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Gemeinderat, 67. Sitzung vom 29.04.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 12

 

eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 1 500 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(263577-2020-GKU; MA 7, P 49) Die Subvention an den Verein "Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung - Dokumentation - Vermittlung" im Jahr 2020 für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien (VWI) in der Höhe von 560 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(265180-2020-GKU; MA 7, P 50) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Wirtschaftsuniversität Wien ermächtigt. Der Subventionsnehmerin Wirtschaftsuniversität Wien werden für die Jahre 2020 bis 2025 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 130 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021                 530 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 530 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 530 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2024                 530 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2025                 400 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag in der Höhe von 130 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 bedeckt. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(265603-2020-GKU; MA 7, P 52) Die Subvention an den Verein Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt, FORBA im Jahr 2020 für das Projekt "Modelle für kollaboratives Wirtschaften in der Postwachstumsgesellschaft" in der Höhe von 99 700 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(271294-2020-GKU; MA 7, P 53) Die Subvention an die Österreichische Akademie der Wissenschaften im Jahr 2020 für Wien-bezogene Forschungsprojekte und ein DOC-Stipendium in der Höhe von 350 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(236248-2020-GFW; MA 63, P 61) Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für die Organe der Gemeinde Wien zum 31. März 2020 wird zur Kenntnis genommen.

 

(10859-2020-GFW; MA 5, P 62) 1) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2020 über zusammengefasste Überschreitungen für das Verwaltungsjahr 2019 mit 41 430 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

2) Der 1. periodische Bericht im Jahr 2020 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2020 mit 809 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 101/20)

 

(320621-2020-GKU; MA 7, P 64) Folgende auf Grund des § 98 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:

 

Zur Gewährung von einmaligen Arbeitsstipendien und Beihilfen an Kulturschaffende und WissenschaftlerInnen auf Grund der derzeitigen Corona-Krise wird im Jahr 2020 eine Erhöhung des bereits vom GRA für Kultur und Wissenschaft genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 273555-2020-GKU) von ursprünglich 1 000 000 EUR um 2 000 000 EUR auf sohin insgesamt 3 000 000 EUR genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3819/768 gegeben.

 

5. Vorsitzender GR Mag. Thomas Reindl nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummern 26 und 27 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt werden:

 

Postnummern 26, 27, 63, 10, 11, 13, 14, 15, 28, 29, 55, 56, 1, 2, 3, 5, 6, 60, 4, 32, 35, 37, 39, 46, 51, 57, 58, 59 und 54

 

Berichterstatter: GR Ing. Christian Meidlinger

 

6. (290127-2020-GFW; MA 5, P 26) Folgende auf Grund des § 98 WStV getroffene Verfügung wird nachträglich genehmigt:

 

1) Die Umwidmung der mit Beschluss des Stadtsenates vom 17. März 2020 genehmigten Fördermittel aus dem "Existenzsicherungsfonds" bzw. Notlagenfonds der Wirtschaftskammer Wien für EPUs und Kleinstunternehmen in der Höhe von 5 000 000 EUR als Aufstockung für die Bürgschaftsaktion der WKBG auf sohin 10 000 000 EUR gemeinsam mit der Abgeltung der einmaligen Bearbeitungskosten sowie der laufenden Bürgschaftsprovisionen aus der Aufstockung in der Höhe von 100 000 EUR im Jahr 2020 und bis zu 50 000 EUR in den Folgejahren wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/7880/781 gegeben. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 5 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

2) Die wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Sofortmaßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19 Krisensituation mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 14 000 000 EUR werden genehmigt. Der Magistrat wird ermächtigt, die entsprechenden Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Eindämmung der Folgen der COVID-19

 

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