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Gemeinderat, 6. Sitzung vom 24.03.2021, Wörtliches Protokoll  -  Seite 34 von 78

 

Hürden abbauen soll, zweitens die Möglichkeit bietet, um besonders internationalen NGOs und sogenannten Quasi-NGOs die Ansiedlung in Österreich zu erleichtern, und drittens soll es für Angehörige von Angestellten aus Drittstaaten leichter werden, einen Arbeitsmarktzugang zu erhalten.

 

Das Ganze dient natürlich nicht nur dem internationalen Image Österreichs, sondern ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor. 2017 errechnete das IHS einen jährlichen Bruttowertschöpfungseffekt von 1,3 Milliarden EUR für ganz Österreich, für die Stadt Wien 865 Millionen EUR. Es werden österreichweit knapp 19.000 Arbeitsplätze gesichert, in Wien 10.000 Äquivalente, und die Steuer- und Abgabeneinnahmen betragen 527 Millionen EUR. Dem Ganzen steht 1 Million an Ausgaben gegenüber.

 

Sie sehen also, dass die internationalen Organisationen nicht nur für Österreich, sondern in ganz besonderem Maß für Wien wichtig sind. Aus diesem Grund begrüßen wir mit unserem Antrag ausdrücklich das neue Amtssitzgesetz und zweitens fordern wir die zuständigen Stellen der Stadt Wien auf, proaktiv und vorausschauend Schritte zu setzen, um das gemeinsame Ziel zu verfolgen und die Stärkung Wiens als Amtssitzstadt voranzutreiben. - Ich ersuche um Zustimmung und bedanke mich.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächste gelangt Frau GRin Rychly zu Wort, und ich erteile es ihr.

 

12.31.27

GRin Yvonne Rychly (SPÖ)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Liebe Gemeinderätinnen, liebe Gemeinderäte! Herzliche Grüße an alle Zuseher vor dem Livestream zu Hause aus dem Rathaus!

 

Wir haben heute schon ganz viel über unsere Maßnahmen gemeinsam mit dem WAFF gehört, auch meine Vorredner haben schon ausführlich erklärt, dass die Entwicklung am Arbeitsmarkt auf Grund der Corona-Pandemie zu einer ungebrochenen, zum Teil sogar steigenden Nachfrage nach Arbeitskräften führt. Eine zentrale Rolle dabei bilden die Sozial- und Gesundheitsberufe, gleiches gilt aber für den Bereich Elementarpädagogik, da der Bedarf nach Kinderbetreuung auf Grund des Wachstums der Stadt Wien und der demographischen Entwicklung stetig zunehmen wird.

 

In Bezug auf Pflegeberufe hat die Studie des Dachverbandes Wiener Sozialeinrichtung „Pflegepersonalbedarfsprognose Langzeitpflege Wien“ ergeben, dass in Wien bis 2030 allein im ambulanten Bereich mehr als 9.000 zusätzliche MitarbeiterInnen benötigt werden. Um diesen Personalbedarf abzudecken, müssen zwei grundlegende Voraussetzungen erfüllt werden: Erstens braucht es hinreichende Ausbildungskapazitäten und zweitens braucht es eine Strategie, wie genügend Personen für eine entsprechende Berufsausbildung gewonnen werden können. Als Konsequenz der Personalbedarfsanalyse und unter Berücksichtigung des Akutbereiches wurden auch im Regierungsübereinkommen entsprechende Schwerpunkte gesetzt. Ein wichtiges Potenzial für zukünftiges Pflegepersonal sind zweifellos arbeitslose Menschen, die einen beruflichen Neuanfang anstreben. Bis 2023 sollen 4.100 arbeitslose Personen im Rahmen von Jobs PLUS Ausbildung in eine Schulung im Pflege- und Gesundheitsbereich aufgenommen werden. TeilnehmerInnen erhalten während der Dauer der Ausbildung weiterhin ihr Arbeitslosengeld und einen Ausbildungszuschuss. Ein neues Stipendiensystem ermöglicht eine Förderung von 400 EUR pro Monat für längere Ausbildungen, etwa zur PflegefachassistentIn oder das Diplom für Gesundheit und Krankenpflege. Diese Ausbildungskosten werden durch WAFF, AMS und die beteiligten Unternehmen getragen.

 

Kommen wir zu den EPUs. Ein-Personen-Unternehmen sind in Wien ein relevanter Faktor, denn rund 65.000 WienerInnen entfalten eine wirtschaftliche Tätigkeit als Ein-Personen-Unternehmen. Eine der größten Herausforderungen für viele EPUs ist die Verbindung ihres fachlichen Know-hows mit unternehmerischem Handeln und grundlegenden unternehmerischen Kompetenzen. Das vom WAFF entwickelte Programm soll deshalb die Stärkung der unternehmerischen Kompetenzen in den Mittelpunkt stellen. Gefördert werden sollen Aus- und Weiterbildungen, die ganz generell auf die Erweiterungen der unternehmerischen Vielfalt ausgerichtet sind. Konkret sind das Qualifizierungsmaßnahmen zur Verbesserung von kaufmännischen Kompetenzen, von Managementkompetenzen, der Erwerb zur Verbesserung digitaler Skills und zur Verbesserung sprachlicher Kompetenzen. Die Aus- und Weiterbildungen müssen bei vom WAFF anerkannten Weiterbildungsinstituten konsumiert werden.

 

Der Förderzeitraum soll vom 1. April 2021 bis zum 31. Dezember 2022 laufen, wobei 80 Prozent der förderbaren Kosten mit einem Maximalbetrag von maximal 2.000 EUR ersetzt werden sollen. Der WAFF wird bei der Information der Zielgruppe eng mit der Wirtschaftskammer Wien, als gesetzliche Interessensvertretung der Wiener Ein-Personen-Unternehmen, und der Wirtschaftsagentur Wien zusammenarbeiten. Am Ende der Programmperiode wird eine mögliche Integration der EPU-Förderungen in die allgemeine berufsbezogene Weiterbildungsförderung des WAFF evaluiert werden. Wir gehen davon aus, dass zirka 1.000 Personen von diesem Förderangebot Gebrauch machen werden. Unter der Annahme einer durchschnittlichen Förderhöhe von 1.500 EUR ergibt sich somit ein Finanzierungsaufwand in der Höhe von etwa 1,5 Millionen EUR.

 

Wir haben in Wien Visionen und wir haben auch Planbarkeit. Ich denke, der WAFF ist das beste Beispiel dafür, denn er wurde 1995 gegründet und ist heute ein wichtiger Bestandteil für Qualifizierungsmaßnahmen in Wien. Und wir haben auch weiterhin Visionen, denn wir planen auch ein Fachkräftezentrum in Wien, die uns auch so sehr fehlen. Wenn wir jetzt auch EPUs unterstützen, sind es in Zukunft die Unternehmerinnen und Unternehmer, die viele Arbeitsplätze schaffen. - Danke.

 

Vorsitzende GRin Gabriele Mörk: Als Nächste gelangt Frau GRin Mag. Huemer zu Wort, und ich erteile es ihr.

 

12.37.29

GRin Mag. Barbara Huemer (GRÜNE)|: Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Kolleginnen und Kolle

 

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