Gemeinderat, 67. Sitzung vom 29.04.2020, Sitzungsbericht - Seite 7 von 12
3) Vom Magistrat, d.h. der zuständigen Förderdienststelle, bis 30. September 2020 zur Bekämpfung bzw. Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation abgeschlossene Förderverträge mit Fördernehmerinnen bzw. Fördernehmern gelten als genehmigt, sofern im Einzelfall die Förderhöhe von 10 000 EUR nicht überschritten, und die Fördermittel bereits im Voranschlag 2020 auf der jeweiligen Auszahlungsgruppe unter Berücksichtigung der vom Gemeinderat beschlossenen Deckungsfähigkeiten bedeckt sind. Diesfalls hat die Fördernehmerin bzw. der Fördernehmer die widmungsgemäße Verwendung der Fördermittel mittels Erklärung und Aufstellung über die zur Bekämpfung bzw. Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation getätigten Personal-, Sach- und Investitionskosten zu belegen. Diese Erklärung und Aufstellung ist jener Förderdienststelle, welche die Förderung ausbezahlt hat, im Zuge der Förderabrechnung vorzulegen. Dem zuständigen Gemeinderatsausschuss sind die Anzahl der betroffenen Förderfälle und die Gesamthöhe der ausbezahlten Förderungen nach erfolgter Förderabrechnung zur Kenntnis zu bringen.
Förderungen im Zusammenhang mit der Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit der politischen Parteien (Akademieförderung) auf Grund des GRB vom 16. Dezember 2015, PGL-03594-2015/0001/GAT, Förderungen an die Klubs des Wiener Gemeinderates (Klubförderung) auf Grund des GRB vom 20. Dezember 1996, Zl. 212/96-Gbl, zuletzt geändert am 14. Dezember 2012, sowie sonstige Zuwendungen an politische Parteien sind von den Punkten 1) bis 3) ausgenommen.
4) Der Magistrat wird ermächtigt, bis 31. Dezember 2020 zur Bekämpfung bzw. Abfederung der Auswirkungen der COVID-19 Krisensituation auf die Einhebung von im Zusammenhang mit Rechtsgeschäften stehenden Verzugszinsen und Stundungszinsen zu verzichten. (einstimmig angenommen)
(Rednerinnen bzw. Redner: GR Karl Baron, GR Christoph Wiederkehr, MA, StR Dr. Markus Wölbitsch-Milan, MIM, GR Johann Arsenovic, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Christian Oxonitsch, GR Dietrich Kops, GR Markus Ornig, MBA, GR Mag. Manfred Juraczka, GRin Mag. Barbara Huemer, GRin Angela Schütz, GR Dr. Kurt Stürzenbecher und GR Nemanja Damnjanovic, BA)
Berichterstatter: GR Ing. Christian Meidlinger
7. (315188-2020-GFW; MA 5, P 63) Die Leistung eines Gesellschafterzuschusses an die zu gründende Gesellschaft "Stolz auf Wien Beteiligungs GmbH" in der Höhe von bis zu 20 000 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/9140/755 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ und DAÖ)
(PGL-356660-2020-KFP/GAT) Der Zusatzantrag von GR Mag. Dietbert Kowarik betreffend Aufsichtsrat für die "Stolz auf Wien Beteiligungs GmbH" wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, ÖVP und DAÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE und NEOS)
(Rednerin bzw. Redner: GR Karl Baron, GR Markus Ornig, MBA, GR Mag. Manfred Juraczka, GR Dipl.-Ing. Martin Margulies, StRin Mag. Ulrike Nittmann, GR Dr. Kurt Stürzenbecher und GR Mag. Dietbert Kowarik)
Berichterstatter: GR Ing. Christian Meidlinger
8. (251263-2020-GFW; MA 5, P 10) Der Inhalt der vorgelegten "Förderrichtlinie der Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5)" wird zustimmend zur Kenntnis genommen, die dargelegte Vorgangsweise genehmigt und die MA 5 ermächtigt, redaktionelle und formelle Änderungen vorzunehmen. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, FPÖ, ÖVP und DAÖ, Ablehnung NEOS)
(PGL-356702-2020-KFP/GAT) Der Abänderungsantrag von GR Mag. Dietbert Kowarik betreffend Ergänzung der neuen Förderrichtlinien der MA 5 wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, ÖVP, NEOS und DAÖ, Ablehnung SPÖ und GRÜNE)
(PGL-356744-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Mag. Dietbert Kowarik betreffend Donauinselfest wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, NEOS und DAÖ, Ablehnung SPÖ, GRÜNE und ÖVP)
(Rednerin bzw. Redner: GR Markus Ornig, MBA, GR Mag. Dietbert Kowarik und GRin Mag. Nicole Berger-Krotsch)
Folgende zwei Anträge des Stadtsenates werden ohne Verhandlung angenommen:
Berichterstatter: GR Ing. Christian Meidlinger
9. (252789-2020-GFW; MA 5, P 11) Ein anteiliger Solidaritätsbeitrag Wiens in der Höhe von 213 952 EUR zur Linderung der humanitären Krise in Syrien an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) im Wege der Austrian Development Agency (ADA) gemäß vorgelegtem Bericht wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/777 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE, ÖVP und NEOS, Ablehnung FPÖ und DAÖ)
Berichterstatterin: GRin Barbara Novak, BA
10. (278329-2020-GFW; MA 5, P 13) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot (inklusive Richtlinie betreffend die Abwicklung von Förderungen) an die Landesorganisation Wien des Pensionistenverbandes Österreichs in der Höhe von 85 000 EUR zur Durchführung der laufenden Tätigkeit im Jahr 2020 zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben. (Zustimmung SPÖ, GRÜNE und ÖVP, Ablehnung FPÖ, NEOS und DAÖ)
Berichterstatterin: GRin Barbara Novak, BA
11. (278579-2020-GFW; MA 5, P 14) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot (inklusive Richtlinie betreffend die Abwicklung von Förderungen) an den Verein Männerberatung in der Höhe von 50 000 EUR zur Durchführung der laufenden Tätigkeit im Jahr 2020 zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben. (einstimmig angenommen)
(PGL-356834-2020-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-utions-)Antrag von GR Michael Niegl, GR Anton Mahdalik,
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