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Gemeinderat, 3. Sitzung vom 16.12.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 10

 

(1073397-2020-GWS; MA 57, P 62) Die Förderung an den Verein Frauenberatung Notruf bei sexueller Gewalt für den laufenden Betrieb in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        107 738 EUR

für das Jahr 2022                        109 893 EUR

für das Jahr 2023                        112 090 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(1073520-2020-GWS; MA 57, P 63) Die Förderung an den Verein Frauen- und Rechtsschutz für den laufenden Betrieb in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        29 309 EUR

für das Jahr 2022                        29 895 EUR

für das Jahr 2023                        30 493 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(1073599-2020-GWS; MA 57, P 64) Die Förderung an den Verein Selbstlaut - Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen für den laufenden Betrieb in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        108 136 EUR

für das Jahr 2022                        110 298 EUR

für das Jahr 2023                        112 504 EUR

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(1074000-2020-GWS; MA 57, P 65) Die Förderung an den Verein Frauen gegen sexuelle Ausbeutung von Mädchen und jungen Frauen für den laufenden Betrieb in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        132 173 EUR

für das Jahr 2022                        104 216 EUR

für das Jahr 2023                        106 300 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(1085126-2020-GWS; MA 57, P 66) Der Magistrat, vertreten durch die MA 57, wird ermächtigt, das Förderprogramm inklusive Förderrichtlinie Kleinprojekteförderung mit einem Rahmenbetrag von maximal 140 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 5 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

(Rednerinnen: GRin Veronika Matiasek, GRin Dolores Bakos, BA, GRin Viktoria Spielmann, BA, GRin Sabine Schwarz, GRin Marina Hanke, BA, GRin Dipl.-Ing. Selma Arapović, GRin Mag. Barbara Huemer, GRin Silvia Janoch und GRin Mag. Andrea Mautz-Leopold)

 

Berichterstatterin: GRin Martina Ludwig-Faymann

 

8. (1059864-2020-GWS; MA 25, P 58) Die vorgelegte uneinbringliche Forderung von 218 691,74 EUR (Kostenersatzbescheide inklusive Nebengebühren) ist auf Ansatz 1/1312, Ersatzvornahmen im Zuge von Bauaufträgen, abzuschreiben, da die Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 der Haushaltsordnung für den Magistrat der Stadt Wien gegeben sind. (Zustimmung SPÖ, NEOS und ÖVP, Ablehnung GRÜNE und FPÖ)

 

(PGL-1176949-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Stefan Berger und GR Maximilian Krauss betreffend einseitige Auflösungsklauseln in Pachtverträgen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(Redner: GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc)

 

Berichterstatterin: GRin Martina Ludwig-Faymann

 

9. (1084024-2020-GFW; MA 5, P 1) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an die Community TV-GmbH für den Betrieb des Wiener Community-Fernsehens OKTO in der Höhe von höchstens 750 000 EUR zu richten. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)

 

(PGL-1177136-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc und GRin Veronika Matiasek betreffend Tätigkeitsbericht Förderwesen wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1177202-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Maximilian Krauss und GRin Veronika Matiasek betreffend Förder-Evaluations-Bericht wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)

 

(PGL-1177249-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Maximilian Krauss und GRin Veronika Matiasek betreffend Förderwesen in die Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Integration und Transparenz wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE)

 

(Redner: GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Jörg Neumayer, MA und GR Mag. Dietbert Kowarik)

 

Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:

 

Berichterstatter: GR Ing. Christian Meidlinger

 

10. (1089571-2020-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an "ab5zig

 

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