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Gemeinderat, 48. Sitzung vom 27.02.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 62 von 100

 

rungen in ihrem Zuständigkeitsbereich sehr konsequent wahrnimmt. Ich möchte mit dem Projekt „Start Wien“ beginnen, ein entsprechendes Programm für neuzugewanderte Menschen, das ab dem ersten Tag Integrationsunterstützung für Zuwanderinnen und Zuwanderer beziehungsweise für geflüchtete Menschen bietet. Wir unterstützen diese Zielgruppen beim Ankommen, sagen aber auch ganz klar, was von ihnen erwartet wird. Wir klären über Rechte und Pflichten auf, informieren über Wohnen, Bildung, das Gesundheitssystem, und vieles mehr. Wir unterstützen vor allem das Deutschlernen und vermitteln passende Deutschkurse. Wir bieten Unterstützung beim Einstieg in den österreichischen Arbeitsmarkt und bei der Nutzung der Qualifikationen. Wir vermitteln aber auch die sogenannten Soft Skills und erklären, welche Umgangsformen und Verhaltensweisen in Österreich üblich sind. Dies erfolgt in einem persönlichen Startcoaching, punktgenau für jede einzelne Person in einem persönlichen Gespräch, sowie in verschiedenen Info-Modulen zu zahlreichen Themen.

 

Im Wesentlichen, kann man sagen, erfolgen diese Integrationsschritte ab dem ersten Tag in drei großen Themenbereichen, nämlich zum einen beim Deutschlernen, zum Zweiten beim Bereich Arbeit und Beschäftigung sowie bei der Orientierung in Stadt und Gesellschaft. Es handelt sich dabei um ein sehr umfangreiches Paket von Maßnahmen, das die Stadt Wien mit vielen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern umsetzt.

 

Das Programm „Start Wien“ ist im Übrigen Vorbild für viele europäische Städte und hat zahlreiche nationale und internationale Preise gewonnen. Die Europäische Kommission nennt und empfiehlt es sogar als Best-Practice-Beispiel. Das unterstreicht wohl am eindringlichsten auch die Qualität dieser Maßnahmen.

 

Ein anderes Beispiel: Die OECD hat vor Kurzem die Bedeutung der Frauen für die Integration herausgestrichen. Vor allem in patriarchalischen Strukturen sind Frauen oft das stabile Element in einer Familie. Ich würde meinen, nicht nur dort, auch in anderen Familien sozusagen. Ich weiß, wovon ich spreche. Also von daher ist es wichtig, gerade auch die Bedeutung der Frauen im Familienverband in den Vordergrund zu rücken. Wir haben das schon sehr frühzeitig erkannt mit der Aktion „Mama spricht Deutsch“ und mit dem Schwerpunkt, Frauen nicht nur mit der deutschen Sprache zu verbinden, sondern ihnen auch die verschiedensten Möglichkeiten zu erschließen, wie sie ihre Unabhängigkeit, ihre Eigenständigkeit stärken und verbessern können.

 

Mit dem Wiener Netzwerk Demokratiekultur und Prävention verfolgt die Stadt Wien seit 2014 erfolgreich eine kommunale Strategie gegen Extremismus und Abwertungsideologien unter Verwendung bereits vorhandener Einrichtungen und Strukturen, die verantwortlich für Beratung, Betreuung und Begleitung vor allem von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sind. Das Wiener Netzwerk setzt sich intensiv mit jeglicher Form von gruppenbezogenen Abwertungsideologien und antidemokratischen Haltungen auseinander, legt dabei besonderen Wert auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen und fördert dabei vor allem auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

 

Zu den Fragen 4 bis 6 und 21 bis 30, die sinngemäß auch sehr eng miteinander verbunden sind, möchte ich darauf verweisen, dass wir einlangende Förderansuchen nach formalen inhaltlichen und finanziellen Kriterien prüfen. Es können nur Projekte gefördert werden, die überwiegend Wienerinnen und Wienern zu Gute kommen und dem allgemeinen öffentlichen Interesse beziehungsweise dem Gemeinwohl dienen. Die Fördermittel sind wirtschaftlich, sparsam und entsprechend der im Subventionsantrag festgelegten Widmung zu verwenden. Die Förderwerberinnen und Förderwerber haben zum Zeitpunkt der Antragstellung im Zusammenhang mit den jeweiligen Förderbestimmungen allfällige Nachweise und Befähigungen beizubringen beziehungsweise auch später nachzuweisen. Im Falle einer positiven Prüfung des Ansuchens legt die jeweilige Fachabteilung das Förderansuchen dann dem zuständigen Gremium zur Beschlussfassung vor. Dazu gibt es einen jährlichen Subventionsbericht der Stadt Wien, der im Übrigen ebenso online zur Verfügung steht. Und es sind die Beschlüsse des Gemeinderates online in der Informationsdatenbank des Wiener Landtages und Gemeinderates einzusehen.

 

In dem Zusammenhang und auch auf die eine Frage beziehend möchte ich anmerken, dass rund 25 ehrenamtliche Wiener Kinder- und Jugendorganisationen gefördert werden, darunter etwa die Muslimische Jugend Wien, die Evangelische Jugend, die Katholische Jugend, die Katholische Jungschar oder Hashomer Hatzair.

 

Darüber hinaus hat das Land Wien die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu kontrollieren. Wir nehmen das auch sehr ernst, wobei festzuhalten ist, dass die Recherche über etwaige Verbindungen und Hintergründe von Vereinen, die auf Grund welcher Einschätzung auch immer sich politischer Radikalismen bedienen, in den Kompetenzbereich des Innenministeriums fallen und wir deshalb auch auf Informationen aus dem Ministerium beziehungsweise der Polizei angewiesen sind. Wenn wir solche Informationen bekommen - wir fordern sie ein, haben sie allerdings auch zu diesen Punkten noch nicht erhalten -, gibt es dann die Möglichkeit, entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Diese Konsequenzen sind auf Grund neuester Bestimmungen sehr umfassend. Bereits im Frühjahr 2017 haben wir die Kontrollen in den Wiener Kindergärten verstärkt und zu Jahresbeginn 2018 auch durch ein strengeres Kindergartengesetz in Kraft treten lassen. Mit diesen neuen gesetzlichen Grundlagen hat Wien die Rahmenbedingungen für die Bewilligung eines Kindergartens deutlich verbessert und optimiert, auch verschärft, muss man sagen.

 

Ich erwähne das nur deshalb, weil dann natürlich in Zusammenarbeit der Magistratsabteilungen 10 und 11 unter Einbeziehung von Sachverständigen auch die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Die Angabe im pädagogischen Konzept, ob und welche religiöse Vermittlung stattfindet, wurde auch in diesem neuen Gesetz verpflichtend festgeschrieben. Der Businessplan, der ebenfalls eingefordert wird, soll über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Auskunft geben. Es

 

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