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Gemeinderat, 15. Sitzung vom 25.11.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 4 von 10

 

(1260882-2021-GKU; MA 7, P 34) Die Förderungen an den THEATERVEREIN WIENER METROPOL in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 720 000 EUR (insgesamt 1 440 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    720 000 EUR

Jahr 2023                    720 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1288042-2021-GKU; MA 7, P 38) Die Förderungen an die Musiktheatertage Wien in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 320 000 EUR (insgesamt 1 280 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    320 000 EUR

Jahr 2023                    320 000 EUR

Jahr 2024                    320 000 EUR

Jahr 2025                    320 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1288192-2021-GKU; MA 7, P 39) Die Förderungen an die INTER-THALIA Theater Betriebsgesellschaft m.b.H. in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 640 000 EUR (insgesamt 1 280 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    640 000 EUR

Jahr 2023                    640 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/755 Vorsorge zu treffen.

 

(1290827-2021-GKU; MA 7, P 40) Die Förderungen an den Kitsch & Kontor - Theaterverein in den Jahren 2022 bis 2025 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von jährlich 1 100 000 EUR (insgesamt 4 400 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    1 100 000 EUR

Jahr 2023                    1 100 000 EUR

Jahr 2024                    1 100 000 EUR

Jahr 2025                    1 100 000 EUR

 

Für die Bedeckung der Förderbeträge ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/3240/757 Vorsorge zu treffen.

 

(1264916-2021-GKU; MA 7, P 41) 1) Das vorgelegte Finanzierungsübereinkommen samt dazugehöriger Anlagen wird mit dem Wiener Wissenschafts-, Forschungs- und Technologiefonds (WWTF) genehmigt, wodurch sich die Stadt Wien im Zeitraum 2022 bis 2024 zur Leistung eines jährlichen Finanzierungsbeitrages an den WWTF in der Höhe von bis zu 10 000 000 EUR verpflichtet.

 

2) Der Magistrat der Stadt Wien, MA 7, wird ermächtigt, allenfalls erforderliche redaktionelle Änderungen am vorgelegten Finanzierungsübereinkommen samt dazugehöriger Anlagen (Punkt 1) nach Herstellung des Einvernehmens mit der MA 5 vorzunehmen.

 

3) Amtsführende Stadträtin für Kultur und Wissenschaft und Amtsführender Stadtrat für Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Internationales und Wiener Stadtwerke werden ermächtigt, das vorgelegte Finanzierungsübereinkommen samt dazugehöriger Anlagen (unter Berücksichtigung von Punkt 2) zu unterfertigen.

 

4) Der GRB vom 15. Dezember 2017, Zl. 04136-2017-0001-GKU, über die mehrjährige Förderung an den WWTF in den Jahren 2018 bis 2022 wird hinsichtlich der noch auszahlbaren Förderrate für das Jahr 2022 in der Höhe von 3 360 000 EUR aufgehoben. Ebenso wird der Grundsatzbeschluss des Wiener Gemeinderates vom 24. Juni 2020, Zl. 423969-2020-GKU, betreffend das Vorhaben "Matching Funds 2021-2023" aufgehoben.

 

Für die Bedeckung der Erfordernisse in den Jahren 2022 bis 2024 von jährlich 10 000 000 EUR ist von der MA 7 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen der kommenden Jahre auf Haushaltsstelle 1/2891/757 Vorsorge zu treffen.

 

6. Vorsitzende GRin Gabriele Mörk nimmt eine Umstellung der Tagesordnung insofern vor, als die Postnummern wie folgt gereiht werden, wobei die Postnummern 16 und 17 nach Beratung in der Präsidialkonferenz zum Schwerpunkt-Verhandlungsgegenstand erklärt werden:

 

Postnummern 16, 17, 14, 18, 19, 22, 24, 27, 28, 29, 30, 35, 36, 37, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12 und 13

 

Berichterstatterin: GRin Mag. Andrea Mautz-Leopold

 

7. (1271342-2021-GGS; MA 15, P 16)  Die MA 15 wird ermächtigt, mit der Internationalen Amtssitz- und Konferenzzentrum Wien AG (IAKW AG), Wien 22, Bruno-Kreisky-Platz 1, die vorgelegten Vertragsverlängerungen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung von COVID-19-Testungen mit Gesamtauszahlungen von 16 749 000 EUR abzuschließen. Der auf das Finanzjahr 2021 entfallende Betrag in der Höhe von 8 541 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/5001/728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 15 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen. (einstimmig angenommen)

 

(PGL-1410014-2021-KFP/GAT) Der Beschluss-(Reso-lutions-)Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Wolfgang Seidl und GRin Veronika Matiasek betreffend Anti-Impfpflicht wird abgelehnt. (Zustimmung FPÖ, Ablehnung SPÖ, NEOS, ÖVP und GRÜNE)

 

(PGL-1409943-2021-GAT) Der Beschluss-(Resolutions-) Antrag von GR Maximilian Krauss, MA, GR Markus Ornig, MBA, GR Dr. Kurt Stürzenbecher, GR Ing. Udo Guggenbichler, MSc, GR Dipl.-Ing. Dr. Stefan Gara und GRin Katharina Weninger, BA betreffend Kongresstourismus wird mit Stimmenmehrheit angenommen. (Zustimmung SPÖ, NEOS und FPÖ, Ablehnung ÖVP und GRÜNE)

 

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