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Gemeinderat, 63. Sitzung vom 29.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 50 von 99

 

mich bei den Mitgliedern und freue mich bereits auf die weiteren Petitionen! (Beifall bei SPÖ und GRÜNEN.)

 

Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl: Zu Wort gemeldet ist Frau GRin Mag. Emmerling. Ich erteile ihr das Wort.

 

14.10.42

 

GRin Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS)|: Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie!

 

Ich freue mich, dass ich heute auch zum Petitionsbericht sprechen darf. Ich war ja auch vor meinem Kollegen Thomas Weber in diesem Ausschuss tätig. Es hat mir immer große Freude gemacht und an dieser Stelle auch meinen Dank an die hervorragende Arbeit auch der MA 62 und MA 65, aber auch allen Mitgliedern des Ausschusses. Ich weiß, wie aufwändig es ist, eine Petition zu beurteilen, sich hier alle möglichen Blickwinkel zu erarbeiten und dann schlussendlich diese Komplexität auch zu verstehen und dieses Anliegen zu begreifen, das hier wirklich dahintersteht. Also an dieser Stelle vielen Dank dafür! (Beifall bei den NEOS.)

 

Meine VorrednerInnen haben schon auf die Anzahl der Petitionen hingewiesen und wie viele auch mit einer positiven Empfehlung abgeschlossen wurden. Da habe ich mir den Bericht noch einmal genauer angeschaut und bin auf etwas draufgekommen, etwas, das ich schon auch während meiner Tätigkeit hier immer wieder gesagt habe: Mir scheint, wenn man auch mit Bürgerinitiativen spricht, nie eine Zufriedenheit da zu sein, was den Abschluss einer Petition betrifft. Man hat ein Anliegen, bringt es ein, es sind oft viele verschiedene Punkte, keine Frage, aber am Ende bleibt nicht das Gefühl, etwas erreicht zu haben. Das liegt vielleicht daran, und das sieht man im Petitionsbericht ganz schön, dass fast alle Petitionen mit dem Satz schließen: „Der Petitionsausschuss kam insgesamt zur Ansicht, dass der wesentlichen Zielrichtung Ihrer Petition entsprochen werden konnte.“ Und jetzt greife ich nur ein Bespiel heraus, Mauserlweg, da wird genau das genauso beschrieben: „Es wurde den wesentlichen Zielrichtungen Ihrer Petition entsprochen.“ Und das ist für den Petitionswerber nicht nachvollziehbar. Klar, der Petitionsausschuss hat diese entsprechende Empfehlung der Stadträtin gegeben, aber umgesetzt ist noch lange nichts. Und ich glaube, das ist der Punkt, wo man vielleicht ein bissel kommunikativ darauf schauen muss, wie man mit den Petenten kommuniziert, denen sagt, es wurde eh entsprochen, aber zur Umsetzung kommt es in Wahrheit dann in den wenigsten Fällen.

 

Und noch ein Punkt. Kollegin Kickert, Sie haben gesagt, dass es natürlich viele verschiedene Formen der Beteiligung in der Stadt gibt und die Petitionen ein Teil davon sind, überhaupt keine Frage, und es soll hier heute nur das besprochen werden. Ich sehe das nicht ganz so, weil wo sonst, außer bei diesem Tagesordnungspunkt Petitionsberichte, den wir hier ein Mal im Jahr auf der Tagesordnung haben, sollen wir insgesamt über Beteiligung sprechen. Deswegen möchte ich das auch gerne, vielleicht nicht direkt an Sie als Ausschussvorsitzende gerichtet, sondern natürlich auch an Sie, Frau Stadträtin, die Sie auch für Bürgerbeteiligung in Summe zuständig sind. Und ja, es geht mir um das Recht, um den Rechtsanspruch auf Mitsprache. Mein Kollege Thomas Weber hat es schon gesagt und andere Vorredner vor mir: Wir haben hier einfach noch Aufholbedarf, was Beteiligungsperformance betrifft und was diesen Rechtsanspruch auf Mitsprache betrifft. Tatsache ist, wir haben ein Instrument, das uns diesen Rechtsanspruch auf Mitsprache gibt, und das ist die Umweltverträglichkeitsprüfung. Ich komme jetzt natürlich, wahrscheinlich wissen Sie es schon und haben es geahnt, auf dieses Thema zurück, das ich heute in der Fragestunde aufs Tapet gebracht habe. Diesen Rechtsanspruch schafft eine UVP, weil warum ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gerade bei großen Stadtentwicklungsgebieten so wichtig, gerade da, wo viele Leute davon betroffen sind, wo es viele Anrainer gibt, die in irgendeiner Form geschützt werden müssen, die mitsprechen möchten, die ihre Ideen einbringen möchten, die Besorgnisse haben, was die zukünftige Lage ihrer Wohnsituation betrifft, die Umweltauswirkungen betrifft? Eine UVP verhindert in den wenigsten Fällen, und das zeigt uns auch die bisherige Erfahrung, ein Projekt, aber sie schafft Rechtssicherheit. Auf der einen Seite gibt es für Bürgerinitiativen Parteistellung. Die haben die Möglichkeit, mitzusprechen, ihre Sorgen darzulegen, darauf zu pochen, Umweltauswirkungen zu überprüfen. Der Schutz der Anrainerrechte kann durch eine UVP gewahrt werden. Die UVP schafft aber auch Rechtssicherheit für den Projektwerber, für Investoren, aber auch für die Stadt. Gerade in dem Fall, den ich heute angesprochen habe, würde eine UVP uns jetzt nicht vor diese Situation stellen, zu sagen, ui, vielleicht haben wir da was versäumt. Ich komme dann später darauf zurück. In der UVP kann ich Projekte einfach von allen Seiten beleuchten. Ich kann von vornherein ausschließen, dass Probleme auftreten. Ich kann abmildern, ich kann vermeiden, wo was zu vermeiden ist, die Belastungen durch die Anrainer, was den zusätzlichen Verkehr betrifft. Ich kann vorher schon sagen, ich brauche für dieses Projekt ein Verkehrskonzept, weil ich weiß, da kommen tausende neue Anrainer, die werden irgendwie anreisen. Ich glaube, wenn man so eine UVP durchführt, dann braucht man keine Angst davor haben. Es schafft nur Vorteile für den Projektwerber, für die Anrainer, und vor allem für das Miteinander in der Stadt. Ich habe damals vor zwei Jahren im Bereich Berresgasse/Siemensäcker, das sind große Stadtentwicklungsgebiete, schon kritisiert, warum hier keine UVP durchgeführt wird und warum Feststellungsbescheide negativ ausgestellt werden. Sie haben vollkommen recht, das ist ein gerichtliches Verfahren, es ist ein Behördenweg, der hier seinen Lauf nimmt und dann auch irgendwie beschieden wird. Aber in diesem Fall habe ich mir gedacht und ich habe mir mehrere Fälle angeschaut, das kann es eigentlich nicht sein. Was eine UVP-Pflicht betrifft oder nicht, das ist dann auch viel Interpretationssache, wie hier das EU-Recht ausgelegt wird. Ich habe mir deswegen Umweltjuristen als Experten dazugeholt, die mir diesen Verdacht bestätigt haben. Die haben gesagt, so, wie der Bund, aber eben dann in weiterer Folge auch die

 

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