Gemeinderat, 11. Sitzung vom 23.06.2021, Sitzungsbericht - Seite 3 von 13
GRin Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc feststellt, dass die im Sinne des § 25 WStV erforderliche Anzahl von Mitgliedern des Gemeinderates gegeben ist:
(621167-2021-GFW; MA 5, P 2) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Auslandsösterreicher-Fonds (AÖF) für die laufenden Tätigkeiten in der Höhe von höchstens 58 995,52 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.
(623719-2021-GFW; MA 5, P 3) Der Magistrat, vertreten durch die MA 5, wird ermächtigt, das vorgelegte Förderangebot gemäß der Förderrichtlinie der MA 5 an den Verein Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche für die Durchführung der laufenden Tätigkeit 2021 in der Höhe von höchstens 476 900 EUR zu richten. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/0600/757 gegeben.
(657646-2021-GFW; MA 5, P 5) Die Übernahme einer Haftung bis zu einer Höhe von maximal 3 Millionen EUR für die Dauer von höchstens 20 Jahren gegenüber dem Bund für das Bauvorhaben Gewerbehof Neuleopoldau wird genehmigt und die MA 5 zur Abgabe einer entsprechenden Haftungserklärung ermächtigt.
(425489-2021-GBI; MA 10, MA 56, P 15) Das Vorhaben Facility-Management auf Basis des Facility-Management-Leistungsverzeichnisses für den Bildungscampus Sonnwendviertel in Wien 10, Marianne-Pollak-Gasse 2, wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf den Haushaltsstellen 1/2400/728 und 1/2101/720 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 10 und der MA 56 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(587036-2021-GBI; MA 56, P 16) Die Planungs-, Projektvorbereitungs-, Projektmanagement- und Projektbegleitungsleistungen für das Zentralberufsschulgebäude in Wien 22, Edith-Piaf-Straße, werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/2201/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 - Schulen im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(602655-2021-GBI; MA 56, P 17) Die MA 56 - Schulen wird ermächtigt, mit der Vermieterin BUWOG Breitenfurterstraße Zwei, GmbH & Co KG den vorgelegten Nachtrag zum Mietvertrag Ganztagsvolksschule im Wohngebiet Atzgersdorf, Wien 23, Breitenfurter Straße 235, vom 29. Februar 2016 abzuschließen.
(678234-2021-GBI; MA 56, P 19) Die Erhöhung des mit GRB vom 26. Juni 2019 genehmigten Sachkredites, Zl. 472611-2019-GIF, zum Vorhaben Schule Digital von 40 000 000 EUR um 23 000 000 EUR auf 63 000 000 EUR wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag in der Höhe von 5 900 000 EUR ist in Fremdmitteln bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 56 - Schulen im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(523447-2021-GBI; MA 10, P 20) Die Planungs-, Projektvorbereitungs-, Projektmanagements- und Projektbegleitungsleistungen für den Neubau der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik der Stadt Wien (bafep21) inklusive Praxiskindergarten in Wien 21, Freytaggasse/Schloßhofer Straße, werden gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/2241/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 10 - Kindergärten im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(611089-2021-GBI; MA 11, P 21) Die Inbetriebnahme von zwei sozialtherapeutischen Wohngemeinschaften an einen oder zwei Auftragnehmer bzw. Auftragnehmerinnen mit jeweils sechs Betreuungsplätzen im Rahmen der Vollen Erziehung wird gemäß der in der Begründung enthaltenen Kostenschätzung genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag ist auf Haushaltsstelle 1/4391/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 11 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(611472-2021-GBI; MA 13, P 24) Die Förderungen im Bereich der Musikausbildung an folgende FördernehmerInnen im Schuljahr 2021/22 für Einzel- und Gesamtförderungen in der Höhe von insgesamt 561 500 EUR werden gemäß der geltenden Förderrichtlinie der Stadt Wien - Bildung und Jugend genehmigt:
1) Diakonie Bildung GmbH; Johann Sebastian Bach Musikschule - Pop Akademie |
318 000 EUR |
2) Diakonie Bildung GmbH; Johann Sebastian Bach Musikschule - Elementares Musizieren (ELEMU) |
71 500 EUR |
3) Verein der Freunde der Musikschule Hietzing |
81 000 EUR |
4) Freunde des Zentrums für Musikvermittlung |
81 000 EUR |
5) VMA - Verein für vorschulische und weiterführende Musikausbildung |
5 000 EUR |
6) Open Piano for Refugees - Verein zur Förderung der öffentlichen Begegnung, Integration und Nächstenliebe |
5 000 EUR |
Summe |
561 500 EUR |
Die Bedeckung der Förderungen ist auf den Haushaltsstellen 1/2720/755 mit 389 500 EUR und 757 mit 172 000 EUR (gesamt 561 500 EUR) gegeben.
(485850-2021-GGS; MA 51, P 28) Die Förderung an den Verein BASKET2000 Vienna für die nachhaltige Nachwuchsförderung im Vereins- sowie Schulbereich in der Höhe von 25 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 51 - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(646921-2021-GGS; MA 51, P 29) Die Förderung an den Wiener Volleyballverband für den Wiener Beach-Volleyball Kinder Cup in der Höhe von 15 000 EUR wird gemäß der Förderrichtlinie der MA 51 - Sport Wien genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
(654858-2021-GGS; MA 51, P 30) Die Förderungen im Bereich der Sonstigen Sportförderung an folgende FördernehmerInnen im Jahr 2021 für Einzelförderungen in der Höhe von insgesamt 40 000 EUR werden gemäß den Förderrichtlinien der MA 51 genehmigt:
1) Judolandesverband Wien |
20 000 EUR |
2) Wiener Ruderverband |
20 000 EUR |
Summe |
40 000 EUR |
Die Bedeckung der Förderungen ist auf Haushaltsstelle 1/2690/757 gegeben.
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