Gemeinderat, 59. Sitzung vom 19.11.2019, Sitzungsbericht - Seite 7 von 7
(948007-2019-GFW; MA 5, P 10) 1) Die vorgelegte Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung über die Planung, Bestellung und Abwicklung von öffentlichen Personennah- und -regionalverkehrsdiensten auf der Badner Bahn in den Bundesländern Wien und Niederösterreich sowie die dazugehörige und ebenfalls vorgelegte Zusatzvereinbarung zur Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung werden unterstützt und genehmigt.
2) Der Magistrat der Stadt Wien wird ermächtigt, noch erforderliche redaktionelle Anpassungen und inhaltliche Änderungen an der vorgelegten Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung sowie an der dazugehörigen und ebenfalls vorgelegten Zusatzvereinbarung (Punkt 1) im Zuge von allenfalls notwendigen Nachverhandlungen bis zum Vertragsabschluss vorzunehmen, soweit diese zu keinen negativen finanziellen Auswirkungen für die Stadt Wien führen.
3) Amtsführender Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Digitalisierung und Internationales, KommR Peter Hanke, wird ermächtigt, die vorgelegte Finanzierungs- und Kooperationsvereinbarung sowie die dazugehörige und ebenfalls vorgelegte Zusatzvereinbarung (unter Berücksichtigung von Punkt 2) zu unterfertigen.
Für die Bedeckung des auf das Finanzjahr 2021 entfallenden Betrages in der Höhe von 4 920 000 EUR und der in den Folgejahren anfallenden vertraglichen finanziellen Erfordernisse ist auf Haushaltsstelle 1/6901/781 Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)
(Rednerinnen bzw. Redner: GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc, GR Mag. Rüdiger Maresch, GR Georg Fürnkranz und GR Heinz Vettermann)
Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Friedrich Strobl
22. (926718-2019-GFW; MA 5, P 32) Die formal notwendigen Abänderungen der bestehenden Richtlinien des Förderportfolios der Wirtschaftsagentur Wien werden genehmigt und die MA 5 wird auf Grund der im Motivenbericht dargelegten Vorgangsweise ermächtigt, das vorgelegte Finanzierungsübereinkommen (15. Dezember 2019 bis 31. De-zember 2021) mit Kosten von jährlich 36 000 000 EUR (wertgesichert) abzuschließen, wobei die Wirtschaftsagentur Wien auch mit den nötigen Mitteln in der Höhe von gesamt 53 235 081,41 EUR für die Vorperioden (inklusive 2019; bedeckt im jeweiligen Voranschlag) ausgestattet wird. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist im Verwaltungsjahr 2020 in der Höhe von 36 000 000 EUR einerseits auf Haushaltsstelle 1/7822/781 im Ausmaß von 35 000 000 EUR und andererseits auf Haushaltsstelle 1/7822/786 im Ausmaß von 1 000 000 EUR und den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ)
(Schluss um 14.48 Uhr)
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