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Gemeinderat, 47. Sitzung vom 24.01.2018, Wörtliches Protokoll  -  Seite 61 von 74

 

eigenen Bereich befriedigend abzudecken, und dann kann man hergehen und anderen Gebietskörperschaften Angebote machen.

 

Und jetzt auf ein paar Antworten, das kann man jetzt auch nicht so stehen lassen, einfach zu sagen, der Stadt Wien ist kein Schaden entstanden, weil das Budget eingehalten worden ist - also das ist schon ein bissel eine kühne Behauptung, weil das heißt im Endeffekt: Ich kann machen, was ich will, Hauptsache ich bleib‘ im Budgetrahmen. Ja, wenn man sich selbst sein eigenes Gehalt erhöht, auch wenn man formal bevollmächtigt ist, dann entsteht natürlich dem Subventionsgeber ein Schaden. Es entstehen schlichtweg Kosten, die nicht bei den Kindern und nicht in den Schulen ankommen, sondern die man sich halt mehr oder weniger im Leitungsgremium sozusagen selbst genehmigt. Das kann doch niemand von uns machen! Ich meine, unsere Gehälter, wenn sie nicht eingefroren sind, beschließt der Nationalrat, und die Beamtengehälter beschließen wir hier. Es kann sich niemand das Gehalt einfach selbst erhöhen! Also so etwas ist ganz, ganz unüblich. Das gibt’s bestenfalls in der echten Privatwirtschaft, wenn einer selber Eigentümer ist. Aber jedenfalls ist klar, dass die Menschen, die dort beschäftigt sind, letztendlich mit fremdem Geld arbeiten und hier muss natürlich auch ein entsprechender Sorgfaltsmaßstab sichergestellt werden. Das müssen natürlich auch die Gremien entsprechend gewährleisten, dass hier nicht der Steuerzahler einfach mit einer Rechnung konfrontiert wird. Also einfach zu sagen, das Budget ist eingehalten worden und der Rest ist uns wurscht, also das kann es nicht sein! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und jetzt ohne da einen Neidkomplex, ich tu‘ das nicht gern, aber ich meine, das Schlaraffenland, das da offenkundig da ist, jetzt ist man Beamter der Stadt, dann geht man in einen privaten Rechtsträger, ist karenziert, bekommt dort einen Gehalt, der weit jenseits des Beamtenschemas ist, dann muss man natürlich ins ASVG einzahlen. Wenn man da 25 Jahre ist, dann kriegt man dort einmal eine Abfertigung, ist ja klar, es gilt ja das normale Arbeitsrecht. Die Pensionszeiten werden natürlich auch für das Beamtendienstrecht angerechnet und eine Zusatzpension aus dem ASVG, weil da 15 Jahre reichen. Also jetzt ganz ehrlich, ich mein‘, unsere Zusatzpensionen, die gibt‘s alle nimmer, die sind alle abgeschafft worden. Also da sag‘ ich ganz ehrlich, das, was für Stadträte, Bürgermeister, Gemeinderäte gilt, das muss schon auch im ausgelagerten Bereich gelten, dass man sozusagen für eine Arbeitskraft, die man nur ein Mal einsetzen kann, auch nur eine Pension bekommt und hier nicht alle Systeme auf Kosten des Steuerzahlers entsprechend auch belasten kann. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Und wenn es da ums Umfärben gegangen ist, also das ist immer gut. Es regen sich immer alle auf, wenn umgefärbt wird. Aber rein von der Logik her, damit ich etwas umfärben kann, muss ich zuerst etwas einfärben. Nur dort, wo eingefärbt worden ist, kann man allenfalls umfärben. Also da kann man nichts umfärben, weil es ist alles einseitig eingefärbt. Daher wäre es uns auch sehr wichtig, dass man sich einerseits als Stadt genau überlegt: Was machen wir selber? Wo haben wir die Ressourcen? Wir haben heute auch ein sehr interessantes Gespräch beim Herrn Bildungsdirektor, den ich über alle Maßen schätze, gehabt, wo wir auch die Problematik angesprochen haben, wie schwierig es jetzt ist, diese eigenartige Bildungsreform da umzusetzen, und wie mühsam das ist, und so weiter, und ad hoc könnte es die Bildungsdirektion nicht machen. Aber sozusagen in einem Horizont von ein paar Jahren, wenn sich das Ganze einmal eingespielt hat, dann würde es durchaus auch Sinn machen, dass man eben sagt, die Ganztagesbetreuer, da haben wir eine Behörde, auf die wir jetzt auch Zugriff haben, die können wir hier auch verwalten, weil ein Stadtschulrat - und da war ja Wien eigentlich Best Practice, weil wir ja nie den Luxus hatten, dass wir eine eigene Landesschulabteilung hatten, sondern bei uns hat die Bundesschulbehörde Stadtschulrat auch die Landeslehrer gemacht. Das haben wir ja wirklich gut hinbekommen. Da kann man - vielleicht nicht von heute auf morgen, weil jetzt haben die alle Hände voll zu tun - dazu übergehen, die Tagesbetreuer … und nebenbei, in Bundesschulen in der AHS machen das Lehrer, die kriegen auch Lehrerstunden bezahlt. Also auch das wäre ja etwas, weil wenn da Aufgaben gemacht werden, wenn da geübt wird, dann kann man ja auch daran denken, dass wir hier mit der Bildungsdirektion auch eine entsprechende eigene Behörde haben, die das dann irgendwann abwickeln kann. Die Möglichkeiten bestehen. Dass das nicht von heute auf morgen gehen wird, das ist auch klar. Aber zumindest sollte man das im Blickwinkel haben. Da hat ja auch der Rechnungshof schon mehrfach diesbezüglich auch Anregungen gegeben.

 

In dieser Hinsicht darf ich gemeinsam mit meinen Mitantragstellern auch den einen oder anderen Beschlussantrag einbringen, nämlich dass wir die Anstellung der Betreuer auch im Interesse der Betreuer beim Schulerhalter Stadt Wien beantragen, und dass das über die Bildungsdirektion abgewickelt werden soll. In dieser Hinsicht bitte die sofortige Abstimmung. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Zum Zweiten, dass die Stadt Wien es sich nicht so einfach macht, einen offenkundig vom Rechnungshof georteten massiven Nachteil für den Subventionsgeber einfach dadurch abzuwenden, dass man sagt: Ja, das ist geprüft worden und da kann nichts rauskommen, also dass man schon Regressforderungen und möglicherweise vielleicht auch die Verwirklichung anderer Tatbestände über die zuständigen Behörden klären lässt, also dass man sich selber beraten lässt. Ich meine, eine Sachverhaltsdarstellung als solche, die kostet gar nichts. Da sichert man sich ja auch selber ab, weil ich als Vereinsorgan letztendlich ja die Verpflichtung habe, auch dafür Sorge zu tragen, dass der Verein oder die Gesellschaft durch möglicherweise pflichtwidriges Verhalten keinen Schaden erleidet. Also einfach zu sagen, ein Rechtsanwalt sagt, die Suppe ist zu dünn - also wie dick oder wie dünn die Suppe ist, das sollen die Gerichte oder andere Behörden klären. Aber es ist, glaube ich, auch Ihre Verpflichtung dem Wiener Steuerzahler gegenüber, hier unabhängig von diversen politischen Verstrickungen

 

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