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Gemeinderat, 48. Sitzung vom 27.02.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 100

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Als Nächster zu Wort gemeldet ist GR Mag. Wansch. Ich erteile es ihm.

 

13.35.48

GR Mag. Dr. Alfred Wansch (FPÖ)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrter Herr Berichterstatter! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Saal und vor den Bildschirmen!

 

Ich muss an dieser Stelle wieder einmal darauf hinweisen, dass SPÖ und GRÜNE aus unerfindlichen Gründen die Initiativen der Freiheitlichen für die Übertragung der Gemeinderatssitzung im Fernsehen, aber auch für die Speicherung des Livestreams und die Zurverfügungstellung des Livestreams auf der Homepage der Stadt Wien ablehnen. (Zwischenruf von GRin Dr. Jennifer Kickert.) Ich lade Sie daher ein …

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl (unterbrechend): Herr Kollege Wansch, bevor Sie weiterreden, auch für Sie zur Info, vielleicht wurden Sie von Ihrem Klubobmann nicht informiert: Es gibt seit Längerem auf Ebene der Klubobleute in der Präsidiale das Bestreben, unsere Live-Übertragungen im Internet zu verbessern, auch die Speichermöglichkeiten zu schaffen, sodass dann bei einer wörtlichen Rede der Livestream abgerufen werden kann. Es ist ein diesbezüglicher Antrag zur Änderung der Stadtverfassung in Ausarbeitung. Ich bedaure es sehr, dass Ihr Klubobmann Sie offenbar über diese Tatsache nicht informiert hat, daher darf ich es machen und darf Sie ersuchen, dieses Thema damit auch für beendet zu sehen und in Ihrer Rede fortzufahren. (GR Stefan Berger: Beendet ist es dann, wenn es fertig ist!)

 

GR Mag. Dr. Alfred Wansch (fortsetzend): Ich weiß jetzt nicht genau, ob die Redezeit mir oder dem Präsidenten angerechnet wird. (Beifall bei der FPÖ.) Ich möchte dazu sagen, dass die Wienerinnen und Wiener schon sehr viele Bestreben und Versprechen der rot-grünen Stadtregierung erlebt haben, auch die Novelle für eine minderheitenfreundliche Ausgestaltung der Geschäftsordnung und der Verfassung ist seit Jahren im Gang. Deshalb meine Information an die Wienerinnen und Wiener: Sie können den Livestream dieser Sitzung auf der Homepage „www.fpoe-wien.at“ zu jeder Ihnen genehmen Zeit anschauen, und das ist kein Bestreben, sondern das ist eine Umsetzung, eine Maßnahme. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Wir sind beim Thema Transparenz. Wir sind mitten im Thema Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung, für die Transparenz die absolute Voraussetzung ist. Dass es schlecht um die Bürgerbeteiligung und Bürgermitbestimmung in Wien steht, beweist der gegenständliche Tagesordnungspunkt, beweist der gegenständliche Bericht. Es geht um den Jahresbericht 2018 über die im Jahr 2018 abgeschlossenen Petitionen, und dieser Bericht ist in Wirklichkeit ein Ausdruck der Krise des Petitionsrechts in Wien. Bevor ich jedoch auf die Ursachen und die Wurzeln dieser Krise und auf die Lösungsmöglichkeiten eingehe, möchte ich eine Feststellung mit einem Dank verbinden. Ich stelle fest, dass die Zusammenarbeit der Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss gut und kameradschaftlich funktioniert. Es ist von Kollegin Schwarz richtig angesprochen worden, es gibt durchaus kritische Diskussionen, aber auch diese kritischen Diskussionen sind immer wertschätzend, und das ist ein wesentlicher Bestandteil einer guten, ernst gemeinten Zusammenarbeit. Und ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den befassten Magistratsabteilungen, besonders MA 62 und MA 65, für ihre Arbeit und ihren Einsatz. (Beifall bei der FPÖ und von GRin Dr. Jennifer Kickert.)

 

Meine Damen und Herren! Kommen wir zur Wurzel des Übels und zur Ursache der Missstände im Petitionsrecht, wie sie die Wienerinnen und Wiener immer wieder beklagen. Die Wurzeln liegen offensichtlich nicht in den beteiligten Personen. Die Wurzel des Übels liegt in der rot-grünen Stadtregierung. Die Wurzel liegt in Wirklichkeit in der Einstellung der rot-grünen Stadtregierung zu den Wienerinnen und Wienern und in ihrem System Tarnen und Täuschen, im System, wort- und inseratenreich Sand in die Augen der Wienerinnen und Wiener zu streuen und in Wirklichkeit dabei abgehoben vom Volk zu herrschen. (GR Jörg Neumayer, MA: Frechheit!) In diesem, man könnte fast sagen, gelebten Grundsatz der rot-grünen Stadtregierung ist auch das Husch-Pfusch-Gesetz, so möchte ich es bezeichnen, in Form des Petitionsgesetzes in Wien entstanden. An diesem Husch-Pfusch-Gesetz, dem Petitionsgesetz, dem Gesetz für Petitionen in Wien leidet das Petitionsrecht in Wien, leiden die engagierten Wienerinnen und Wiener. Man sieht die negative Entwicklung einerseits an der Anzahl, andererseits hört man es in vielen Gesprächen.

 

Jetzt stellt sich die Frage: Was ist eigentlich passiert? Man hört, punktuell sind Verbesserungen passiert. Das war ein Tropfen auf dem heißen Stein. Was hat sich da rundherum entwickelt? Es ist bereits sehr früh eine Petition zur Rettung des Petitionsrechts mit konkreten Verbesserungsvorschlägen ins Leben gerufen worden. Diese Petition ist von tausenden Wienerinnen und Wienern unterschrieben worden. Und jetzt könnte die Frage sein: Warum ist diese Petition nie im Petitionsausschuss gelandet? - Das hat einen ernüchternden Grund, nämlich den, dass sich die Initiatoren dazu entschlossen haben, die Petition nicht einzubringen, weil sie der Petition das Schicksal der Großzahl der Petitionen in Wien ersparen wollten. Am Ende steht dann nämlich der Spruch: Die Behandlung wird begründet abgeschlossen, ohne konkretes Ergebnis und - ich werde es noch darstellen - mit Empfehlungen, die der Sache in Wirklichkeit nicht weiterhelfen.

 

Wir Freiheitlichen haben die konkreten Vorschläge und Anliegen der Petitionswerber in Form von vier Gesetzesanträgen in den Landtag eingebracht, um den Anliegen der Petitionswerber auf direktem Weg gerecht werden zu können. Ich sage jetzt beispielsweise, worum es da gegangen ist: Es war ein Abänderungsantrag betreffend rechtsstaatliche und faire Petitionsverfahren. In der Begründung haben wir darauf hingewiesen, dass es um ein verfassungsmäßig gewährleistetes Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger geht, nämlich Art. 11 Staatsgrundgesetz. In der Begründung ist angeführt, dass das Missverständnis der Regierungsparteien, wie

 

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