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Gemeinderat, 4. Sitzung vom 28.01.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 8 von 16

 

(1164369-2020-GKU; MA 7, P 57) Die Förderung an den Verein Exil für die Jahrestätigkeit 2021 in der Höhe von 55 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(1164531-2020-GKU; MA 7, P 58) Die Förderung an den Verein "schule für dichtung in wien" für die Jahrestätigkeit 2021 in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.

 

(1174971-2020-GKU; MA 7, P 59) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Literatur Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von maximal 513 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 50 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/757, 755 und 768 gegeben.

 

(1178697-2020-GKU; MA 7, P 60) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Literatur und Wissenschaft Druckkostenbeiträge aus einem Rahmenbetrag von 476 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 50 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/757, 755 und 768 gegeben.

 

(1181434-2020-GKU; MA 7, P 61) Die Förderung an den Verein Theater am Spittelberg - Kulturverein für die Bespielung der Sommerbühne in der Höhe von 65 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1152660-2020-GKU; MA 7, P 62) Die Förderung an die Vienna Film Commission GmbH für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 210 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/781 gegeben.

 

(1162330-2020-GKU; MA 7, P 63) Die Förderung an den Verein sixpackfilm für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1162640-2020-GKU; MA 7, P 64) Die Förderung an den Verein Kaleidoskop - Film und Freiluft für das Sommerkino "Kaleidoskop - Film und Freiluft am Karlsplatz" in der Höhe von 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1162873-2020-GKU; MA 7, P 65) Die Förderung an den Verein Ethnocineca für das Filmfestival Ethnocineca in der Höhe von 51 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1163010-2020-GKU; MA 7, P 66) Die Förderung an den Verein Independent Cinema für die Vienna Shorts 2021 und die Jahrestätigkeit in der Höhe von 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1163178-2020-GKU; MA 7, P 67) Die Förderung an den Verein Culture2Culture für das Filmfestival Tricky Women/Tricky Realities in der Höhe von 70 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1163377-2020-GKU; MA 7, P 68) Die Förderung an den Verein Filmarchiv Austria für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 180 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1163549-2020-GKU; MA 7, P 69) Die Förderung an den Filmfonds Wien für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 11 500 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/786 gegeben.

 

(1163910-2020-GKU; MA 7, P 71) Die Förderung an die Österreichische Gesellschaft zur Erhaltung und Förderung der Jüdischen Kultur und Tradition für das Jüdische Filmfestival Wien 2021 in der Höhe von 90 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.

 

(1174034-2020-GKU; MA 7, P 72) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich der Förderung von Filmfestivals und Sommerkinos Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von maximal 118 500 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 50 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/757, 768 und 755 gegeben.

 

(1174827-2020-GKU; MA 7, P 73) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Filmförderung Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von maximal 1 000 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens je 50 000 EUR abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3710/757, 768 und 755 gegeben.

 

(1195169-2020-GKU; MA 7, P 74) Die Förderung an den Verein Austrian Fashion Association für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 236 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 768 gegeben.

 

(1169484-2020-GKU; MA 7, P 76) Die Förderung an den Verein "Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien (VWI) Forschung - Dokumentation - Vermittlung" für den Betrieb des Wiener Wiesenthal Institutes für Holocaust-Studien (VWI) in der Höhe von 560 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2891/757 gegeben.

 

(1169761-2020-GKU; MA 7, P 77) Die Förderung an den Verein JEWISH WELCOME SERVICE VIENNA (Verein Jüdisches Willkommens Service Wien) für Aktivitäten und Projekte 2021 in der Höhe von 179 600 EUR wird gemäß den

 

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