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Gemeinderat, 63. Sitzung vom 29.01.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 89 von 99

 

in den Vorjahren seitens der Freiheitlichen selbstverständlich nicht die Unterstützung finden wird! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Lassen Sie mich das ein wenig ausführen und begründen. Der Verein ZARA hat ja als Leitbild und als selbstgestellte Aufgabe die Förderung der Zivilcourage und zusammengefasst die Bekämpfung aller Formen von Rassismus. Wenn man das so liest und zur Kenntnis nimmt, könnte man zur Auffassung kommen, dass das ja eine gute Sache ist. Wenn man sich aber dann mit diesem Verein ein wenig näher beschäftigt, kommt man drauf, dass diesen Begriffen doch eine sehr eigentümliche Bedeutung zugeschrieben wird.

 

Der Verein hat sich als Ziel die Förderung der rechtlichen und tatsächlichen Gleichstellung aller Menschen in Österreich gesteckt, und zwar unabhängig von Hautfarbe und Sprache. Dagegen ist auch noch gar nichts Wesentliches zu sagen. Bei der Sprache wird es natürlich schon ein bisschen differenzierend, weil es bei der Sprache natürlich nicht darauf ankommt, welche Sprache man spricht, dass man jetzt schlecht behandelt oder abwertend behandelt wird. Selbstverständlich ist aber in Österreich mit den Minderheitensprachen Deutsch die Amtssprache, und da findet unseres Erachtens natürlich selbstverständlich keine Gleichstellung aller Sprachen statt, sondern die Amtssprache in Österreich ist Deutsch und das soll auch so bleiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Was dann als weiteres Diskriminierungsmerkmal - nämlich das Aussehen - gemeint ist, erschließt sich mir nicht ganz, weil die Hautfarbe ja bereits angeführt ist. Also welches weitere Aussehen dann da als rassistische Diskriminierung herangezogen werden soll, ist mir jetzt nicht ganz klar. Religionszugehörigkeit erschließt sich mir schon. Wenn dann als Diskriminierungsmerkmal die Staatsbürgerschaft angeführt wird: Ja, selbstverständlich ist die Staatsbürgerschaft ein Diskriminierungsmerkmal. Diskriminierung bedeutet ja nichts weiter als Unterscheidung und da muss man halt die sachliche und unsachliche Diskriminierung heranziehen, ob eine Diskriminierung rechtmäßig ist oder nicht.

 

Die Diskriminierung auf Grund der Staatsbürgerschaft ist selbstverständlich ein zulässiges Diskriminierungsmerkmal und auch ein notwendiges Diskriminierungsmerkmal, beispielsweise beim Wahlrecht, auch wenn Sie das hier in der Stadt Wien nicht zur Kenntnis nehmen wollen und verfassungswidrigerweise versucht haben, Nichtstaatsbürgern die Wahlmöglichkeit zum Wiener Landtag einzuräumen, was Ihnen der Verfassungsgerichtshof abgedreht hat. (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Das stimmt nicht!) Selbstverständlich stimmt das (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Nein!), weil der Gemeinderat und der Landtag - soweit werden Sie es verfassungsrechtlich auch draufhaben - natürlich in der gleichen Wahl gewählt werden. Das ist bundesverfassungsgesetzlich … (GR Dr. Kurt Stürzenbecher: Auf Bezirksvertretungsebene!) Herr Kollege, auf Bezirksvertretungsebene haben EU-Bürger selbstverständlich ein Wahlrecht, aber es geht selbstverständlich nicht, dass in einem Vertretungskörper Nichtstaatsbürger wahlberechtigt sind. Das ist ganz klar und dagegen sind wir auch immer auftreten und das bleibt auch so! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Gehen wir aber jetzt einmal beim Verein ZARA weiter: Was sagt der Verein ZARA, wie definiert der Verein ZARA Zivilcourage? Ich darf einmal anführen: „Zivilcourage bedeutet, den Mut zu haben, sich für jemanden, dem Unrecht geschieht, einzusetzen.“ - Keine Frage, ist in Ordnung. - „Dies kann das Risiko eigener Nachteile beinhalten und unter Umständen den gesellschaftlichen und staatlichen Regeln zuwiderlaufen.“ Also was heißt das? Der Verein ZARA definiert Zivilcourage, als dass man sich den staatlichen Regeln widersprechend verhält. Meine Damen und Herren, das grenzt an Aufruf zum Gesetzesbruch! Und so einen Verein subventionieren Sie? (Zwischenruf von GRin Mag. Barbara Huemer.) Da sollten Sie sich in Wirklichkeit schämen und keine Subventionen verteilen! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Dann kommen wir zum schon erwähnten Rassismusreport: Der Verein ZARA nennt ihn ja als elementaren Bestandteil der Bildungs- und Sensibilisierungsarbeit, vermeint sogar, es sei die wichtigste Publikation von ZARA, und da kann man schon einige Kritikpunkte anmerken. Erstens einmal sind die geschilderten Vorwürfe meistens Vorwürfe von Zeugen. Jeder, der mit der Ermittlungsarbeit nur rudimentär befasst ist, weiß, dass Zeugen ungefähr die schlechteste Beweisquelle sind, die man haben kann.

 

Fragen Sie anwesende Zeugen zu einem Vorfall über eine bestimmte Person und Sie bekommen von Größendifferenzen von 50 cm, über andere Kleidung, bis zu einer anderer Hautfarbe, mit Mütze oder ohne Mütze. Zeugen sind also im Wesentlichen, auch weil sie natürlich den wahren Grund beispielsweise eines polizeilichen Einschreitens nicht kennen, die allerschlechtesten Quellen, die man haben kann. Da muss man immer den Bias, die bestimmten Lebensumständen dieser Personen, die Situation vor Ort mitberücksichtigen und genau das vermissen wir in diesem Report.

 

Der Verein ZARA sagt ja selbst im Vorwort, dass den Interessen jener Personen, die sich an ZARA wenden, und ihren Darstellungen das Vertrauen entgegengebracht wird. Und genau darin sehen wir natürlich ein ganz gewichtiges Problem, eben nicht dieses „audiatur et altera pars“ im Wesentlichen einzuhalten. Man schreibt sogar, man bemüht sich, die Stellungnahme der Gegenpartei einzuholen. Im Report findet sich dann selbst bei öffentlichen Stellen aber davon recht wenig.

 

Auch wie der Bericht geschrieben ist: Also jeder, der der deutschen Sprache hinreichend mächtig ist, weiß ja, dass die Schilderung, die Erzählform, der Konjunktiv ist. Der Verein ZARA verfasst seine Berichte grundsätzlich im Indikativ, also stellt diese Sachen als gegeben, als Wahrheit dar. Er stellt es so dar, dass, wenn jemand, der beim Verein ZARA vorbeischaut, eine Geschichte erzählt, dann aber sagt, er möchte sie nur dokumentiert und nicht weiter überprüft haben, dass diese Geschichte stimmt. Das ist eine Qualität, die man nur als erschreckend bezeichnen muss. Es findet überhaupt in vielen Fällen keine qualifizierte Überprüfung statt. Das ist ein Unwissenschaftlichsein bis zum Nichtmehrkönnen, es ist

 

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