Gemeinderat, 65. Sitzung vom 28.02.2020, Wörtliches Protokoll - Seite 67 von 73
schen Norm. Bitte lesen Sie sich ein, schauen Sie sich das an. Noch schöner wäre es, wenn die Gemeinde diese Information auch weitergäbe.
Jetzt kommen wir zu den Punkten, die unserer festen Überzeugung nach ergänzt werden müssen, und ich hoffe, dass die Kollegen der SPÖ, die jetzt ein bisschen lärmen, die Popcornsackerln aufmachen und bald eine Eintragung ins Klassenbuch bekommen, jetzt zuhören. (GR Christian Oxonitsch: Sie halten dieselbe Rede wie ...)
Die ambulante Versorgung konzentriert sich bei der Grippe - wird gesagt - auf wenige Hausärzte und den Ärztefunk. Nun, zunächst einmal sind die Hausärzte natürlich, wie Sie wissen, etwas verringert, deshalb konzentriert man sich jetzt auf den Ärztefunk. Das hat das Problem, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen, die im Ärztefunk fahren, gleichzeitig im Spital beschäftigt sind, das heißt, sie haben - hören Sie zu, schwätzen Sie da nicht! (Heiterkeit bei der FPÖ und GR Christian Oxonitsch.) - zwar einen Zwölfstundendienst, sind zwölf Stunden in einer entsprechenden Schutzkleidung bei Patienten, die möglicherweise Grippe, möglicherweise Coronavirus haben, und gehen nach dem Zwölfstundendienst zu ihrem Dienst im Spital, was wir nicht richtig finden.
Nun gibt es im Epidemiegesetz die Möglichkeit, Personen und Leistungen, die von großer Bedeutung sind, durch finanzielle Entschädigungen auszugleichen. Wir schlagen da vor, dass Kolleginnen und Kollegen, die den Ärztefunkdienst fahren und gleichzeitig eine Tätigkeit im Spital haben, von der Tätigkeit im Spital entbunden sind, und dass man ihnen das finanziell im Rahmen des Epidemiegesetzes ausgleicht. (Beifall bei der FPÖ.) Ich hoffe, das ist auch für die sozialdemokratischen Altgemeinderäte klar genug gewesen.
Der nächste Punkt der Ergänzung ist: Wir haben gewisse Punkte im Bereich der Infektionsausbreitung, die von großer Bedeutung sind. Das sind Kindergärten, Kinderhorte, Kindertageseinrichtungen, und - da wiederhole ich mich - wir haben einen nicht geringen Anteil an Personen, die ohne Krankenkasse, ohne Versorgung und auch zum Teil illegal beschäftigt sind. Ich wiederhole im Sinne der Betroffenen, dass wir mobile Ambulanzcontainer bereitstellen mögen, wo unter Wahrung der Anonymität Personen, die nicht versichert sind, Personen, die auch einer illegalen Beschäftigung nachgehen, die Möglichkeit haben, sich untersuchen zu lassen, die Möglichkeit haben, eventuell auf Grippe oder Corona untersucht zu werden und wenn die Erkrankung nachgewiesen wird, dann einer weiteren Behandlung zugeführt werden.
Ich komme jetzt zum wichtigsten Punkt. Das ist der Bereich, der im Pandemieplan, zumindest im Wiener Pandemieplan, überhaupt nicht vorkommt, der aber in den Pandemieplänen der Schweiz und Deutschlands sehr wohl vorkommt: Das ist der betriebliche Pandemieplan beziehungsweise der Betriebspandemieplan.
Wie Sie sich sicherlich vorstellen können, ist eine Pandemie beziehungsweise die Vorbereitung zur Bekämpfung und Kontrolle einer Pandemie nicht nur ein medizinisches Problem, sondern auch ein wirtschaftliches Problem. Es geht da einerseits um eine Gewährleistung essenzieller Unternehmen. Es geht um die Auswirkung von Pandemien auf Organisationen und Einrichtungen der sogenannten kritischen Infrastrukturen, das wären Informationstechnik, Telekommunikation, Transport, Verkehr, Wasser, Lebensmittelhandel, aber auch Finanz- und Versicherungswesen. Die öffentliche Verwaltung zähle ich da auch dazu.
Im Ziel dieser betrieblichen Pandemieplanung ist es von Bedeutung, zumindest einen Minimalbetrieb aufrechtzuerhalten und entsprechendes Krisenpersonal heranzubilden und auszubilden. Das muss natürlich schon über Jahre im Voraus passieren, nicht zwei Wochen vorher mit dem Austeilen von Foldern und mit der treuherzigen Bemerkung, ja, wir kümmern uns eh um die Betriebe.
Der Betriebspandemieplan hat - fast gleichwertig gegenüber dem medizinischen Pandemieplan - von jedem Bürger, von jeder Bürgerin, von jedem Unternehmer, von jedem Angestellten eines bedeutenden Unternehmens eingesehen zu werden, damit man sich darauf vorbereiten kann. Mit diesem betrieblichen Pandemieplan werden auch, sofern der Betrieb groß genug und medizinisches Assistenzpersonal dabei ist, entsprechende Informationen ausgegeben. Es wird die Schutzausrüstung geplant, und das ist ganz wichtig, die Schutzausrüstung muss natürlich vom Land gestellt werden, denn die essenziellen Unternehmen, die essenziellen Betriebe arbeiten ja im zeitlichen Bereich einer Pandemie für das Land, für die Stadt und es ist nicht akzeptabel, dass diese essenziellen Unternehmen, die wichtigen Betriebe, die die kritischen Infrastrukturen stabilisieren, Schutzkleidung auf eigene Kosten besorgen müssen. (Beifall bei der FPÖ.) Da ist die Landesregierung angehalten, erstens einen ausreichend klaren Betriebspandemieplan zu liefern und auch die Ressourcen für diese Betriebe bereitzustellen und zu gewährleisten.
Ein anderer Bereich von Unternehmen, die für einen Betriebspandemieplan auch von Bedeutung sind, sind Betriebe, die vertragliche Verpflichtungen gegenüber Kunden vor allem im internationalen Bereich haben und die, wenn sie im zeitlichen Rahmen einer Pandemie eine zu geringe oder zumindest nicht einmal eine minimale Leistung erbringen können, erhebliche finanzielle Schäden erleiden werden. Auch bei diesen Betrieben - auch wenn sie nicht zu den essenziellen Unternehmungen zählen, aber durch Vorgaben, vertragliche Verpflichtungen und Rechtsverordnungen gezwungen sind, im internationalen Bereich Produktion und Leistung aufrechtzuerhalten - hat das Land dafür zu sorgen, dass zumindest Versorger und extern zu erbringende Hilfen wie Wartung und Entstörung gewährleistet werden. Auch da sind wir der festen Überzeugung, dass im Rahmen der Unterstützung der einheimischen Wirtschaft die Schutzausrüstung, die Schutzkleidung vom Land gestellt zu werden hat. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Bedeutung eines Betriebspandemieplans liegt natürlich in der Stabilisierung der Infrastruktur, auch in der Stabilisierung und Einschätzung von wirtschaftlichen
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