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Gemeinderat, 60. Sitzung vom 26.11.2019, Wörtliches Protokoll  -  Seite 84 von 102

 

parke auch nur mehr elektronisch, oder entrichte diese Gebühr elektronisch. Da kann man es ja nachlesen. Aber es ist schon sensationell. Dort gilt es bis 19 Uhr, da gilt es bis 22 Uhr. Da darf ich zwei Stunden stehen bleiben, da darf ich drei Stunden stehen bleiben. Also, es ist sensationell! Bei der Stadthalle ist es überhaupt ganz anders. Also auch nicht wirklich der Weisheit letzter Schluss. Jetzt kommen doch durchaus alle Fraktionen eigentlich daher und sagen, mit dieser allgemeinen Parkraumbewirtschaftung, dass der Wiener Zulassungsbesitzer ganz einfach gar nichts zahlt. Er hat ein Wiener Kennzeichen, gibt es ein Gratispickerl oder vielleicht anhand des Kennzeichens nicht einmal das. Das weiß ich nicht. Darüber könnte man sich dann unterhalten, keine Frage.

 

Aber jetzt kommen die anderen Parteien auch. Ist aber eh gut. Ist ja nichts Schlechtes. Das haben wir aber seit vielen Jahren gesagt. 1993 - Manfred Juraczka, glaube ich, hat das gesagt - ist es im 1. Bezirk eingeführt worden. Da hat man gesagt, es wird eine Verbesserung für die Anrainer werden. Da muss ich jetzt schon ein bisschen die ÖVP in die Kritik nehmen. Ich habe privat manchmal im 8. Bezirk zu tun. Dort ist es schon sensationell, weil dort kriegst du überhaupt keinen Parkplatz mehr. Also, ich war vor Kurzem dort unterwegs, habe jemanden nach einer Fußoperation in den 8. Bezirk verschafft. Nur, wo ich dort stehen bleiben soll, weiß ich wirklich nicht mehr. Radfahren gegen die Einbahn in der Florianigasse, minus 15 Parkplätze. Was haben wir noch? Dann haben wir eine Begegnungszone in der Lange Gasse, minus 25. Das sind 40. Dann haben wir eine Gehsteigvorziehung in der Skodagasse. Da kommen auch noch 2 dazu. Dann, auch ganz interessant, war noch ein kleiner Parkplatz übrig. Dort ist immer ein Smart gestanden. Ich mache jetzt keine Werbung, aber ihr kennt wahrscheinlich das Produkt, im Fahrzeugsegment der Kleinstwagen. So heißt das nämlich. Dort ist immer ein Smart gestanden. Aber nicht lange, weil jetzt ist ein Radständer dort, auch vorbei. Wir haben es geschafft, innerhalb von 12 Monaten im 8. Bezirk 42 Parkplätze zu vernichten. Nur, das Problem ist, ich muss dort zahlen. Er ist ja parkraumbewirtschaftet. Und wo ist die Gegenleistung? Das heißt, ich darf zahlen, Parkplatz habe ich aber keinen! Das ist sensationell!

 

