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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 66 von 95

 

zieren, und ich komme jetzt zur dritten Ebene, und diese Ebene, sehr geehrte Damen und Herren, ist mir besonders wichtig, gerade hier in diesen Räumen: In den vergangenen zwei Wochen wurde versucht - so nehme ich es wahr -, politisches Kleingeld auf Kosten jener Beamtinnen und Beamten zu machen, die tagtäglich dazu beitragen, dass unsere Stadt die lebenswerteste Stadt der Welt ist. Menschen, die es möglich machen, dass es leistbaren und qualitativ hochwertigen Wohnraum in einer wachsenden Stadt gibt. Menschen, die sich mit Fachexpertise, Genauigkeit und Liebe dafür einsetzen, dass es neben den vielen Wohnungen auch genug Kindergärten, Schulen, Parks und Räume der Begegnung geben kann.

 

Einige von Ihnen, die hier gerade sitzen, haben diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Atemzug mit dem sogenannten Ibiza-Skandal genannt. Das ist Ihren Ämtern und dieses Hauses nicht würdig.

 

Nun zu den Fragen konkret, zunächst zu den Fragen 1 und 2: Auf Grund eines Ermittlungsauftrages der Korruptionsstaatsanwaltschaft vom 3. November 2017 richtete das Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung fünf Monate später, nämlich am 3. April 2018 ein Amtshilfeersuchen an die Magistratsdirektion der Stadt Wien. Der Inhalt dieses Ersuchens war die allgemeine Frage nach dem Weg des Flächenwidmungsplans und nach der Möglichkeit der Einflussnahme einzelner Personen auf die Abänderung oder Erstellung eines Flächenwidmungsplans.

 

Diesem allgemeinen Ersuchen wurde im Rahmen einer Besprechung mit dem Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung am 12. April 2018 entsprochen und die grundsätzliche Rechtslage im Zusammenhang mit Flächenwidmungen erläutert. Das genannte Bundesamt nahm in Aussicht, erforderlichenfalls noch weitere Fragen heranzutragen und tat dies schließlich am 23. Oktober 2018, also nach weiteren sechs Monaten.

 

Dieses weitere Amtshilfeersuchen enthielt eine Auflistung von rund 200 Unternehmen, die im Verdacht stünden, Zahlungen im Zusammenhang mit Immobilienprojekten und notwendigen Beschlüssen des Wiener Gemeinderates, wie etwa Änderungen des Flächenwidmungsplanes, getätigt zu haben. Dabei wurde um Auskunft ersucht, ob jene Unternehmen grundsätzlich im Zeitraum 2011 bis heute von der Stadt Wien zu bewilligende Projekte geplant beziehungsweise durchgeführt haben, damit in weiterer Folge gemeinsam mit einem kundigen Organ in jene Projekte Einsicht genommen werden kann.

 

In Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung wurden die Recherchen auf die Geschäftsfälle bei der MA 21A und B sowie die MA 37 eingegrenzt.

 

Auf Grund der Unterstützung durch die genannten Dienststellen konnten dem Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung am 7. März 2019, am 25. März 2019 sowie am 8. Mai 2019 jeweils Datenträger mit den gewünschten, umfangreichen Informationen zurückreichend bis 2011 übergeben werden. Auch wurde die Beantwortung eines weiteren, ergänzenden Amtshilfeersuchens vom 25. Februar 2019, mit dem nach weiteren Widmungsverfahren und Liegenschaften gefragt wurde, vorgenommen.

 

Auf Grund dieser umfangreichen Erhebungen im Rahmen der Amtshilfe war es den Ermittlungsbehörden möglich, jene Geschäftsfälle auszuwählen, die schließlich ab 1. Juli 2019 einer Einsichtnahme durch das Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unterzogen wurden.

 

Zu den Fragen 3 und 6: In diesem Stadium schwebender Ermittlungen muss ich darauf hinweisen, dass dem gemäß § 15 der Wiener Stadtverfassung bestehenden Fragerecht der GemeinderätInnen in Bezug auf die von der Einsicht durch die Ermittlungsbehörden betroffenen Geschäftsfälle der MA 21A und MA 21B das Gebot der Amtsverschwiegenheit gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG sowie das Gebot zur Geheimhaltung personenbezogener Daten gemäß § 1 Datenschutzgesetz entgegenstehen.

 

Ich kann jedoch bestätigen, dass alle von den Ermittlungsbehörden gewünschten Informationen übergeben wurden.

 

Zu Frage 4: 2011 bis heute.

 

Zu Frage 5: Nach meinem aktuellen Kenntnisstand: 22.

 

Zu Frage 6: Diese habe ich bereits mit der Frage 3 beantwortet.

 

Zu Frage 7: a: Dieses Datum kann ich nicht bestätigen. Nach meinem Wissensstand trägt das Amtshilfeersuchen das Datum 3. April 2018.

 

b: Über das konkrete Amtshilfeersuchen wurde ich nach meiner Amtsübernahme informiert.

 

c: Ich bin seit meiner Amtsübernahme in kontinuierlichem Austausch mit Herrn Bgm Ludwig. Im Rahmen unserer Gespräche haben wir uns selbstverständlich auch über die Ermittlungen ausgetauscht.

 

d: Das Amtshilfeersuchen wurde am 03. April 2018 gestellt, seither laufen Ermittlungen. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Wann genau?) Die Gemeinderatsausschüsse sind nach § 100 WStV die beschließenden Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, welche nach dieser Verfassung nicht anderen Gemeindeorganen zugewiesen sind. (GR Mag. Dietbert Kowarik: Keine Antwort ist auch eine Antwort!) Außerdem obliegt ihnen die Vorberatung in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinde, die in den Wirkungsbereich des Stadtsenats gemäß § 95 Abs. 1 und § 97 Punkt d, f und g gehören. Die Kenntnisnahme von Amtshilfeersuchen ist keine Aufgabe des Gemeinderatsausschusses. (GR Mag. Dietbert Kowarik: So viel zur Transparenz!) Davon abgesehen, das tatsächliche Amtshilfeersuchen fand nicht während meiner Amtszeit statt und dass es grundsätzlich Ermittlungen im Zusammenhang mit Christoph Chorherr gibt, war und ist allgemein bekannt.

 

Zu Frage 8: Laut meines Wissensstandes wurden die Recherchen in Abstimmung mit dem Bundeskriminalamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung auf Geschäftsfälle bei der MA 21A und MA 21B sowie die MA 37 eingegrenzt.

 

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