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Gemeinderat, 67. Sitzung vom 29.04.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 12

 

präliminiert Jahr 2020                 1 665 000 EUR

 

(davon 1 515 000 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 15. Dezember 2017)

 

präliminiert Jahr 2021                 1 665 000 EUR

 

(davon 1 515 000 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 15. Dezember 2017)

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag der Erhöhung von 150 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/781 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag des kommenden Jahres Vorsorge zu treffen.

 

(269060-2020-GKU; MA 7, P 38) Die Subvention an den Verein Superamas zur Förderung von Kunstprojekten im Jahr 2020 für das Jahresprogramm "Huggy Bears 2020" in der Höhe von insgesamt 80 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/757 sowie 1/3819/757 gegeben.

 

(271085-2020-GKU; MA 7, P 40) Die zusätzliche Subvention an den Verband Stadtinitiative - DAS OFF THEATER im Jahr 2020 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt, somit erhöht sich die Subvention auf 170 000 EUR. Die Bedeckung der Erhöhung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(273898-2020-GKU; MA 7, P 41) Zur Förderung von Bau- und Investitionsvorhaben von kleineren und mittelgroßen Wiener Theaterbühnen wird im Jahr 2020 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 1 155 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 200 000 EUR zu unterstützen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3819/775, 777 und 786 gegeben.

 

(273555-2020-GKU; MA 7, P 42) Folgende auf Grund des § 98 WStV Abs. 1 getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:

 

Für die Gewährung von einmaligen Arbeitsstipendien und Beihilfen an Kulturschaffende und WissenschaftlerInnen auf Grund der derzeitigen Corona-Krise wird im Jahr 2020 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 1 000 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/768 gegeben.

 

(262205-2020-GKU; MA 7, P 43) Die Vergabe der Offspace-Preise im Jahr 2020 in der Höhe von 20 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757 sowie 768 gegeben.

 

(263327-2020-GKU; MA 7, P 44) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der durch die Gremien der Stadt Wien für die Subvention befürworteten Institution ermächtigt. Der befürworteten Institution werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                   50 000 EUR 

 

präliminiert Jahr 2021                 150 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 100 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der für die Subvention befürworteten Institution nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 50 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755 und 757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(265045-2020-GKU; MA 7, P 45) Die Subventionen an folgende Vereine bzw. Institutionen für das Jahr 2020 werden wie folgt genehmigt:

Vienna Design Office - Verein Neigungsgruppe Design

50 000 EUR

creative headz OG

10 000 EUR

Summe

60 000 EUR

Die Bedeckung der Förderungen für das Jahr 2020 in der Höhe von 60 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(274084-2020-GKU; MA 7, P 47) Zur Förderung diverser Projekte im Bereich Filmfestivals und Sommerkinos wird im Jahr 2020 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 1096576-2019-GKU) von ursprünglich 123 000 EUR um 85 500 EUR auf sohin insgesamt 208 500 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 50 000 EUR zu unterstützen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(260685-2020-GKU; MA 7, P 48) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Architekturzentrum Wien ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Architekturzentrum Wien werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 1 500 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021                 1 500 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 1 500 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien

 

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