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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.12.2018, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 16

 

sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2019 bis 2021 für den Betrag von 1 175 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3240/757 und für den Betrag von 100 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3819/757 Vorsorge zu treffen.

 

(981069-2018-GKU; MA 7, P 60) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Verein WIENER TANZWOCHEN ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Verein WIENER TANZWOCHEN werden für die Jahre 2019 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2019               1 050 000 EUR

präliminiert Jahr 2020               1 050 000 EUR

präliminiert Jahr 2021               1 050 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2019 bis 2021 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(981121-2018-GKU; MA 7, P 61) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste ermächtigt. Dem Subventionsnehmer danceWEB Verein zur Förderung des internationalen Kulturaustausches im Bereich der Darstellenden Künste werden für die Jahre 2019 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2019               125 000 EUR

präliminiert Jahr 2020               125 000 EUR

präliminiert Jahr 2021               125 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2019 bis 2021 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(958872-2018-GKU; MA 7, P 64) Zur Förderung der Druckkostenbeiträge im Literaturbereich wird im Jahr 2019 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 276 000 EUR genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2019 auf den Haushaltsstellen 1/3300/755 und 768 Vorsorge zu treffen.

 

(978645-2018-GKU; MA 7, P 65) Die Subvention an den Kunstverein Wien im Jahr 2019 für die Jahresaktivität in der Höhe von 1 200 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der M7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/3300/757 Vorsorge zu treffen.

 

(952526-2018-GKU; MA 7, P 66) Die Subvention an die Vienna Film Commission GmbH im Jahr 2019 für die Jahresförderung in der Höhe von 210 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/3710/755 Vorsorge zu treffen.

 

(958745-2018-GKU; MA 7, P 67) Die MA 7 wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Kunsthalle Wien GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Kunsthalle Wien GmbH werden für die Jahre 2019 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2019               4 100 000 EUR

präliminiert Jahr 2020               4 100 000 EUR

präliminiert Jahr 2021               4 100 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2019 bis 2021 auf Haushaltsstelle 1/3120/755 Vorsorge zu treffen.

 

(959011-2018-GKU; MA 7, P 68) Die Subvention an die Stadtkino Filmverleih- und KinobetriebsgesmbH im Jahr 2019 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 361 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/3710/755 Vorsorge zu treffen.

 

(959060-2018-GKU; MA 7, P 69) Die Subvention an den Verein VIENNALE Internationales Filmfestival Wien im Jahr 2019 für die Viennale in der Höhe von 1 485 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2019 auf den Haushaltsstellen 1/3710/757 und 768 Vorsorge zu treffen.

 

(962365-2018-GKU; MA 7, P 70) Die Subvention an die Entuziasm KinobetriebsgmbH im Jahr 2019 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 390 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/3710/755 Vorsorge zu treffen.

 

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