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Gemeinderat, 74. Sitzung vom 24.09.2020, Sitzungsbericht  -  Seite 3 von 12

 

(687816-2020-GFW; MA 5, P 19) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot (inklusive Förderrichtlinie) an den Verein Weisser Ring, gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und Verhütung von Straftaten in der Höhe von 60 000 EUR zur finanziellen Unterstützung von Verbrechensopfern sowie für öffentlichkeitswirksame Präventionsmaßnahmen im Jahr 2020 zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(718255-2020-GFW; MA 5, P 20) Die Adaptierungen der Förderprogramme U-Bahn-Bau und Wien Digital gemäß den vorgelegten Entwürfen sowie die Betrauung der Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. mit der Abwicklung dieser Förderaktion werden genehmigt. Die budgetäre Bedeckung ist im Verwaltungsjahr 2020 auf Haushaltsstelle 1/7822/781 gegeben. Für die Folgejahre ist Vorsorge zu treffen.

 

(730401-2020-GFW; MA 5, P 21) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot (inklusive Förderrichtlinie) an den Verein Österreichisches Gesellschafts- und Wirtschaftsmuseum in der Höhe von 65 500 EUR zur Durchführung der laufenden Tätigkeit im Jahr 2020 zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(730456-2020-GFW; MA 5, P 22) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot (inklusive Förderrichtlinie) an den Verein Kriegsopfer- und Behindertenverband für Wien, Niederösterreich und Burgenland in der Höhe von 79 950 EUR betreffend Fürsorgemaßnahmen für Kriegsopfer und Behinderte des Landes Wien im Jahr 2020 zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.

 

(732479-2020-GFW; MA 5, P 23) 1) Der 3. periodische Bericht im Jahr 2020 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2019 mit 2 404 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen.

 

2) Der 3. periodische Bericht im Jahr 2020 über zusammengefasste Überschreitungen für das Finanzjahr 2020 mit 251 315 000 EUR gemäß § 101 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien wird zur Kenntnis genommen. (Beilage Nr. 135/20)

 

(755859-2020-GFW; MA 5, P 24) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot (inklusive Förderrichtlinie) an den Verein Ban Ki-moon Centre for Global Citizens in der Höhe von 50 000 EUR für die laufende Tätigkeit im Jahr 2020 zu richten. Im Falle der Annahme durch den Förderwerber ist die Bedeckung auf Haushaltsstelle 1/0610/757 gegeben.

 

(783177-2020-GFW; MA 5, P 27) Die vorstehenden Eckpunkte des Förderprogrammes zur Unterstützung der Wiener Clubszene im Zusammenhang mit der COVID-19-Krise werden genehmigt und die Wirtschaftsagentur Wien. Ein Fonds der Stadt Wien. mit der Abwicklung betreut, welche hierzu mit zusätzlichen finanziellen Mitteln in der Höhe von maximal 3 000 000 EUR durch die Stadt Wien ausgestattet wird. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/7880/781 gegeben.

 

(675026-2020-GFW; MA 27, P 29) Die MA 27 wird ermächtigt, mit dem Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. den vorgelegten Vertrag mit jährlichen Auszahlungen in der Höhe von 8 500 EUR abzuschließen. Für die Bedeckung des jährlichen Erfordernisses in der Höhe von 8 500 EUR ist von der MA 27 im Rahmen des Globalbudgets in den Jahren 2021, 2022 und 2023 auf Haushaltsstelle 1/0108/780 Vorsorge zu treffen.

 

(771589-2020-GKU; MA 7, P 30) Die Subvention an die Wiener Konzerthausgesellschaft im Jahr 2020 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von 300 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 im Voranschlag 2020 gegeben.

 

(768984-2020-GKU; MA 7, P 32) Die Subvention an die vorgelegten Institutionen im Jahr 2020 für die Unterstützung des künstlerischen Programmes in der Höhe von insgesamt 3 000 000 EUR wird genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3240/755 und 757 im Voranschlag 2020 gegeben.

 

(651765-2020-GKU; MA 7, P 33) Zur Förderung von Projekt-Stipendien wird im Bereich Literatur im Jahr 2020 ein Rahmenbetrag in der Höhe von 50 000 EUR genehmigt. Die Stadt Wien - Kultur wird ermächtigt, aus diesem Rahmenbetrag förderungswürdige Vorhaben bis zu einem Betrag von 1 000 EUR zu unterstützen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/768 gegeben.

 

(680024-2020-GGS; MA 51, P 35) Die MA 51 wird ermächtigt, mit der Firma Wiener Sportstätten Betriebsgesellschaft mbH den vorgelegten Vertrag "Nutzungszeiten Wiener Stadthalle" für die Dauer von fünf Jahren mit jährlichen Kosten von 1 570 000 EUR (gesamt sohin 7 850 000 EUR) abzuschließen. Der Magistrat wird ermächtigt, den Vertrag durch schriftliche Erklärung bis zum 30. Juni 2025 um maximal weitere fünf Jahre zu verlängern. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren auf Haushaltsstelle 1/2690/700 Vorsorge zu treffen.

 

(684581-2020-GGS; MA 51, P 37) Den nachstehend angeführten Sportorganisationen werden aus den Sportförderungsmitteln 2020 folgende Subventionen genehmigt:

1) WAT Atzgersdorf

Chancengleich in allen Altersklassen für Mädchen und Burschen bis zu Österreichs Handballspitze

 

 

19 940 EUR

2) MGA Fivers Handball

Intensivierung der MGA Fivers Handball Mädchen-Jugendarbeit

 

18 000 EUR

Gesamt

37 940 EUR

Die angeführten Subventionen in der Gesamthöhe von 37 940 EUR werden genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(688106-2020-GGS; MA 51, P 38) 1) Dem Subventionsnehmer Verein zur Förderung der Skatekultur werden für die Jahre 2020 und 2021 nachstehende Subventionen gewährt:

 

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