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Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Sitzungsbericht  -  Seite 5 von 18

 

Grundstücken Nr. 106/2 im Ausmaß von 476 m² Grundfläche sowie Nr. 106/4 im Ausmaß von 514 m² Grundfläche, somit einem Gesamtausmaß von insgesamt 990 m², zu einem jährlichen Benützungsentgelt bzw. einem jährlichen Bauzins in der Höhe von 11 750 EUR wertgesichert, mit der LFF-Gesellschaft für solidarische Hausprojekte GmbH zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 16. November 2021, Zl. MA 69-1055463-2021, angeführten Bedingungen wird genehmigt.

 

(1377477-2021-GWS; MA 69, P 73) Der Abschluss einer Vereinbarung zur Ergänzung des Vorkaufsrechtes im Baurechtsvertrag betreffend die Liegenschaft EZ 71 der KatG Meidling mit der CALG Gamma Grundstückverwaltung GmbH wird zu den im Bericht des Immobilienmanagements der Stadt Wien vom 16. November 2021 angeführten Bedingungen genehmigt.

 

(1327676-2021-GGI; MA 21 B, P 78) Plan Nr. 7163E: Abänderung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Hermann-Gebauer-Straße, Rudolf-Hausner-Gasse, Wiener Nordrand Schnellstraße (S2) und Linienzug 1-2 im 22. Bezirk, KatG Kagran (Beilage Nr. 152/21)

 

(1316281-2021-GGI; MA 21 A, P 79) Plan Nr. 8280: Festsetzung des Flächenwidmungsplanes und des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Klostergasse, Staudgasse, Lacknergasse und Schulgasse im 18. Bezirk, KatGen Währing und Weinhaus sowie Festsetzung einer Schutzzone gemäß § 7 Abs. 1 der BO für Wien für einen Teil des Plangebietes (Beilage Nr. 151/21)

 

(1355438-2021-GGK; MA 2, P 84) Die Änderung der Satzungen der Krankenfürsorgeanstalt der Bediensteten der Stadt Wien gemäß der vorgelegten Beilage wird genehmigt.

 

(1351442-2021-GGK; MA 31, P 86) Das Vorhaben Generalsanierung Hungerberg: Hebewerk und Kraftwerk; Wien 19, Grinzinger Allee ONr. 28 mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 8 397 000 EUR (brutto 10 054 800 EUR) wird genehmigt. Für die Bedeckung der Erfordernisse ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den Voranschlägen 2022 bis 2024 auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 612 Vorsorge zu treffen.

 

(1401454-2021-GGK; MA 31, P 87) Die MA 31 wird ermächtigt, mit der EVN Wasser GmbH den im Entwurf vorgelegten Vertrag betreffend den Verkauf des Wiental-Rohrstranges zum Kaufpreis in der Höhe von 1 635 066 EUR (brutto 1 962 079,20 EUR) zuzüglich anfallender Nebenkosten abzuschließen. (§ 25 WStV)

 

(1401783-2021-GGK; MA 31, P 88) Die MA 31 wird ermächtigt, mit der EVN Wasser GmbH den im Entwurf vorgelegten Nachtrag zum Übereinkommen vom 19. Juli 2005 betreffend die Neugestaltung und Erweiterung der gegenseitigen Verbindlichkeiten in Form einer Verbundwirtschaft abzuschließen.

 

(1374329-2021-GKU; MA 7, P 90) Die Förderung an den Verein IG Kultur Wien - Wiener Interessengemeinschaft für freie und autonome Kulturarbeit im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von 130 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1374592-2021-GKU; MA 7, P 92) Die Förderung an karlsplatz.org - Verein zur kulturellen Vernetzung und Belebung des Kunstplatzes Karlsplatz im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 80 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1409924-2021-GKU; MA 7, P 97) Die Förderungen an den Verein für Integrative Lebensgestaltung in den Jahren 2022 und 2023 für das Kulturprogramm der Sargfabrik in der Höhe von jährlich 135 000 EUR (insgesamt 270 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    135 000 EUR

 

Jahr 2023                    135 000 EUR

 

Der auf das Finanzjahr 2022 und 2023 entfallende Betrag in der Höhe von jährlich 135 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 bedeckt.

 

(1424802-2021-GKU; MA 7, P 98) Die Förderungen an den Verein Basis.Kultur.Wien - Wiener Volksbildungswerk in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 2 060 000 EUR (insgesamt 4 120 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    2 060 000 EUR

 

Jahr 2023                    2 060 000 EUR

 

Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 2 060 000 EUR ist in der Höhe von 997 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und in der Höhe von 1 063 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3819/757 bedeckt. Der auf das Finanzjahr 2023 entfallende Betrag in der Höhe von 2 060 000 EUR ist in der Höhe von 830 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3813/757 und in der Höhe von 1 230 000 EUR auf Haushaltsstelle 1/3819/757 bedeckt.

 

(1333926-2021-GKU; MA 7, P 99) Die Förderung an den Verein Wiener Symphoniker im Jahr 2022 für den Orchesterbetrieb und die Pensionszahlungen in der Höhe von 16 380 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 16 380 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.

 

(1334218-2021-GKU; MA 7, P 100) Die Förderung an den Verein Jazz & Musicclub Porgy & Bess im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von 140 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.

 

(1336736-2021-GKU; MA 7, P 101) Die Förderungen an den Verein Wiener Konzerthausgesellschaft in den Jahren 2022 und 2023 für die Aufrechterhaltung des künstlerischen Betriebes in der Höhe von jährlich 1 500 000 EUR (insgesamt 3 000 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.

 

Jahr 2022                    1 500 000 EUR

 

Jahr 2023                    1 500 000 EUR

 

Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

(1339611-2021-GKU; MA 7, P 102) Die Förderung an den Verein Wien macht Kultur im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von 60 800 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.

 

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