Gemeinderat, 17. Sitzung vom 20.12.2021, Sitzungsbericht - Seite 6 von 18
(1339680-2021-GKU; MA 7, P 103) Die Förderung an d'akkordeon, Kulturverein zur Förderung und Verbreitung von Akkordeonmusik im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 78 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1349433-2021-GKU; MA 7, P 104) Die Förderungen an den Verein KLANGFORUM WIEN in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 900 000 EUR (insgesamt 1 800 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 900 000 EUR
Jahr 2023 900 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(1353575-2021-GKU; MA 7, P 105) Die Förderung an den Verein echoraum Vereinigung zur Förderung der Kulturkommunikation im Jahr 2022 für das Jahresprogramm in der Höhe von 90 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1353872-2021-GKU; MA 7, P 106) Die Förderung an den Verein PHACE - Ensemble für neue Musik im Jahr 2022 für die Jahresaktivitäten in der Höhe von 75 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1373371-2021-GKU; MA 7, P 107) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Musik - Kompositionsförderungen im Jahr 2022 Einzelförderungen aus einem Rahmenbetrag von 200 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/755, 757 und 768 gegeben.
(1373512-2021-GKU; MA 7, P 108) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Musik im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 1 200 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3220/755, 757 und 768 gegeben.
(1373754-2021-GKU; MA 7, P 109) Die Förderungen an den Verein Wiener Volksliedwerk in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten inklusive wean hean und wean schbüün in der Höhe von jährlich 283 000 EUR (insgesamt 566 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 283 000 EUR
Jahr 2023 283 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1382232-2021-GKU; MA 7, P 111) Die Förderung an den Verein Wiener Jeunesse Orchester im Jahr 2022 für die künstlerische Jahrestätigkeit in der Höhe von 70 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1410082-2021-GKU; MA 7, P 112) Die Förderung an den Verein Musikalische Jugend Österreichs (Jeunesses Musicales) im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 400 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 bedeckt.
(1374989-2021-GKU; MA 7, P 114) Die Förderung an den Verein Vereinigung bildender KünstlerInnen Wiener Secession im Jahr 2022 für das Jahresprogramm 2022 in der Höhe von 400 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(1375428-2021-GKU; MA 7, P 115) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Bildende Kunst und Neue Medien im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 1 311 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3120/755, 757 und 768 gegeben.
(1375614-2021-GKU; MA 7, P 117) Die Förderungen an den Verein Künstlerhaus, Gesellschaft bildender Künstlerinnen und Künstler Österreichs in den Jahren 2022 und 2023 für die Gesamtförderungen in der Höhe von jährlich 400 000 EUR (insgesamt 800 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 400 000 EUR
Jahr 2023 400 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3120/757 gegeben.
(1346611-2021-GKU; MA 7, P 119) Die Förderung an die Gloria Theater Betriebs Ges.m.b.H. im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 620 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/755 gegeben.
(1348768-2021-GKU; MA 7, P 120) Die Förderung an den KUNSTVEREIN WIEN Alte Schmiede im Jahr 2022 für das Gesamtbudget in der Höhe von 1 120 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(1366621-2021-GKU; MA 7, P 121) Die Förderung an den Theaterverein Wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 155 550 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3240/757 gegeben.
(1375061-2021-GKU; MA 7, P 122) Die Förderung an die Jüdisches Museum der Stadt Wien Gesellschaft m.b.H. im Jahr 2022 für den Museumsbetrieb und das Jahresprogramm in der Höhe von 3 900 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 3 900 000 EUR ist auf Haushaltsstelle 1/3400/781 bedeckt.
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