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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 7 von 21

 

präliminiert Jahr 2021                 9 000 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2022                 9 000 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 9 000 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(445669-2020-GKU; MA 7, P 62) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. ermächtigt. Die derzeitig bewilligte Mehrjahresförderung für die Jahre 2019 bis 2021 durch die Stadt Wien - Kultur sieht für 2021 eine Fördersumme von 7 813 689 EUR (GRB vom 24. Oktober 2018, Zl. 819427-2018-GKU) vor. Dem Subventionsnehmer Theater in der Josefstadt Betriebsgesellschaft m.b.H. werden für die Jahre 2021 bis 2023 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2021                 9 500 000 EUR

 

(davon 7 813 689 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 24. Oktober 2018)

 

präliminiert Jahr 2022                 9 500 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 9 500 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/781 Vorsorge zu treffen.

 

(445683-2020-GKU; MA 7, P 63) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit dem Theater der Jugend ermächtigt. Die derzeitig bewilligte Mehrjahresförderung für die Jahre 2019 bis 2021 durch die Stadt Wien - Kultur sieht eine jährliche Fördersumme von 4 070 000 EUR (GRB vom 27. September 2018, Zl. 695189-2018-GKU) vor. Dem Subventionsnehmer Theater der Jugend werden für die Jahre 2021 bis 2023 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2021                 5 000 000 EUR

 

(davon 4 070 000 EUR bereits beschlossen,

 

GRB vom 27. September 2018)

 

präliminiert Jahr 2022                 5 000 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2023                 5 000 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre darf jedoch, wenn sie für das laufende Jahr erfolgt, 2,5 vH, sonst 5 vH des für das vorangegangene Jahr geleisteten Betrages nicht überschreiten. Für die Bedeckung ist von der Stadt Wien - Kultur im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(457308-2020-GKU; MA 7, P 64) Zur Förderung diverser Theatergruppen, -institutionen und Einzelpersonen in Form von Standortförderungen, Jahressubventionen, Projektzuschüssen, Arbeitsstipendien und Beratungskosten wird im Jahr 2020 eine Erhöhung des bereits genehmigten Rahmenbetrages (Zl. 930116-2019-GKU und Zl. 340313-2020-GKU) von ursprünglich 1 921 000 EUR um 162 000 EUR auf sohin insgesamt 2 083 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 50 000 EUR zu unterstützen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755, 757, 768 und 781 gegeben.

 

(457389-2020-GKU; MA 7, P 65) Die Subvention an die IG Freie Theaterarbeit im Jahr 2020 für die Vorhaben Online-Plattform und Zusatzberatung in der Höhe von insgesamt 30 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.

 

(381262-2020-GKU; MA 7, P 67) Die Stadt Wien - Kultur wird zum Abschluss einer Mehrjahresvereinbarung mit der Forschungs- und Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur ermächtigt. Dem Subventionsnehmer Forschungs- und Dokumentationsstelle für neuere österreichische Literatur werden für die Jahre 2020 bis 2021 nachstehende Subventionen bis zu den genannten Beträgen gewährt:

 

präliminiert Jahr 2020                 40 000 EUR

 

präliminiert Jahr 2021                 40 000 EUR

 

Bei Nichtzustandekommen der Mehrjahresvereinbarung soll der Vereinigung nur eine einjährige Förderung gewährt werden. In Anlehnung an die im Wiener Museumsgesetz vorgesehene Regelung behält sich die Stadt Wien vor, diese Förderung zu kürzen oder teilweise zu sperren, wenn eine Verschlechterung der finanziellen Situation der Stadt Wien eintritt oder sonst die Einhaltung von mit dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften vereinbarten Stabilitätszielen gefährdet erscheint. Das Ausmaß der Kürzung oder Sperre

 

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