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Gemeinderat, 55. Sitzung vom 26.09.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 67 von 95

 

Zu Frage 9: Ab 2010 war Christoph Chorherr stellvertretender Vorsitzender des Gemeinderatsausschusses für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung sowie Mitglied im Gemeinderatsausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr, Klimaschutz, Energieplanung und BürgerInnenbeteiligung. Christoph Chorherr war außerdem Planungssprecher der Wiener GRÜNEN.

 

Grundsätzlich ist es den politischen Büros vorbehalten, je nach Fragestellung auch Personen wie etwa VertreterInnen der Fraktion beratend zu konsultieren.

 

In Stadtentwicklungsprozessen werden politische Vertretungen wie etwa Vorstehungen der jeweils betroffenen Bezirke oder VertreterInnen der Regierung eingebunden, um den politischen Abstimmungs- beziehungsweise Abwägungsprozess vorzubereiten. Dahin gehend wurde Christoph Chorherr als Planungssprecher in Stadtentwicklungsfragen seitens des Ressorts für die Entscheidungsvorbereitung hinzugezogen.

 

Christoph Chorherr hat sein Gemeinderatsmandat am 28. Februar 2019 zurückgelegt.

 

Zu Frage 10: Diese Frage ist Teil der laufenden Ermittlungen. Ihrer Beantwortung steht das Gebot der Amtsverschwiegenheit entgegen. Es gilt nun, die konkreten Ergebnisse abzuwarten. Ich möchte auch hier die Ermittlungen durch Erteilung einer Auskunft nicht gefährden oder erschweren.

 

Zu Frage 11a und b: Ich darf an die Regeln und Gebote des Rechtsstaats erinnern. Es handelt sich um ein laufendes Verfahren, die Gebote der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes lassen eine Beantwortung von Fragen nach konkreten Akten und Unterlagen nicht zu. Ich zitiere in diesem Zusammenhang eine Anfragebeantwortung des österreichischen Justizministers Dr. Jabloner vom 19. September 2019 wie folgt: „Ermittelt wird wegen Geldflüssen an den Verein S2arch - social and sustainable architecture. Deren Zusammenhang mit konkreten Projekten ist noch einer Überprüfung zuzuführen.“

 

Zu Frage 12: Die in Frage 12 zitierte Aussage einer „zweijährigen Phase des Nachdenkens“ wurde nicht in meinem Ressort getätigt.

 

Zu Frage 13a: Nein.

 

Zur Frage 13b und Frage 14: Ich habe den Auftrag erteilt, dies zu erheben. So den Ergebnissen keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen oder jene der Amtsverschwiegenheit entgegenstehen, erhalten Sie diese Informationen zeitnah.

 

Frage 14 wurde zusammen mit Frage 13b beantwortet.

 

Zu den Fragen 15 bis 18: Laut der Magistratsdirektion Recht sind diese Fragen nicht zulässig, da sie nicht meine Ressortverantwortung betreffen. Darüber hinaus verweise ich auf die der Öffentlichkeit bereits bekannten Informationen, wonach gegen einen ehemaligen Mandatar und einen Bediensteten der Stadt ermittelt wird.

 

Frage 19 werde ich zusammen mit Frage 20 beantworten: Die hier formulierten Fragestellungen sind bereits derart konkret, dass sie eine bestimmte Person ansprechen und ihre Beantwortung daher auf die Bekanntgabe personenbezogener Daten hinausliefe, es gilt der Datenschutz.

 

Zu Frage 21: Über die Ermittlungsergebnisse der erfolgten Prüfungen wurde die Stadt Wien bisher nicht informiert. Uns ist nicht bekannt, ob von den Behörden strafbares Verhalten festgestellt werden konnte, nicht einmal, ob sich etwaige Verdachtsmomente erhärtet haben. Dementsprechend wurden gegen den betroffenen Mitarbeiter/die betroffene Mitarbeiterin keine Maßnahmen ergriffen. Diese wären ausschließlich in Abhängigkeit von den Ermittlungsergebnissen zu treffen. Für Vorverurteilungen einzelner Bediensteter der Stadt Wien stehe ich nicht zur Verfügung.

 

Zu Frage 22: Auch wenn in der Öffentlichkeit bereits Zahlen kolportiert wurden, weise ich nochmals darauf hin, dass ausschließlich die Staatsanwaltschaft und die Beschuldigten Einblick in den Stand der Ermittlungen oder die Liste der Beschuldigten hat.

 

Zu Frage 23: Diese Frage spricht andere Ressorts beziehungsweise Unternehmungen der Stadt Wien an, die nicht in meinen Verantwortungsbereich fallen.

 

Zu Frage 24: Ich verweise hier nochmals auf eine Anfragebeantwortung des österreichischen Justizministers Dr. Jabloner vom 19. September 2019. Zitat: „Ermittelt wird wegen Geldflüssen an den Verein S2arch - social and sustainable architecture. Deren Zusammenhang mit konkreten Projekten ist noch einer Überprüfung zuzuführen.“

 

Zu Frage 25: Diese Frage spricht in ihrer Abstraktheit kein konkretes Vollzugsverhalten meiner Funktion der amtsführenden Stadträtin an und ist daher laut Magistratsdirektion Recht unzulässig. Im Übrigen weiß ich nicht, welche Vorwürfe Sie konkret meinen, und kann auch daher die Frage nicht beantworten. Außerdem ersuche Sie, wenn es konkrete Verdachtsmomente gibt, diese an die zuständigen Behörden weiterzuleiten, da ich an einer objektiven und lückenlosen Aufklärung von allen Vorwürfen, die ja immer wieder auch leichtfertig und substanzlos geäußert werden, interessiert bin.

 

Zu Frage 26: Über die Ermittlungsergebnisse der erfolgten Prüfungen wurde die Stadt Wien bisher nicht informiert. Etwaige Konsequenzen werde ich nach Vorliegen der Ermittlungsergebnisse ziehen.

 

Zu Frage 27: Laut Magistratsdirektion Recht ist Frage Nummer 27 unzulässig, weil kein bereits gesetztes Vollzugsverhalten angesprochen ist.

 

Lassen Sie mich trotzdem so viel sagen: Selbstverständlich werde ich Sie über alle relevanten Entwicklungen im Bereich der Stadtentwicklung auf dem Laufenden halten. Ich bin aber nicht die Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft und würde es gerne dieser überlassen, über ihre eigenen Ermittlungen zu berichten. Dort, wo sich im Zusammenhang mit Flächenwidmungen, sei es vergangenen oder zukünftigen, ein Handlungsbedarf ergibt, werde ich die Mitglieder des Ausschusses selbstverständlich - mündlich oder schriftlich - in Kenntnis setzen.

 

Die Fragen 28 und 29 habe ich daher in diesem Zusammenhang beantwortet.

 

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