelationen ansehe und einen Stand auf einem Wiener Markt nehme und mir dann das nächste Wohnhaus mit einer Einkaufszeile hernehme, dann werde ich feststellen, dass ich oftmals das Zehnfache an Grundkosten zu gewärtigen habe.
Sind die Marktstandler Eigentümer, und was hat das mit der Stadt Wien zu tun? - Nein, diejenigen, die über einen eigenen Stand verfügen, ein eigenes Gebäude verfügen, tun das auf Grund der Stadt, und sie bezahlen dafür.
Hat die Stadt deshalb ein Interesse, dass es einheitliche Kernöffnungszeiten gibt? - Natürlich, weil wir diese Wiener Märkte bewerben wollen, weil wir, meine Damen und Herren, dafür sorgen wollen, dass möglichst viele Wienerinnen und Wiener von dieser hervorragenden Einrichtung Gebrauch machen können.
Und ja, gelten die sonstigen Gesetze auch? - Natürlich tun sie das, denn wir leben in einem Rechtsstaat. Das heißt, wir haben … Ich fange unfreundlicherweise - ich bitte da die ÖVP und die NEOS um Entschuldigung - bei den Freiheitlichen an, und dann komme ich zu einer konstruktiveren Debatte zu Ihnen beiden. Ich hoffe, Sie sind mir deshalb nicht gram. (Zwischenruf bei der FPÖ.) - Ja, aber es ist so.
Wenn ich als jemand, der Gesetze beschließt - das tun wir nicht heute, wir tun es beispielsweise morgen … (GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc: Bist du dir sicher?) - Das weiß ich nicht, aber Sie tun es fallweise, denn Sie sind dazu gewählt. Wenn jemand das Recht hat, Gesetze zu beschließen, den Unterschied zwischen Gesetzen und privatrechtlichen Verträgen nicht kennt, dann habe ich ein gewisses Problem, warum morgen ein Teil dieses Hohen Hauses Gesetze beschließen könnte. Noch einmal, ich wiederhole es, zum hunderttausendsten Mal in dieser Debatte: Ja, es gibt die Gewerbeordnung. Die bestimmt in ganz Österreich, unter welchen Voraussetzungen du was gewerblich tun kannst. Ja, es gibt privatrechtliche Verträge. Ein Beispiel, wo Sie es vielleicht leichter mitnehmen können - aber ich befürchte, das wird auch heute nicht funktionieren: Wenn Sie ein Haus besitzen und in dem Haus Geschäftslokale sind, dann können Sie als Eigentümer bestimmen, was schlussendlich für ein Geschäft in Ihrem Haus aufsperrt. Sie haben ein Lenkungsrecht. Es muss der Gewerbeordnung entsprechen, aber ich kann gewisse Branchen ausschließen. Das tun Eigentümer auch immer wieder. Es sind in vielen Häusern gewisse Gewerbe einfach ausgeschlossen, weil sie beispielsweise mit Wohnen nicht kompatibel sind. Weil das so der Fall ist, gibt es auch ein Lenkungsrecht des Eigentümers Stadt Wien.
Wenn Sie mir recht geben, dass man in einigen Märkten den Eindruck gehabt hat, dass das eher zu einem Aneinanderreihen von Restaurantbetrieben geworden ist, dann hat die Stadt Wien gesagt: Wir lieben Restaurants - ich bin der Letzte, der Restaurants bekämpft, schauen Sie mich an, ich bin ein belebtes Zeugnis dafür, dass man in Wien auch gut essen kann! -, aber Märkte haben wir deshalb, um die Nahversorgung zu gewährleisten. Deshalb gibt es jetzt diese 40-40-20-Einteilung. Die 20 Prozent als Minimumanteil für Nicht-Gastwirtschaften und -Handeln mit Nebenrechten ist die Rettung dafür, dass Märkte so aussehen wie der Viktualienmarkt in München, den Sie als positiv dargestellt haben. Ja, und das, was in der Gewerbeordnung erlaubt ist, muss noch lange nicht auf einem Wiener Markt erlaubt sein, denn der Eigentümer hat das Recht zu lenken, wie jeder andere Eigentümer auch.
Und das klassische Missverständnis mit Ihren Verabreichungsplätzen: Ja, es ist in der Marktordnung, es ist im Gewerberecht verankert, dass du acht Verabreichungsplätze haben kannst. Ja, aber es gibt zivilrechtliche Verträge, die das einschränken können, weil der Eigentümer das Recht hat.
Jetzt stelle ich mir die Frage: Können Sie nicht oder wollen Sie nicht verstehen? Jetzt denke ich mir, da einige von Ihnen ja in der Juristerei durchaus bewandert sind, hege ich den Verdacht, dass Sie es nicht wollen. (Zwischenruf von GR Armin Blind.) - Ja, ist ja auch in Ordnung. Uns gleichzeitig vorzuwerfen, dass der Gesetzwerdungsprozess oder Marktordnungswerdungsprozess so lange gedauert hat, ist eigentlich nicht einmal lustig, es ist halblustig. Sie würden ja am liebsten jetzt noch verhandeln. Wenn es nach Ihnen ginge, würden wir die Marktordnung nie fertigbringen, denn in dem Moment, wo wir uns mit Marktstandlern geeinigt haben, finden Sie noch irgendetwas.
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