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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 21

 

der Volkstheater Gesellschaft m.b.H. betreffend "Volks-theater/Bezirke" ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. betreffend "Volkstheater/Bezirke" werden für die Jahre 2021 bis 2023 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2021                 800 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 800 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 800 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(426413-2020-GKU; MA 7, P 56) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Koproduktionshaus Wien GmbH ermächtigt. Die derzeitig bewilligte Mehrjahresförderung für die Jahre 2019 bis 2022 durch die Stadt Wien - Kultur sieht eine jährliche Fördersumme von 1 600 000 EUR (GRB vom 27. Juni 2018, Zl. 448184-2018-GKU) vor. Der Subventionsnehmerin Koproduktionshaus Wien GmbH werden für die Jahre 2020 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 1 675 000 EUR

 

(davon 1 600 000 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 27. Juni 2018)

 

präliminiert Jahr 2021                 1 675 000 EUR

 

(davon 1 600 000 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 27. Juni 2018)

 

präliminiert Jahr 2022                 1 675 000 EUR

 

(davon 1 600 000 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 27. Juni 2018)

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Der auf das Finanzjahr 2020 entfallende Betrag der Erhöhung von 75 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 bedeckt. Für die Bedeckung des Restbetrages ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(429790-2020-GKU; MA 7, P 58) Zur Förderung an diverse Theatergruppen, -institutionen und Einzelpersonen in Form von Standortförderungen, Jahressubventionen, Projektzuschüssen und Beratungskosten wird im Jahr 2021 ein erster Rahmenbetrag in der Höhe von 1 500 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 50 000 EUR zu unterstützen. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2021 auf den Haushaltsstellen 1/3240/757, 755, 768 und 781 Vorsorge zu treffen.

 

(437796-2020-GKU; MA 7, P 59) Die Subventionen an folgende Vereine bzw. Institutionen und Einzelunternehmen für die Jahrestätigkeit im Jahr 2021 werden wie folgt genehmigt:

1) Freie Bühne Wieden

80 000 EUR

2) SPIELRAUM Theater & Theaterstudio

150 000 EUR

3) Theater-Center-Forum

60 000 EUR

4) THEATER ZUM FÜRCHTEN

370 000 EUR

5) Verband Stadtinitiative - DAS OFF THEATER

170 000 EUR

6) Verein der Freunde der Freude am Theater

100 000 EUR

Summe

930 000 EUR

Für die Bedeckung der Förderungen in der Höhe von insgesamt 930 000 EUR ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets im Voranschlag 2021 auf den Haushaltsstellen 1/3240/757, 755 und 768 Vorsorge zu treffen.

 

(442568-2020-GKU; MA 7, P 60) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theaterverein Odeon ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Theaterverein Odeon werden für die Jahre 2021 bis 2022 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2021                 800 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 800 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(445652-2020-GKU; MA 7, P 61) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Volkstheater Gesellschaft m.b.H. ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Volkstheater Gesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2021 bis 2023 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

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