Jetzt sind wir schon ein bisschen bei der Elektromobilität. Diese ist heute auch schon angesprochen worden. Meine Damen und Herren, welcher Motor in diesem Fahrzeug ist, ob es ein Benzinmotor ist, ob es ein Dieselmotor ist, ob es ein Elektromotor ist, ist völlig wurscht. Wenn ich den motorisierten Individualverkehr bekämpfe, nämlich den Fließverkehr und den ruhenden Verkehr, dann fährt gar keiner mehr. Dann fährt das Elektroauto auch nicht mehr. Und abstellen kann ich es auch nicht mehr, weil alles bekämpft wird. Ich habe mich da ein bisschen schlau gemacht. Das günstigste Angebot im 8. Bezirk, weil wir den Autofahrer bekämpfen müssen, also ich kann mich nirgendwo mehr hinstellen, darf aber dafür zahlen, wäre in der Hamerlingplatz-Parkgarage. Das kostet dann im Monat 113 EUR. Das ist das Günstigste bei Abschluss eines Jahresvertrages. Sehr sozial ist das aber auch nicht! Das muss man sich auch einmal leisten können! Da verstehe ich die ÖVP irgendwie halt auch nicht, weil wenn ich mir die Pressedienste der Frau Bezirksvorsteherin durchlese und anschaue, wird jede Maßnahme heftig beklatscht und begrüßt, wenn es gegen den Autofahrer geht. Das verstehe ich nicht. Gerade im 8. Bezirk, durchaus ein wertkonservatives bürgerliches Publikum, da gibt es ein paar Leute mit Geld, die mit dem Auto auch fahren. Also, ob die das alles so begrüßen, weiß ich nicht. Ich muss ehrlich sagen, die Kollegen der GRÜNEN mögen mir das jetzt verzeihen, ich glaube nicht, dass die GRÜNEN die Autofahrer mehr bekämpfen würden als die ÖVP. Das muss ich euch mit aller Deutlichkeit sagen! Das ist tatsächlich so!

 

Meine Damen und Herren, es geht aber auch um den Radfahrverkehr. Das ist durchaus etwas Sinnvolles. Allerdings unterliegen wir alle auch gewissen Verpflichtungen. Und zwar spricht § 68 der Straßenverkehrsordnung vom Verhalten der Radfahrer. Es ist alles genau deklariert. Wenn ich mir anschaue, was manchmal geboten wird, ist es nicht wirklich so berauschend mit den Pflichten. Wir sprechen sehr oft von Rechten und Pflichten. Pflichten gibt es halt auch. Deshalb haben wir auch Beschlussanträge vorbereitet. Es gibt nämlich immer wieder Probleme, wie Schwerpunktaktionen der Sicherheitsexekutive, also der Polizei, auch belegen, dass ganz einfach das Überfahren von Radfahrüberfahrten mit weit überhöhter Geschwindigkeit geschieht, nämlich mit mehr als 10 km/h, was eigentlich vorgesehen ist. Das ist jetzt nichts gegen die Radfahrer. Wir haben immer wieder im Ausschuss, et cetera auch Beispiele gehabt, wo - Rüdiger Maresch ist jetzt nicht da - wir durchaus konstruktiv gesagt haben, da hätten wir zugestimmt. Aber diese Maßnahme ist absolut nicht notwendig. Das brauchen wir nicht. Ich glaube, da sind wir uns alle einig, alle Fraktionen, dass man halt auch die Radfahrer ein bisschen in die Pflicht nimmt, dass sie auch der Straßenverkehrsordnung unterliegen, übrigens auch die Fußgänger. Sie sind ja auch Verkehrsteilnehmer, Straßenbenützer. Da gibt es § 76. Er regelt genau das Verhalten der Fußgänger, wo es zum Beispiel heißt, dass er in angemessener Eile die Fahrbahn überqueren muss, nicht langsam, schauen wir aufs Handy und taumeln wir hinüber, egal, ob Schutzweg oder kein Schutzweg. In angemessener Eile müssen alle die Fahrbahn überqueren. Alle, die da irgendwie, egal, ob mit dem Rad oder mit dem Auto, unterwegs sind, vielleicht habt ihr euch auch schon einmal darüber geärgert, wenn sie wirklich langsam, schön provokant die Fahrbahn überqueren. Das dürften sie eigentlich nicht.

 

Meine Damen und Herren, zu den Beschlussanträgen:

 

Es geht, wie gesagt, ums Radfahren, dass sich da manche nicht tatsächlich an die StVO, die Straßenverkehrsordnung, das Bundesgesetz, halten. Daher ersuchen wir: „Die Amtsführende Stadträtin für Stadtentwicklung“ - und so weiter, und so fort - „wird aufgefordert, im Rahmen der Aktivitäten hinsichtlich des Radverkehrs der Information über die Radfahrer betreffend sicherheitsrelevante Vorschriften besonderes Augenmerk zu widmen

 

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