Gemeinderat, 19. Sitzung vom 26.01.2022, Sitzungsbericht - Seite 4 von 9
(1441397-2021-GGK; MA 31, P 41) Das Vorhaben Wasserrohrlegungen in Wien 10, Neues Landgut, Gesamtlänge ca. 800 m, mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 1 313 333,33 EUR (brutto 1 576 000 EUR) wird genehmigt. Der auf das Finanzjahr 2022 entfallende Betrag in der Höhe von 980 000 EUR ist auf den Haushaltsstellen 1/8500/060 und 728 bedeckt. Für die Bedeckung des restlichen Erfordernisses ist von der MA 31 im Rahmen des Globalbudgets in den Folgejahren Vorsorge zu treffen.
(1513664-2021-GKU; MA 7, P 43) Die Förderungen an den Verein Österreichische Musikförderung (ÖMF) in den Jahren 2022 und 2023 für Produktionsförderungen in der Höhe von jährlich 100 000 EUR (insgesamt 200 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 100 000 EUR
Jahr 2023 100 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1513819-2021-GKU; MA 7, P 44) Die Förderung an den Verein VÖM - Vereinigte Österreichische Musikförderer im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 212 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1513917-2021-GKU; MA 7, P 45) Die Förderung an das Wiener KammerOrchester im Jahr 2022 für die Zykluskonzerte im Wiener Konzerthaus in der Höhe von 60 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3220/757 gegeben.
(1498219-2021-GKU; MA 7, P 46) Die Förderungen an die KunstHausWien GmbH in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahresprogramme in der Höhe von jährlich 440 000 EUR (insgesamt 880 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 440 000 EUR
Jahr 2023 440 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3120/755 gegeben.
(1562262-2021-GKU; MUVIE, P 47) Der 21. Bericht der amtsführenden Stadträtin für Kultur und Wissenschaft von Wien über die gemäß dem GRB vom 29. April 1999 in der Fassung vom 29. April 2011 erfolgte Übereignung von Kunst- und Kulturgegenständen aus den Sammlungen der Museen der Stadt Wien, der Wienbibliothek im Rathaus sowie dem Jüdischen Museum der Stadt Wien wird zur Kenntnis genommen.
(1508215-2021-GKU; MA 7, P 48) Die Förderung an kidlit medien GmbH im Jahr 2022 für das Festival "Literatur für junge LeserInnen" in der Höhe von 180 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/755 gegeben.
(1508597-2021-GKU; MA 7, P 50) Die Förderung an den Verein schule für dichtung in wien im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeit in der Höhe von 100 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3300/757 gegeben.
(1512829-2021-GKU; MA 7, P 51) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Druckkostenzuschüsse im Bereich Literatur und Wissenschaft aus einem Rahmenbetrag von 700 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/755, 757 und 768 gegeben.
(1513750-2021-GKU; MA 7, P 52) Der Magistrat, vertreten durch die MA 7, wird ermächtigt, im Bereich Literatur im Jahr 2022 Einzel- und Gesamtförderungen aus einem Rahmenbetrag von 550 000 EUR zu vergeben und zu diesem Zweck mit den in Betracht kommenden FörderwerberInnen Förderverträge über Förderungen in der Höhe von höchstens 50 000 EUR bei Institutionen und in der Höhe von höchstens 10 000 EUR bei natürlichen Personen abzuschließen. Die Bedeckung ist auf den Haushaltsstellen 1/3300/755, 757 und 768 gegeben.
(1517758-2021-GKU; MA 7, P 53) Die Förderung an den Theater am Spittelberg - Kulturverein im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von 150 000 EUR wird gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt. Die Bedeckung ist auf Haushaltsstelle 1/3813/757 gegeben.
(1489133-2021-GKU; MA 7, P 55) Die Förderungen an die Entuziasm Kinobetriebs GmbH in den Jahren 2022 und 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 500 000 EUR (insgesamt 1 000 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 500 000 EUR
Jahr 2023 500 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3710/755 gegeben.
(1489308-2021-GKU; MA 7, P 56) Die Förderungen an den Verein sixpackfilm in den Jahren 2022 bis 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von jährlich 100 000 EUR (insgesamt 200 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 100 000 EUR
Jahr 2023 100 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf Haushaltsstelle 1/3710/757 gegeben.
(1525752-2021-GKU; MA 7, P 57) Die Förderungen an Austrian Fashion Association - Verein zur Förderung österreichischen Modedesigns im Jahr 2022 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von 236 000 EUR und im Jahr 2023 für die Jahrestätigkeiten in der Höhe von 240 000 EUR (insgesamt 476 000 EUR) werden gemäß den Förderrichtlinien und Leitfäden der MA 7 genehmigt.
Jahr 2022 236 000 EUR
Jahr 2023 240 000 EUR
Die Bedeckung in den Jahren 2022 und 2023 ist auf den Haushaltsstellen 1/3813/757 und 768 gegeben.
(1489627-2021-GKU; MA 7, P 59) Die Förderung an den Verein "Wiener Wiesenthal Institut für Holocaust-Studien
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