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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 6 von 16

 

Dachorganisation, Selbsthilfeorganisation blinder und sehbehinderter Menschen - BSVÖ für seine Vorhaben im Bereich (Erwachsenen-) Bildungsmaßnahmen in der Höhe von 96 300 EUR wird gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2720/757 gegeben.

 

(1183749-2020-GGS; MA 51, P 18) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Fachverbands- und Leistungssportförderung 2021 mit einem Rahmenbetrag von maximal 184 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 20 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1184383-2020-GGS; MA 51, P 19) Der Magistrat, vertreten durch die MA 51, wird ermächtigt, das Förderprogramm Nachwuchssportförderung ohne Fußball 2021 mit einem Rahmenbetrag von maximal 830 000 EUR durchzuführen und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 145 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1185741-2020-GGS; MA 51, P 20) Die Förderung an den Verein SG INSIGNIS Handball WESTWIEN für die vereinsübergreifende Nachwuchsförderung 2021 in der Höhe von 35 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 51 - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.

 

(1193963-2020-GGS; MA 51, P 22) Die MA 51 wird ermächtigt, mit der Wiener Sportstätten Betriebs GmbH eine Leistungsvereinbarung zur Errichtung eines 50 m Schwimmbeckens und einer mobilen Überdachung im Wiener Stadionbad mit Auszahlungen von insgesamt 14 204 000 EUR abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag in der Höhe von 7 910 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/2620/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 51 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.

 

(1174808-2020-GGS; MA 40, P 23) Für die korrekte Darstellung der Zahlungen an den waff wird eine außerplanmäßige Auszahlung in der Höhe von 531 000 EUR genehmigt, die im Voranschlag 2020 auf Ansatz 4110, Allgemeine Sozialhilfe, unter der neu zu eröffnenden Gruppe 781, Transfers an Beteiligungen der Gemeinde/des Gemeindeverbandes, zu verrechnen und in Minderauszahlungen auf Haushaltsstelle 1/4110/757 mit insgesamt 531 000 EUR zu decken ist.

 

(1168022-2020-GWS; MA 57, P 28) Die Förderung an den Verein NINLIL - Empowerment und Beratung für Frauen mit Behinderung für den Arbeitsbereich Kraftwerk gegen sexualisierte Gewalt an Frauen mit Lernschwierigkeiten in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        84 000 EUR

 

für das Jahr 2022                        85 690 EUR

 

für das Jahr 2023                        87 360 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1168086-2020-GWS; MA 57, P 29) Die Förderung an den Verein Kolping Österreich für den laufenden Betrieb der Wohngemeinschaft refugia in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        65 000 EUR

 

für das Jahr 2022                        66 300 EUR

 

für das Jahr 2023                        67 626 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1169852-2020-GWS; MA 57, P 33) Die Förderung an den Verein Frauen beraten Frauen für den laufenden Betrieb in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        122 111 EUR

 

für das Jahr 2022                        124 553 EUR

 

für das Jahr 2023                        127 044 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1170112-2020-GWS; MA 57, P 36) Die Förderung an den Verein Institut für Frauen- und Männergesundheit für den laufenden Betrieb von FEM Süd: Gesundheitsberatung für Frauen mit Migrationserfahrung in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        169 464 EUR

 

für das Jahr 2022                        172 853 EUR

 

für das Jahr 2023                        176 310 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1170156-2020-GWS; MA 57, P 37) Die Förderung an den Verein ABZ*AUSTRIA Verein zur Förderung von Arbeit, Bildung und Zukunft von Frauen für den laufenden Betrieb von ABZ*Beratung für Frauen 12 und Workshops "Digital bewegt" in der Höhe von

 

für das Jahr 2021                        158 301 EUR

 

für das Jahr 2022                        164 467 EUR

 

für das Jahr 2023                        164 696 EUR

 

wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 57 genehmigt. Die Bedeckung für 2021 ist auf Haushaltsstelle 1/4692/757 gegeben. Für die Bedeckung der Restbeträge ist von der MA 57 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre Vorsorge zu treffen.

 

(1189669-2020-GWS; MA 69, P 38) Der unentgeltliche Dienstbarkeits- und Reallastvertrag mit der ÖBB-Infrastruktur AG, vertreten durch die ÖBB Immobilienmanagement GmbH, zwecks Errichtung eines barrierefreien Steges zwischen den Gebieten Eurogate und Fasanviertel sowie Errichtung eines barrierefreien Zuganges zum Steg im Fasanviertel wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 21. Dezember 2020, Zl. MA 69-4305-2009, angeführten Bedingungen genehmigt.

 

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