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Gemeinderat, 54. Sitzung vom 26.06.2019, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 12

 

WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:

 

(417005-2019-GIF; MA 17, P 3) Die Subvention an den Verein Intercultural Competence Initiative Vienna - Verein zur Förderung von interkulturellem Dialog in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben.

 

(424799-2019-GIF; MA 17, P 4) Die Subvention an den Verein Schulerfolg in der Höhe von 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/4591/757 gegeben.

 

(433394-2019-GIF; MA 13, P 6) Die Subvention für Musikausbildungseinrichtungen im Schuljahr 2019/2020 in der Höhe von 500 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2019 auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 und 757 gegeben.

 

(446659-2019-GIF; MA 13, P 11) Die Subvention an den Verein Austrian Players League - Verein zur Förderung von Jugendlichen im IT und EDV Bereich in Wien zur Unterstützung seiner Tätigkeit im Jahr 2019 in der Höhe von 24 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(446683-2019-GIF; MA 13, P 12) Die Subvention an das Kinderbüro der Universität Wien GmbH zur Durchführung seiner Aktivitäten im Jahr 2019 in der Höhe von 45 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist im Voranschlag 2019 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 gegeben.

 

(314284-2019-GIF; MA 2, P 13) Die Änderung der Dienstvorschrift für Lehrlinge 1996 gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(356628-2019-GIF; MA 2, P 14) Die Änderung der Regelung betreffend Zulage für Hygienefachkräfte gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(365005-2019-GIF; MA 2, P 15) Die Änderung der Regelung betreffend Zulage für Entlassungsmanagerinnen und Entlassungsmanager der Unternehmung Wiener Krankenanstaltenverbund gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(367632-2019-GIF; MA 2, P 16) Die Änderung der Ausgleichszulagenregelung betreffend Ausgleichszulagen für Bedienstete der Schemata II K und IV K, die befristet auf dem Dienstposten einer Oberschwester bzw. eines Oberpflegers verwendet werden, sowie für die interimistisch bestellten Mitglieder der Kollegialen Führung des Krankenhauses Nord gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(368810-2019-GIF; MA 2, P 17) Die Änderung der Ausgleichszulagenregelung für Bedienstete der Schemata II, IV, II KAV, IV KAV, II K und IV K bei Verwendung auf einem höherwertigen Dienstposten gemäß vorgelegter Beilage wird genehmigt.

 

(398336-2019-GIF; MA 10, MA 56, P 18) 1) Der Magistrat wird ermächtigt, für das Bildungseinrichtungen Neubauprogramm 2019 bis 2034 sämtliche Vorentscheidungen zu treffen und alle notwendigen Maßnahmen zu setzen, die im Interesse des Programmes erforderlich sind, damit eine Abwicklung der einzelnen Vorhaben auf Projektebene ermöglicht wird.

 

2) Das Vorhaben projektübergreifende Leistungen und Vorbereitungsarbeiten für das Bildungseinrichtungen Neubauprogramm 2019 bis 2034 mit Kosten in der Höhe von 7 370 000 EUR inklusive dem nicht abziehbaren Steueranteil der MA 56 (8 040 000 EUR brutto) wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2019 entfallende Betrag in der Höhe von 55 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/2400/010 (für die MA 10) bzw. 1/2101/772 (für die MA 56) bedeckt. In den Folgejahren ist im Rahmen des Globalbudgets für die Bedeckung der restlichen Erfordernisse von der MA 10 und MA 56 Vorsorge zu treffen.

 

3) Der Magistrat wird zur Durchführung der mit den unter Punkt 2 angeführten projektübergreifenden Leistungen und Vorbereitungsarbeiten verbundenen Vergabeverfahren und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

 

(327033-2019-GIF; MA 56, P 19) 1) Die Ausstattung für APS-Zwecke mit Einrichtung für schulische Tagesbetreuung in Wien 10, Kempelengasse 20, mit Gesamtkosten in der Höhe von insgesamt 989 600 EUR wird genehmigt. Der auf das Verwaltungsjahr 2019 entfallende Betrag in der Höhe von 194 000 EUR brutto ist auf Haushaltsstelle 1/2101/010, der Betrag von 250 000 EUR brutto auf Haushaltsstelle 1/2101/042 sowie der Betrag von 250 000 EUR brutto auf Haushaltsstelle 1/2101/400 bedeckt. Im Folgejahr ist im Rahmen des Globalbudgets für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses von der MA 56 Vorsorge zu treffen.

 

2) Der Magistrat wird zur Durchführung der damit verbundenen Vergabeverfahren und zur Zuschlagserteilung ermächtigt.

 

(439477-2019-GIF; MA 56, P 21) 1) Für Zweckzuschüsse für den Ankauf von Unterrichtsmaterialien sowie Lehr- und Lernmittel für die öffentlichen Wiener Pflichtschulen wird eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 4 870 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2019 auf Ansatz 2101, Allgemein bildende Pflichtschulen unter der neu zu eröffnenden Post 754, Laufende Transferzahlungen an sonstige Träger des öffentlichen Rechtes und eine außerplanmäßige Ausgabe in der Höhe von 1 430 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2019 auf Ansatz 2201, Berufsbildende Pflichtschulen unter der neu zu eröffnenden Post 754, Laufende Transferzahlungen an sonstige Träger des öffentlichen Rechtes zu verrechnen und in Minderausgaben auf Haushaltsstelle 1/2101/620 mit 119 000 EUR, in Minderausgaben auf Haushaltsstelle 1/2102/500 mit 5 249 000 EUR, in Minderausgaben auf Haushaltsstelle 1/2210/510 mit 750 000 EUR, in Minderausgaben auf Haushaltsstelle 1/2210/614 mit 182 000 EUR zu decken ist.

 

2) Die MA 56 wird ermächtigt, Zweckzuschüsse für den Ankauf von Unterrichtsmaterialien sowie Lehr- und Lernmittel für die öffentlichen Wiener Pflichtschulen und die privaten allgemein bildenden Pflichtschulen auszubezahlen und wird darüber hinaus ermächtigt, die Rahmenbeträge im Bedarfsfall anzuheben, wobei die Anhebung maximal in demselben Ausmaß, in dem sich der von der Bundesanstalt "Statistik Österreich" monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index erhöht, erfolgen darf. Der auf das Verwaltungsjahr 2019

 

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