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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 65 von 95

 

kitzeln, es gestaltet sich sehr schwierig. Aber da werden wir auch dran bleiben, denn solche intransparenten Verstrickungen darf es nicht länger geben.

 

Aber auch, in wie vielen Jurys Christoph Chorherr als politischer Vertreter dabei war, zuerst mitbewertet hat, um diese Projekte im Gemeinderat auch dann durchzuwinken.

 

Es ist eine Vielzahl an verschiedenen Puzzlesteinchen, die hier zu hinterfragen sind. Es gibt für uns keinen Grund, hier länger Zeit zu verlieren, und es ist Zeit, dass Rot-Grün endlich handelt. Ein geeignetes Instrument dafür wäre aus unserer Sicht unbedingt die Einrichtung einer Untersuchungskommission, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir haben ja schon gehört, auch von Bgm Ludwig, er ist sehr bemüht, transparent hier mitzuwirken, und wir haben auch gesehen, dass Rot-Grün durchaus imstande ist, eine Untersuchungskommission selbst einzuberufen, unter dem Vorwand, Transparenz und Aufklärung in den Mittelpunkt zu stellen. Beim Krankhaus Nord war es zuletzt der Fall, dementsprechend gibt es nichts, das dagegen spricht, diese Vorgehensweise zu wiederholen und einen entsprechenden Antrag, den wir gerne vorlegen werden, zu unterstützen, eine Untersuchungskommission diesbezüglich einzurichten, denn alle Flächenwidmungen und Bebauungspläne aus der Zeit des ehemaligen Planungssprechers Christoph Chorherr müssen aus unserer Sicht einer Revision und eingehenden Prüfung unterzogen werden.

 

Wo, wenn nicht im Rahmen einer Untersuchungskommission, sollte das gemacht werden? In den letzten Monaten wurden ja auch vom politischen Mitbewerber viele Untersuchungskommissionen angekündigt. Also, ein guter Tipp, vielleicht wäre das auch ein toller Gegenstand, um hier auch eine Untersuchungskommission einzurichten, denn es wird Zeit, dass hier tatsächlich eine Untersuchungskommission eingerichtet wird.

 

Weiter wollen wir grundsätzlich mehr Transparenz und Verbindlichkeit in der Raumplanung. Ein kleiner Exkurs, denn Wien spielt ja hier wieder einmal eine besondere Rolle, denn anders als in anderen Bundesländern haben wir keine Aufsichtsbehörde in dem Sinn, da ja Wien Stadt und Land gleichzeitig ist. In anderen Bundesländern kontrolliert die Landesregierung die Flächenwidmungen der Gemeinden. Das ist in Wien nicht der Fall, Rot-Grün kontrolliert sich also selbst. Um dies zu korrigieren, haben wir auch in der Vergangenheit mehrfach Anträge eingebracht, bislang leider ohne Mehrheit, aber wir werden heute sehr gerne wieder die Chance eröffnen, diesem Antrag und dieser Idee zuzustimmen, auch diesen Antrag einzubringen, um hier für mehr Transparenz und Verbindlichkeit zu sorgen.

 

Die rot-grüne Heumarkt-Koalition hat diese Flächenwidmungspolitik des langjährigen ehemaligen grünen Planungssprecher Chorherr lange genug gedeckt, sehr geehrte Damen und Herren. Frau Stadträtin, wir erwarten nun umgehend Ihre umfassenden, ausführlichen und aufklärenden Antworten, die Zeit der undurchsichtigen Flächenwidmungsplanpolitik ist nun vorbei. - Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Ich danke der Frau Gemeinderätin für die Begründung.

 

Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich Frau Amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung zu Wort gemeldet.

 

Bevor ich der Frau Vizebürgermeisterin das Wort erteile, darf ich noch bekannt geben, ich habe das gestern auch an alle Fraktionen kommuniziert, dass ich die Fragen - es sind an die 35 Fragen in der Dringlichen Anfrage verpackt - an die Frau Vizebürgermeisterin auf rechtliche Zulässigkeit prüfen habe lassen, da wir hier ja in einem schwebenden rechtlichen Verfahren sind. Und ich habe die Frau Vizebürgermeisterin gebeten, auf Grund des Ergebnisses, das diese Prüfung ergeben hat, dass, wenn sie eine Frage aus Gründen der Amtsverschwiegenheit, aus Gründen des Datenschutzes oder auch, weil es sich um ein laufendes behördliches Verfahren handelt, nicht beantworten kann, das auch dazugesagt wird.

 

So, Frau Vizebürgermeisterin, nach dieser kurzen Einleitung erteile ich dir das Wort. - Bitte schön.

 

16.15.57

VBgm.in Birgit Hebein|: Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Frau GRin Olischar! Sehr geehrte Damen und Herren, auch willkommen!

 

Ich versichere Ihnen eingangs, dass die gegenständlichen Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft und des Bundesamtes zur Korruptionsbekämpfung seitens der Stadt Wien zu jedem Zeitpunkt bestmöglich unterstützt werden. Ich hatte heute Morgen in der Fragestunde die Gelegenheit, dies näher auszuführen und die bekannten Fakten zu den gegenständlichen Ermittlungen mit Ihnen zu teilen.

 

Bevor ich die ersten Fragen konkret beantworte, erlauben Sie mir auch noch, auf drei Ebenen hinzuweisen, die ich notwendig finde, voneinander zu trennen:

 

Erstens, und das ist ebenfalls ein Faktum: Die Stadt Wien wurde über die Ermittlungsergebnisse der erfolgten Prüfungen bisher nicht informiert. Uns ist also nicht bekannt, ob von den Behörden strafbares Verhalten festgestellt werden konnte. Uns ist nicht bekannt, ob sich etwaige Verdachtsmomente überhaupt erhärtet haben.

 

Jetzt gilt es, die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens abzuwarten, und ich wehre mich gegen jede Art der Vorverurteilung - ob gegen einen ehemaligen Gemeinderat oder gegen Bedienstete der Stadt Wien. Es ist mir sehr wichtig, dies nochmals ganz klar festzuhalten.

 

Zweitens: Die in den vergangenen zwei Wochen medial diskutierten Vorwürfe und Verdachtsmomente sind größtenteils seit 2017, also seit zwei Jahren, bekannt. Die Stadt Wien wurde über die Ergebnisse der Prüfungen bisher nicht informiert. Oder, anders formuliert: Seit 2017 gab es keinen gesicherten Erkenntnisgewinn zu den gegenständlichen Ermittlungen. Ich frage Sie: Wieso taucht also die in den Medien so bezeichnete „Causa Chorherr“ zwei Wochen vor dem Nationalratswahlkampf wieder auf? Lassen Sie mich es etwas salopp formulieren: Das riecht etwas nach Wahlkampf.

 

In der Debatte rund um die gegenständlichen Ermittlungen gilt es aber, drei Ebenen voneinander zu differen

 

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