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Gemeinderat, 70. Sitzung vom 24.06.2020, Wörtliches Protokoll  -  Seite 68 von 147

 

gegenstand der Untersuchungskommission soll daher die Verwaltungsführung der Stadt Wien im Zusammenhang mit der Vergabe und Abrechnung von Fördermitteln sein, insbesondere die nun angeführten Rechtsträger: s2arch - Verein für soziale und nachhaltige Architektur, Wiener Kinder- und Jugendbetreuung, Verein Freunde der Donauinsel, Wiener Kulturservice, Verein Wiener Stadtfeste, Verein Kulturzentrum Spittelberg, Modern Society - Verein zur Förderung der politischen Bildung und Forschung im urbanen Raum, Community-TV GmbH, Verein Stadtimpuls und Verein zur Förderung der Stadtbenutzung.

 

Die Aufgaben und rechtlichen Befugnisse einer Untersuchungskommission haben uns im gesamten Verlauf der Untersuchung beschäftigt, daher gehe ich hier nun auf diesen Aspekt explizit ein. Die Untersuchungskommission ist ein eigenes Organ der Stadt Wien, ihre Aufgabe ist es, in einem behördlichen Verfahren den maßgeblichen Sachverhalt festzustellen, und zwar hinsichtlich der Verwaltungsführung der Organe der Stadt Wien, die einer politischen Verantwortlichkeit unterliegen, und das sind der Bürgermeister oder amtsführende Stadträtinnen und Stadträte. Über diesen Sachverhalt hat die Untersuchungskommission dann dem Gemeinderat zu berichten. Dazu haben wir Ihnen einen Bericht vorgelegt.

 

Die Untersuchungskommission kann nicht die Handlungen von privaten Rechtsträgern oder deren Organe prüfen, denn das ist nicht mehr Teil der Verwaltungsführung der Organe der Stadt.

 

Eine weitere Grenze der Zuständigkeit der Untersuchungskommission bildet der Einsetzungsantrag. Dieser definiert den Umfang der Untersuchung oder, anders gesagt, was nicht vom Einsetzungsantrag umfasst ist, kann auch nicht später in die Untersuchungskommission hineingebracht werden. Aber auch innerhalb dieses Rahmens ist der Untersuchungsbereich nicht völlig unbegrenzt, denn es geht um den Zuständigkeitsbereich der genannten Organe Bürgermeister und amtsführende Stadträtinnen und Stadträte. Das bedeutet, dass Verwaltungshandeln, das nicht dem Bürgermeister oder einem amtsführenden Stadtrat, einer Stadträtin zuzurechnen ist, wie etwa einem Gemeinderatsausschuss oder auch dem Gemeinderat selber oder etwa dem Stadtsenat, nicht Gegenstand der Untersuchungskommission sein kann.

 

Angesichts der festgestellten rechtlichen Teilzulässigkeit verlautete der Vorsitzende des Gemeinderats, Kollege Reindl, in der Sitzung vom 25. Oktober 2019 - ich zitiere: „Der Antrag erfüllt die formellen Voraussetzungen, ist daher dem Grunde nach zulässig, insoweit der Antrag allerdings auch Gegenstände umfasst, die nicht in die Zuständigkeit der Untersuchungskommission fallen, wird festgestellt, dass diese Teile des Antrages als nichtig zu betrachten sind.“ Das wird später in meinen Ausführungen noch von Bedeutung sein.

 

Die Aufgabe einer Untersuchungskommission ist nicht die rechtliche, politische oder sonstige Bewertung dieses Verwaltungshandelns, sondern die Feststellung eines Sachverhaltes. Die politische Bewertung dieses Handelns obliegt auf Grund des vorliegenden Berichtes Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, und diese Bewertung findet heute in der anschließenden Diskussion statt.

 

Wie bereits vom Herrn Vorsitzenden gerade ausgeführt, übernahm Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Heufler den Vorsitz der Kommission. Zu seinem Stellvertreter wurde der Präsident des Arbeits- und Sozialgerichtes im Ruhestand HR Dr. Einar Sladeček bestellt. Auch ich möchte mich an dieser Stelle sehr herzlich bei beiden für die juristisch fundierte und gelungene Vorsitzführung bedanken. (Allgemeiner Beifall.)

 

Die konstituierende Sitzung der Untersuchungskommission fand am 2. Dezember 2019 statt. Die Kommission hat dann am 20. Dezember 2019 ihre Tätigkeit aufgenommen und hat insgesamt elf öffentliche Sitzungen abgehalten. Bedingt durch die Corona-Pandemie musste die Untersuchungskommission ab Mitte März eine zweimonatige Sitzungspause einlegen. In 9 Sitzungen wurden insgesamt 29 Zeuginnen und Zeugen befragt, davon ein Zeuge 3 Mal, es handelt sich um den Herrn Finanzdirektor Mag. Dietmar Griebler, und die Abteilungsleiterin der MA 13, Mag. Bauer-Sebek, wurde 2 Mal befragt.

 

Neben diesen mündlichen Befragungen waren schriftliche Unterlagen die zweite maßgebliche Informationsquelle für die Kommission. Einerseits wurden von der Untersuchungskommission die Akten der zuständigen Magistratsabteilungen zu allen untersuchten Vereinen angefordert, andererseits waren die vorhandenen Berichte des Stadtrechnungshofs und des Rechnungshofs auf Bundesebene sehr wichtige Dokumente.

 

Bereits am Beginn unserer Untersuchung mussten wir juristische Fragen der Zuständigkeit der Untersuchungskommission im Zusammenhang mit dem Verein Kinder- und Jugendbetreuung klären. Der Magistrat der Stadt Wien hat der Kommission mitgeteilt, dass es sich bei den von der Stadt an den Verein geleisteten Zahlungen nicht um eine Förderung beziehungsweise Subvention, sondern um ein Entgelt im Rahmen eines Leistungsaustausches handelt. Daher war im Hinblick auf den Untersuchungsgegenstand Missstand bei der Gewährung von Förderungen eine Aktenvorlage an die Untersuchungskommission mangels Zuständigkeit nicht möglich.

 

Die Untersuchungskommission forderte dazu den Magistratsdirektor zu einer Stellungnahme auf, und auf Vorschlag des Vorsitzenden Dr. Heufler wurde außerdem die Einholung eines umfassenden Sachverständigengutachtens zur Prüfkompetenz der Kommission gemäß des vorliegenden Einsetzungsantrages beschlossen. Dieser Auftrag erging an Univ.-Prof. Dr. Alfred Noll. Sowohl die Stellungnahme des Magistratsdirektors als auch die Stellungnahme von Herrn Prof. Noll haben die Rechtsmeinung des Magistrats bestätigt. Daher wurden die bereits erfolgten Zeugenaussagen zum Verein Kinder- und Jugendbetreuung durch den Vorsitzenden für nichtig erklärt. Der Verein Kinder- und Jugendbetreuung war nicht Gegenstand der Untersuchungskommission.

 

Ähnlich verhielt es sich mit dem Verein Freunde der Donauinsel. Der Verein wurde zwar, wie von mir jetzt gerade auch vorgetragen, explizit als Gegenstand der Untersuchung angeführt, allerdings hat die Magistratsdi

 

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