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Gemeinderat, 52. Sitzung vom 28.05.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 31 von 63

 

Sie aber nicht sagen, ist, da steht immer wieder drinnen: „Keine Änderung vorgeschlagen.“ Ja, das steht auch dort, wo es darum geht, es soll eine dichtere Bebauung geben, die in Stellungnahmen gefordert wurde: „Es wird keine Änderung vorgeschlagen.“ Dort, wo die Garageneinfahrten in der Erdbrustgasse verlangt wurden, wurden keine Änderungen vorgeschlagen. Dort, wo es darum ging, dass man gekoppelte Bauweise, doch die Blockrandverbauung zulassen soll: „Keine Änderung vorgeschlagen.“ Dort, wo der Fachberat sagt, verbaut‘s doch dichter, gerade im Sinne, was sogar die Kollegin Olischar gesagt hat, behutsamer Umgang mit Flächenreserven, die wir in der Stadt haben, wo Sie sagen: Baut‘s doch dichter, nützt den Wohnraum oder nützt die Flächen, die wir haben: „Keine Änderung vorgeschlagen.“ Also es gibt nicht nur die Änderungen, die einem taugen, sondern es gibt auch andere Änderungen, die einem vielleicht nicht taugen, wo auch keine Änderung vorgesehen wurde. Und das war ganz wichtig in dieser Diskussion, dass es natürlich wie bei jedem Bauprojekt einen Interessensabgleich gibt zwischen demjenigen, der sein Grundstück verkaufen will, demjenigen, der an einem Grundstück bauen will, und der politischen Interessenslage Schaffung von gefördertem Wohnraum und der Interessenslage von Anrainerinnen und Anrainern, dass der Grünraum erhalten werden soll. In diesem Interessenausgleich muss man letztendlich auch handeln. Deshalb bekenne ich mich auch. Und ich wohne dort und ich habe durchaus auch einige, gerade wenn man wo wohnt und unmittelbar betroffen ist, Diskussionen gehabt. Ich bekenne mich wirklich vollinhaltlich dazu, weil ich diese Diskussion ja auch erlebt habe. Ich kann mich leider an die nicht mehr erinnern, wie es da herinnen im Gemeinderat war, als wir die darüberliegende Fläche über dem ehemaligen Wasserspeicher der Stadt entwickelt haben. Da hatten wir ähnliche Diskussionen. Viele der Stellungnahmen sind auch von jenen Personen abgegeben worden, die jetzt oberhalb wohnen, wo wir genau dieselbe Diskussion gehabt haben. Aber wenn man durch diese Anlage geht, und ich habe sie gerade am Wochenende wieder besucht, kann man feststellen, es hat dort diesen behutsamen Umgang mit der Fläche gegeben. Es wird halt da, und das enttäuscht mich immer wieder, aber noch einmal, ich bin lang genug in der Politik, dass ich es auch kenne, eben mit diesen vielen falschen Zahlen hantiert. Immer wieder die 70-prozentige Bebaubarkeit, die es dort gibt. Nein, die gibt es nicht. Jetzt kann ich dort zubauen, wenn ich will, Glashäuser. Ob das besser ist, schöner ist, was auch immer, sei dahingestellt. Jetzt kann ich dort vollflächig für die gärtnerische Nutzung eine Verbauung machen.

 

Wir schlagen mit diesem Plandokument und die Stadtplanung schlägt mit diesem Plandokument diese - und ich hab‘s immer großzügig gemacht, im Akt steht sogar drinnen, glaube ich, 33 oder 34 Prozent, wir haben immer gesagt 40 Prozent, dass es diese Bebaubarkeit gibt. Ich halte das für richtig, weil das genau diese ortsübliche Bebauung ist. Gerade auch die ökologische Vorbildwirkung des Baus wird man dort sehen können, auch im Unterschied zu anderen Objekten, die in der Gegend stehen. Gerade durch diese Flachdachbegrünungen, gerade durch die Vorschrift, dass ich nicht das Dachgeschoß ausbauen kann, sondern die Dachgeschoßflächen letztendlich auch im Rahmen Urban Heat Strategy, et cetera, hier intensiv nutzen kann, dass es hier tatsächlich ein ökologisches Vorzeigeprojekt ist. Es ist ja schon darauf hingewiesen worden, das wurde auch mit entsprechenden Gutachten untermauert. Gerade durch dieses Gutachten hat es ja auch zahlreiche Veränderungen gegeben, die jetzt die Bauträger im Zuge dieses städtebaulichen Vertrages - und da muss man schon sagen, 68 Seiten. Also mir fallen wenige städtebauliche Verträge ein, die dermaßen intensiv letztendlich die Bauträger an ökologische Auflagen, an soziale Nutzungen binden wie dieses Projekt. Also das ist ja schon sehr intensiv, dass wir dort jetzt eine Fläche haben, die auch AnrainerInnen, und da meine ich nicht nur die Leute, die vis-à-vis im selben Wohnhaus in derselben Höhe wohnen, sondern auch anderen Spaziergängern zur Verfügung stehen. Die ist jetzt nicht zugänglich. Alleine dieser öffentliche Durchgang, den ich dann dort möglich mache, ist natürlich eine ganz wesentliche Erweiterung von öffentlichem Grünraum für viele Menschen. Das will man nicht immer, das kann ich nachvollziehen, das ist nicht immer angenehm. Ich diskutiere dann auch immer wieder, wenn begonnen wird, zu diskutieren, ob wir nicht Kleingartenanlagen, und Sie wissen, ich war lang genug für die Kleingärten in Wien zuständig, ob man die nicht absperren soll.

 

Aber wir sagen: Nein, eben nicht, das ist ein Grünraumgebiet, das allen zur Verfügung steht. Deshalb haben wir uns auch dafür ausgesprochen, dass letztendlich dieses Areal auch nicht mit den entsprechenden Wintergärten abgesichert wird, wo ja wieder der öffentliche Grünraum eingeschränkt wird, dass der Spielplatz letztendlich unmittelbar an dem öffentlichen Durchgang liegt, damit er auch für die Allgemeinheit nutzbar ist. Also ich glaube, es gibt viele Projekte oder viele Impulse, die im Zuge dieses Projekts umgesetzt wurden.

 

Eines möchte ich schon auch noch ganz deutlich sagen: Wenn hier von der Kollegin Olischar einfach nebulos in den Raum gestellt wird: Ja, es gibt ja schon Verdachtsmomente gegen den Herrn Bezirksvorsteher - also ich halte diese Art der Diskussion, ehrlich gesagt, für extremen … (GRin Mag. Caroline Hungerländer: Was ist das Problem? - GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc: Was ist das Problem?) Ja eh, eh, warum? Dann diskutieren wir über die eigentliche Aufgabe der Volksanwaltschaft. Das will ich da jetzt nicht machen, weil dass sich eigentlich eine Partei dort hinwendet, dann die eigene Kollegin das übernimmt und dann natürlich entsprechend der Österreichischen Volkspartei zuarbeitet, finde ich schon einmal im Zuge der Aufgabenstellung einer Volksanwaltschaft - Sie nicken richtigerweise - etwas fragwürdig (StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM: Aber Sie legen das ganz anders aus!), etwas fragwürdig. Tatsache ist, auch die Volksanwaltschaft hat all diese Akten, das haben Sie richtigerweise gesagt, und da ist genau dieses Gutachten auch drinnen, wo ja auch ganz klar festgelegt wird: Was liegt in der Kompetenz des Bezir

 

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