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Gemeinderat, 46. Sitzung vom 20.12.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 74 von 90

 

behinderte Menschen in der Stadt haben viele kleine und große Probleme - wären dann in dieser Gemeinderätlichen Behindertenkommission genau richtig aufgehoben. Aber wenn diese jetzt seit über zwei Jahren nicht tagt, ist das natürlich ein Problem. Daher dieser Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und dann bringen ich noch einen weiteren Antrag von unserer Fraktion ein, ein ganz anderes Thema, aber auch gut passend: Wir haben ja jetzt die kalte Jahreszeit und es hat Medienberichte gegeben, dass es in Wien zirka 10.000 Obdachlose geben soll - wobei das eher als Dunkelziffer gilt, das weiß ja keiner wirklich genau. Dem stehen 1.200 Plätze in Notquartieren gegenüber, also eine gewisse Diskrepanz, es gibt aber in dem Bereich für Asylwerber Unterkünfte, die nicht immer vollständig ausgelastet sind. Daher soll also Sorge getragen werden, dass, wenn in Asylwerberunterkünften freie Plätze sind, diese in der kalten Jahreszeit dann auch temporär für Obdachlose geöffnet werden. Das ist der zweite Antrag. (Beifall bei der FPÖ.)

 

So, das war es auch schon. - Ich danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort gemeldet ist Herr GR Wagner. Ich erteile ihm das Wort.

 

16.40.17

GR Kurt Wagner (SPÖ)|: Herr Vorsitzender! Herr Berichterstatter! Geschätzte Damen und Herren! Herr Stadtrat!

 

Lieber Kollege Gara, du wirst es verstehen, dass es bezüglich der Problematik, die es natürlich beim Transport von kranken Menschen, von Menschen, die im Prinzip nachhaltig Betreuung brauchen, sehr langanhaltende Diskussionen in diesem Haus, aber auch außerhalb mit den diversen Organisationen und Vereinen gegeben hat. Und so führen wir die Diskussion über die Beförderung seit zweieinhalb Jahren. Wir werden deinem Vorschlag nach einem Runden Tisch zu Weihnachten nicht Folge leisten, aus einem einfachen Grund, weil wir glauben, dass wir in den letzten zweieinhalb Jahren über diese Problematik genug diskutiert haben.

 

Mit Ende November haben wir hier im Wiener Gemeinderat mit großer Mehrheit, außer mit den Stimmen der NEOS, das Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz klar geregelt, welche Transporte die Begleitung durch qualifizierte Sanitäter erfordern. Das ist eine wichtige Grundvoraussetzung. Wir haben nicht alleine aus diesem Grund bei der Beförderung eben durch unsere Blaulichtorganisationen für die Sanitäter und für die Notfallsanitäter besondere Ausbildungsvorgaben und eine Ausbildung, die sehr, sehr lange dauert, auch mit unseren befreundeten Blaulichtorganisationen vereinbart. Diese Ausbildung haben diese anderen Unternehmen nicht.

 

Aber, und ich möchte das klarstellen: Die Unterscheidung zwischen Krankentransporten und Fahrtendiensten erfolgte, um eine Patientengefährdung während der Fahrt zu verhindern. Basis war eine medizinische Leitlinie aller Chefärzte der beteiligten Organisationen. Das Gesetz wurde hier mit großer Mehrheit beschlossen, tritt mit 1. April des neuen Jahres in Kraft, und koordiniert werden die Transporte über die neue Leitstelle, die Anfang 2019 eröffnet wird.

 

Geschätzte Damen und Herren, ich finde es auch müßig, hier diesbezüglich noch einmal über etwas zu diskutieren, wo sich entscheidende Persönlichkeiten, die davon betroffen sind, dazu schon geäußert haben. So hat es am 22. November eine gemeinsame Aussendung aller Rettungs- und Blaulichtorganisationen gegeben. Die sechs anerkannten Wiener Rettungsorganisationen - der Arbeiter-Samariter-Bund, das Grüne Kreuz, die Johanniter, der Malteser Hospitaldienst, das Wiener Rote Kreuz, der SMD - begrüßen die Novellierung des Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetzes. (GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara: Das ist ja logisch!)

 

Meine geschätzten Damen und Herren, aber es gibt noch eine zusätzliche diesbezügliche Information, die Sie selbst auch sicher kennen. Wir haben hier auch die Aussendung des Präsidenten der Wiener und der Österreichischen Ärztekammer, der hier eindeutig auch sagt: „Die Ärztekammer begrüßt die Novellierung, wichtigster Qualitätsschritt für Patientinnen und Patienten.“ Seine Aussendung schließt dann: „Durch die Gesetzesänderung wurde nun eine Rechtsunsicherheit beseitigt, die Wiener Patientinnen und Patienten können künftig darauf vertrauen, während eines Rettungstransportes genau jene fachliche Behandlung zu erhalten, die auf Grund der jeweiligen medizinischen Gegebenheit erforderlich ist.“

 

Und sollte Ihnen das noch nicht genügen, dann hat Ihnen der Herr StR Hacker ebenfalls in seiner Aussendung schon mitgeteilt: „Fahrtendienste werden weiterhin engagiert, denn ist der Patient gehfähig, aber die Öffis sind nicht zumutbar, reicht ein Fahrtendienst natürlich aus, andernfalls übernimmt eine Blaulichtorganisation. Die Entscheidung, wer engagiert wird, trifft der zuständige behandelnde Arzt.“

 

Dem sollte man nicht vorgreifen, die tragen letztendlich auch die Verantwortung, und deswegen, glauben wir, geht dieser Schritt in die richtige Richtung, er dient zur Sicherheit, zur Qualitätssicherheit und zur Sicherheit der Wiener Patientinnen und Patienten, und das kann keine Kostenfrage alleine sein, sondern ganz im Gegenteil.

 

Zum vorliegenden Geschäftsstück, meine Damen und Herren, der Postnummer 5, um die es hier eigentlich geht, die die Gebühren für den Wiener Rettungsdienst regelt, bitte ich Sie natürlich genauso um Ihre Zustimmung, aber gleichzeitig bitte ich um Verständnis, dass wir dem Antrag der NEOS für den Runden Tisch nicht unsere Zustimmung geben werden. - Danke schön. (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Dietbert Kowarik: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet, die Debatte ist geschlossen. Der Herr Berichterstatter hat auf das Schlusswort verzichtet.

 

16.45.22Daher kommen wir zur Abstimmung über die Postnummer 75. Ich bitte jene Damen und Herren des Gemeinderates, die diesem Antrag des Berichterstatters zustimmen wollen, die Hand zu erheben. Da muss ich aufpassen, dass ich es richtig mache, - Ja, das ist einstimmig. - Berichtigen Sie mich, wenn es nicht richtig ist.

 

Wir haben drei Beschlussanträge vorliegen.

 

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