Gemeinderat, 3. Sitzung vom 16.12.2020, Sitzungsbericht - Seite 9 von 10
seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 271 400 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2021 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(1106270-2020-GBI; MA 13, P 50) Die Förderung an den Verein Zentrum Aichholzgasse für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 394 300 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2021 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(1106341-2020-GBI; MA 13, P 51) Die Förderung an den Verein Rettet das Kind, Landesverband Wien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 1 926 300 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2021 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1106397-2020-GBI; MA 13, P 52) Die Förderung an den Verein JUVIVO - Es lebe die Jugend für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 680 100 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2021 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(1104655-2020-GBI; MA 13, P 80) Die Förderung an den Verein zur Förderung der Sir-Karl-Popper-Schule für seine Vorhaben im Bereich (Erwachsenen-) Bildungsmaßnahmen in der Höhe von 20 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben. (einstimmig angenommen)
(1105058-2020-GBI; MA 13, P 81) Die Förderung an den Kultur- und Sportverein der Wiener Berufsschulen für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 1 152 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2021 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und GRÜNE, Ablehnung ÖVP und FPÖ)
(1105319-2020-GBI; MA 13, P 82) Die Förderung an den Verein wienXtra, ein junges Stadtprogramm zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und Familien für seine Vorhaben im Bereich außerschulische Kinder- und Jugendarbeit in der Höhe von 8 740 000 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Bildung und Jugend im Rahmen des Voranschlages 2021 auf Haushaltsstelle 1/3811/757 Vorsorge zu treffen. (Zustimmung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE, Ablehnung FPÖ)
(PGL-1177217-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss und GR Stefan Berger betreffend Strukturreformen im Bereich der außerschulischen Jugendarbeit wird abgelehnt. (Zustimmung ÖVP und FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS und GRÜNE)
(Rednerinnen bzw. Redner: GR Maximilian Krauss, GRin Dolores Bakos, BA, GR Felix Stadler, BSc, GRin Mag. Caroline Hungerländer, GRin Marina Hanke, BA, GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc, GRin Mag. Mag. Julia Malle, GRin Silvia Janoch, GR Ömer Öztas, GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch und GRin Mag. Ursula Berner, MA)
Folgender Antrag des Stadtsenates wird ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Mag. Gerhard Spitzer
17. (1073623-2020-GIF; MA 49, P 68) Die MA 49 - Landwirtschaftsbetrieb wird ermächtigt, den mit der Weitsicht Cobenzl Immobilienentwicklungsgesellschaft m.b.H. abgeschlossenen Pachtvertrag (Zl. MA 49-367380-2019 vom 26. September 2019) über das Schloss Restaurant Cobenzl abzuändern. (einstimmig angenommen)
Berichterstatterin: GRin Mag. Andrea Mautz-Leopold
18. (903980-2020-GGS; MA 15, P 57) Folgende auf Grund des § 98 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:
1) Die MA 15 wird ermächtigt, mit dem Wiener Gesundheitsfonds in Umsetzung des Projektes "Sichere Wahlen" die vorgelegte Vereinbarung mit einmaligen Auszahlungen von 1 600 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/5001/728 gegeben.
2a) Die MA 15 wird ermächtigt, mit der Firma veloce liefert gmbh, Wien 11, Döblerhofstraße 16, den vorgelegten Vertrag mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 16 000 000 EUR betreffend die Durchführung von Logistikleistungen im Zusammenhang mit Probenentnahme mittels Gurgellösung abzuschließen. Die auf das Finanzjahr 2020 entfallende Auszahlung in der Höhe von 6 000 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5001/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 15 im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr Vorsorge zu treffen.
2b) Die MA 15 wird ermächtigt, mit dem Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs, Landesverband Wien, den vorgelegten Vertrag mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 13 112 000 EUR betreffend die Durchführung und den Ausbau diverser Teststraßen abzuschließen. Die auf das Finanzjahr 2020 entfallende Auszahlung in der Höhe von 7 103 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5001/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 15 im Rahmen des Globalbudgets im Folgejahr Vorsorge zu treffen.
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