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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 21

 

(424820-2020-GKU; MA 7, P 48) Die Subvention an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2021 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von 1 200 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2021 auf Haushaltsstelle 1/3813/757 Vorsorge zu treffen.

 

(430591-2020-GKU; MA 7, P 49) Zur Förderung an diverse MusikerInnen, Musikinitiativen und -institutionen in Form von Jahressubventionen und Projektkostenzuschüssen im Bereich Musik wird im Jahr 2020 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 1021574-2019-GKU) von ursprünglich 1 546 000 EUR um 50 000 EUR auf sohin insgesamt 1 596 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 50 000 EUR zu unterstützen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3819/755, 757 und 768 gegeben.

 

(467340-2020-GKU; MA 7, P 50) Die Subvention an den Verein Österreichische Musikförderung (ÖMF) im Jahr 2020 für Musikproduktionsförderungen in der Höhe von 250 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(391270-2020-GKU; MA 7, P 51) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Tschauner Bühne GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Tschauner Bühne GmbH werden für die Jahre 2021 bis 2023 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2021                 100 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 100 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 100 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2021 bis 2023 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(405606-2020-GKU; MA 7, P 52) Die Subventionen an folgende Vereine für das Jahr 2021 werden wie folgt genehmigt:

1) Archipelago - Verein für performative Künste

90 000 EUR

2) Art in Motion, Verein zur Förderung von interdisziplinärer und transformativer Kunst

60 000 EUR

3) Art*Act Kunstverein

70 000 EUR

4) das bernhard ensemble

50 000 EUR

5) Dascollectiv - Verein zur Förderung interkulturellen Austauschs

70 000 EUR

6) Kunst- und Kulturverein Raw Matters

40 000 EUR

7) kunststoff - Verein zur Förderung zeitgenössischer Tanzproduktion

60 000 EUR

8) M.A.P. - Movement Art Programmes Vienna Verein zur Förderung und Vermittlung zeitgenössischer Bewegungskunst

 

60 000 EUR

9) SPITZWEGERICH - Verein zur Entwicklung und Produktion künstlerischer Aktionen

60 000 EUR

10) Verein für modernes Tanztheater

60 000 EUR

11) Verein für philosophische Praxis

60 000 EUR

12) VIENNA MAGIC - VEREIN ZUR FÖRDERUNG VON PERFORMANCE; ZEITGENÖSSISCHEM TANZ, DARSTELLENDER KUNST- UND BILDENDER KUNST

 

50 000 EUR

13) Wiener Tanz- und Kunstbewegung

  80 000 EUR

Summe

810 000 EUR

Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2021 auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(406786-2020-GKU; MA 7, P 53) Die Subvention an die Gloria Theater Betriebs GesmbH im Jahr 2021 für die Jahrestätigkeit (inklusive eines Entschuldungsbetrages) in der Höhe von 550 000 EUR wird genehmigt. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2021 auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(416538-2020-GKU; MA 7, P 54) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum GmbH ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Dschungel Wien - Theaterhaus für junges Publikum GmbH werden für die Jahre 2021 bis 2023 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2021                 1 450 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 1 450 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 1 450 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(426335-2020-GKU; MA 7, P 55) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit

 

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